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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 08.11.2004 - 4 L 26.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24954
OVG Berlin, 08.11.2004 - 4 L 26.04 (https://dejure.org/2004,24954)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08.11.2004 - 4 L 26.04 (https://dejure.org/2004,24954)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08. November 2004 - 4 L 26.04 (https://dejure.org/2004,24954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; GKG § 13 Abs. 4 Satz 2 a.F.; ; GKG § 72 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Heraufsetzung des Streitwertes; Grundsätzliche Bestimmung des Streitwertes nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung der Sache; Rechtliche Selbstständigkeit der strittigen Auswahlentscheidung zur Vergabe des Statusamtes; Geringere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 E 13/02

    Beschwerde hinsichtlich der Heraufsetzung eines Streitwerts; "Wirtschaftliche …

    Auszug aus OVG Berlin, 08.11.2004 - 4 L 26.04
    Wegen seines Stellenwertes im Konnex mit der Statusamtvergabe ist der Antrag auf Neubescheidung hinsichtlich eines Auswahlverfahrens mit der Hälfte des im Gesetz für die Amtsvergabe fixierten Betrages zu veranschlagen (vgl. dazu etwa OVG Frankfurt NVwZ-RR 2003, 606; OVG Saarlouis Beschluss vom 8. November 1999 1 Y 7.99, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2009 - 5 OA 477/08

    Streitwertfestsetzung i.R.e. beamtenrechtlichen Beförderungsstreitigkeit

    OVG, Beschl. v. 13.4.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745, hier zitiert nach juris Rn 97; Hess. VGH, Beschl. v. 28.3.2006 - 1 UE 981/05 -, NVwZ-RR 2007, 42, hier zitiert nach juris Rn 43; OVG Berlin, Beschl. v. 8.11.2004 - 4 L 26.04 -, juris Rn 5 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 8.11.1999 - 1 Y 7/99 -, juris Rn 3 - 5).

    Denn die in Rede stehenden Verfahren betreffen "die Verleihung eines anderen Amtes" im Sinne des § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG (a. A.: OVG Berlin, Beschl. v. 8.11.2004, a. a. O., Rn 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2005 - 4 N 136.05

    Inhalt und Grenzen des Schutzes des Art. 3 GG im Rahmen eines …

    Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 11. November 2004 für die erste Instanz auf 12 601, 62 EUR und für die zweite Rechtsstufe auf 13 066, 82 EUR festgesetzt (§ 72 Nr. 1 GKG i.V.m. § 14 Abs. 1 und 3, § 13 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG a.F. und § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 GKG n.F.); nach der Senatspraxis (Beschluss vom 2. September 2005 OVG 4 L 33.05) ist in Klageverfahren um Neubescheiden eines Auswahl-, Bewerbungs-, Beförderungsbegehrens der Wert der Sache prinzipiell mit dem 3, 25-fachen des Endgrundgehalts (halber Betrag von § 13 Abs. 4 Satz 1 b GKG a.F., § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG n.F.) zu bemessen (vgl. ausführlicher: Beschluss des OVG Berlin vom 8. November 2004 OVG 4 L 26.04).
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