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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5233
OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08 (https://dejure.org/2009,5233)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.01.2009 - 4 L 238/08 (https://dejure.org/2009,5233)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 4 L 238/08 (https://dejure.org/2009,5233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6; GG Art. 6 Abs. 1
    Zur Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Studierenden: Ausbildung; Ausbildungszweck; Gründe, berufliche; Student; Studierende; Zweitwohnung; Zweitwohungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Anträge der Stadt Halle auf Zulassung der Berufung in Verfahren der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studenten erfolglos

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Studierenden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitwohnungssteuer für Studenten in Halle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bei Studierenden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 536
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 50/07

    Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
    Damit sind die vorgenannten Feststellungen des Verwaltungsgerichts unabhängig von möglicherweise bestehenden Zweifeln an ihrer Richtigkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 26. November 2007 - 1 L 280/05 - VG Augsburg, Urt. v. 25. Juli 2007 - Au 6 K 06.1105 - VG Ansbach, Urt. v. 24. Januar 2007 - AN 11 K 06.03749 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Mai 2008 - 2 LB 50/07 - VG Aachen, Urt. v. 23. Oktober 2006 - 4 K 339/04 - jeweils zit. nach JURIS) der weiteren rechtlichen Prüfung im Berufungszulassungsverfahren zugrunde zu legen.

    Da aber unter Beruf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen ist, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 2007 - 2 BvR 1095/05 -, zit. nach JURIS m.w.N.), folgt daraus, dass die Ausübung eines Berufs der Anlass sein muss, die Zweitwohnung innezuhaben (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Mai 2008, a.a.O.;… VG Gießen, Urt. v. 26. Februar 2008 - 8 E 493/07 -, zit. nach JURIS).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
    Die Erwägungen in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (- 1 BvR 1232/00 - u.a., NJW 2005, 3556 ff.) zu aus beruflichen Gründen gehaltenen (Zweit)Wohnungen seien übertragbar.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
    Im Übrigen unterscheidet man im Zweitwohnungssteuerrecht seit der ersten Prüfung einer Zweitwohnungssteuersatzung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 ff.) hinsichtlich der Art der Nutzung einer Zweitwohnung zwischen beruflichen Gründen und Ausbildungszwecken (…vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 12/99 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
    Im Übrigen unterscheidet man im Zweitwohnungssteuerrecht seit der ersten Prüfung einer Zweitwohnungssteuersatzung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 ff.) hinsichtlich der Art der Nutzung einer Zweitwohnung zwischen beruflichen Gründen und Ausbildungszwecken (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 12/99 -, zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
    Da aber unter Beruf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen ist, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 2007 - 2 BvR 1095/05 -, zit. nach JURIS m.w.N.), folgt daraus, dass die Ausübung eines Berufs der Anlass sein muss, die Zweitwohnung innezuhaben (…vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Mai 2008, a.a.O.;… VG Gießen, Urt. v. 26. Februar 2008 - 8 E 493/07 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
    Auch die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "ungefragten" gerichtlichen Fehlersuche steht dem nicht entgegen, weil dadurch die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage gestellt wird (so BVerwG, Beschl. v. 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 14.07

    Aufwandsteuer; Aufwand; Zweitwohnungssteuer; Hauptwohnung; Nebenwohnung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
    Entsprechendes gilt für die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ZwWStS der Steuerpflichtige nicht nur die Zweitwohnung, sondern auch die Erstwohnung innehaben müsse (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17. September 2008 - 9 C 14.07 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08

    Anrechenbarkeit von Zeiten gleichwertiger Tätigkeiten als Lehrer an öffentlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
    Ob eine analoge Anwendung (vgl. dazu grundsätzlich BVerwG, Beschl. v. 11. September 2008 - 2 B 43.08 -, zit. nach JURIS m.w.N.) des § 1 Abs. 5 Buchst. c ZwWStS auf zu Ausbildungszwecken gehaltene Wohnungen möglich ist, bedarf schon deshalb keiner Entscheidung, weil die Beklagte in der Berufungszulassungsbegründung dazu nichts vorgetragen hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 280/05

    Keine Zweitwohnungssteuer in den "Kinderzimmerfällen"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
    Damit sind die vorgenannten Feststellungen des Verwaltungsgerichts unabhängig von möglicherweise bestehenden Zweifeln an ihrer Richtigkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 26. November 2007 - 1 L 280/05 - VG Augsburg, Urt. v. 25. Juli 2007 - Au 6 K 06.1105 - VG Ansbach, Urt. v. 24. Januar 2007 - AN 11 K 06.03749 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Mai 2008 - 2 LB 50/07 - VG Aachen, Urt. v. 23. Oktober 2006 - 4 K 339/04 - jeweils zit. nach JURIS) der weiteren rechtlichen Prüfung im Berufungszulassungsverfahren zugrunde zu legen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 14 E 1045/05
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
    Damit sind die vorgenannten Feststellungen des Verwaltungsgerichts unabhängig von möglicherweise bestehenden Zweifeln an ihrer Richtigkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 26. November 2007 - 1 L 280/05 - VG Augsburg, Urt. v. 25. Juli 2007 - Au 6 K 06.1105 - VG Ansbach, Urt. v. 24. Januar 2007 - AN 11 K 06.03749 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Mai 2008 - 2 LB 50/07 - VG Aachen, Urt. v. 23. Oktober 2006 - 4 K 339/04 - jeweils zit. nach JURIS) der weiteren rechtlichen Prüfung im Berufungszulassungsverfahren zugrunde zu legen.
  • OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07

    Zweitwohnungssteuer für Dresdner Studenten in Frage gestellt

  • VG Aachen, 23.10.2006 - 4 K 339/04

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer; …

  • VG Gießen, 26.02.2008 - 8 E 493/07

    Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer; Nutzung einer früheren Hauptwohnung als …

  • VG Augsburg, 25.07.2007 - Au 6 K 06.1105
  • VG Ansbach, 24.01.2007 - AN 11 K 06.03749
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei …

    Allerdings ist es dem Gericht jedenfalls nicht verwehrt, selbst bei Fehlen entsprechender Rügen zumindest eine Prüfung wichtiger Eckpunkte der Kalkulation vorzunehmen und sich aufdrängenden Mängeln nachzugehen bzw. eine Überprüfung vorzunehmen, soweit es um die Plausibilität der Berechnung des konkreten Abgabensatzes geht (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27. März 2012 - 4 L 228/09 - Urt. v. 29. April 2010 - 4 L 341/08 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Beschl. v. 27. Januar 2009 - 4 L 238/08 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2014 - 4 L 121/13

    Erhebung von Zweitwohnungssteuern

    Rn. 41 Für die Auslegung der ZWStS - einer Rechtsnorm - kommt es nicht schließlich darauf an, wie die Beklagte selbst die Satzung anwendet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 4 L 238/08 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2010 - 4 L 321/08

    Zweitwohnungssteuer bei Nebenwohnung im Studentenwohnheim; Auslegung eines …

    Rn. 24 Zwar trifft es aus den im Beschluss des Senats vom 27. Januar 2009 (4 L 238/08 - LKV 2009, 187, 188) erläuterten Gründen zu, dass der Wortlaut einer solchen, an ein Satzungsmuster des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (Runderlass vom 18.10.2006, MBl.LSA Nr. 43/2006, 661 f.) angelehnte Regelung als "berufliche Gründe" nicht auch Ausbildungszwecke mit einschließt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 4 L 64/09

    Zur Zweitwohnungssteuerpflicht von Studenten

    Rn. 10 Der Senat hat zwar in seinem Beschluss vom 27. Januar 2009 (4 L 238/08 - LKV 2009, 187, 188) entschieden, dass der Wortlaut einer solchen, an ein Satzungsmuster des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (Runderlass vom 18.10.2006, MBl.LSA Nr. 43/2006, 661 f.) angelehnten Regelung als "berufliche Gründe" nicht auch Ausbildungszwecke mit einschließt.
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