Rechtsprechung
| VG Münster, 28.05.2014 - 4 L 263/14.A |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 36 Abs. 3, AsylVfG § 36 Abs. 4
Offensichtlich unbegründet, ernstliche Zweifel, Serbien, Roma, Auswärtiges Amt, Serbisches Strafgesetzbuch, Dr. Waringo, unerlaubte Ausreise, Asylantrag, Strafbarkeit, Ashkali, Ausreisefreiheit, Ausreise
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VG Stuttgart, 25.03.2014 - A 11 K 5036/13
Verfolgung von Roma in Serbien
Auszug aus VG Münster, 28.05.2014 - 4 L 263/14
Das VG Stuttgart hat auf der Grundlage dieser Aussage im Urteil vom 25.03.2014 (A 11 K 5036/13) u.a. ausgeführt, dass Roma bei einer Rückkehr nach Serbien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit der Gefahr einer Verfolgung zu rechnen hätten, dass Roma in Serbien extrem benachteiligt würden, die Ausreise behindert bzw. verhindert würde und sie allein wegen der Stellung eines Asylantrags mit strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung zu rechnen hätten. - VG Münster, 11.05.2015 - 4 K 802/13
Asylrechtliche Bewertung der Situation der Roma und Ashkali im Kosovo und in …
Auszug aus VG Münster, 28.05.2014 - 4 L 263/14
Die Kammer hat mit Beschluss vom 22.05.2014 - 4 K 802/13.A - zur Frage einer eventuellen Verschlechterung der Situation der Roma und Ashkali in Serbien die Einholung einer amtlichen Auskunft des Auswärtigen Amtes beschlossen und zur Begründung ausgeführt:.
- OVG Niedersachsen, 22.10.2014 - 8 LA 129/14
Aktuelle Gefahr einer Verfolgung bei Roma mit serbischer Staatsangehörigkeit
Rn. 16 Aus den von den Klägern präsentierten aktuellen Erkenntnismitteln (Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart v. 25.3.2014 - A 11 K 5036/13 - Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A - und v. 28.5.2014 - 4 L 263/14.A - Pro Asyl (Hrsg.), Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina: Zur faktischen und rechtlichen Bewertung des Gesetzgebungsvorhabens der Großen Koalition zur Einstufung von Westbalkanstaaten als "sichere Herkunftsstaaten", April 2014,veröffentlicht unter www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2014/Pro_Asyl_Gutachten_zum_Vorhaben_der_Einstufung_von_Serbien__Mazedonien_und_Bosnien_und_Herzego-wina_als__sichere_Herkunftsstaaten_.pdf, Stand: 20.10.2014; Dr. Karin Waringo, Serbien - ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland ? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation, April 2013, veröffentlicht unter www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/Serbien_kein_sicherer_Herkunftsstaat.pdf, Stand: 20.10.2014) ergeben sich für den Senat insbesondere keine Anhaltspunkte für asylrelevante Eingriffe des serbischen Staates in die durch Art. 2 Abs. 2 des Protokolls Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (BGBl. II 2002, 1074) geschützte Ausreisefreiheit von Angehörigen der ethnischen Minderheit der Roma.Dies gilt insbesondere für die - mit Blick auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster vom 8. Juli 2014 - 4 L 461/14.A - und vom 28. Mai 2014 - 4 L 263/14.A - erfolgten - Ausführungen der Kläger zur Ablehnung ihrer Anträge auf Anerkennung als Asylberechtigte und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als offensichtlich unbegründet im angefochtenen Bescheid vom 20. Dezember 2011, zumal das Verwaltungsgericht die diese Begehren weiter verfolgende Klage nicht als offensichtlich unbegründet im Sinne des § 78 Abs. 1 AsylVfG abgewiesen hat.
- VG Osnabrück, 23.09.2015 - 5 B 377/15
Befristung; Einreise- und Aufenthaltsverbot
Rn. 22 Aus den von den Klägern präsentierten aktuellen Erkenntnismitteln (Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart v. 25.3.2014 - A 11 K 5036/13 - Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A - und v. 28.5.2014 - 4 L 263/14.A - Pro Asyl (Hrsg.), Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina: Zur faktischen und rechtlichen Bewertung des Gesetzgebungsvorhabens der Großen Koalition zur Einstufung von Westbalkanstaaten als "sichere Herkunftsstaaten", April 2014,veröffentlicht unter www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2014/Pro_Asyl_Gutachten_zum_Vorhaben_der_Einstufung_von_Serbien__Mazedonien_und_Bosnien_und_Herzego-wina_als__sichere_Herkunftsstaaten_.pdf, Stand: 20.10.2014; Dr. Karin Waringo, Serbien - ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland ? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation, April 2013, veröffentlicht unter www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/Serbien_kein_sicherer_Herkunftsstaat.pdf, Stand: 20.10.2014) ergeben sich für den Senat insbesondere keine Anhaltspunkte für asylrelevante Eingriffe des serbischen Staates in die durch Art. 2 Abs. 2 des Protokolls Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (BGBl. II 2002, 1074) geschützte Ausreisefreiheit von Angehörigen der ethnischen Minderheit der Roma. - VG Schwerin, 26.01.2015 - 5 B 116/15
Serbien: Antragsablehnung; keine aufschiebende Wirkung; Einstufung Serbiens als …
"Aus den von den Klagern präsentierten aktuellen Erkenntnlsmitteln (Urteil des Verwal tungsgerichts Stuttgart v. 26.3.2014 - A 11 K 5036/13 Beschlüsse des Verwaltungsge richts Münster v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A - und v. 28.5.2014 - 4 L 263/14.A - Pro Asyl (Hrsg.), Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina: Zur faktischen und rechtllchen Bewertung des Gesetzgebungsvorhabens der Großen Koalition zur Einstufung von Westbalkanstaaten als "slchere Herkunftsstaaten", April 2014,veröffentlicht unter www.proasyl.de/flleadmln/fm>- VG Osnabrück, 16.02.2015 - 5 A 298/14
Serbien: Klageabweisung, Angehörige der Roma haben bei einer Rückkehr allein im …
Aus den von den Klägern präsentierten aktuellen Erkenntnismitteln (Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart v. 25.3.2014 - A11 K 5036/13 - Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster v. 8.7.2014 - 4 L 461/14.A - und v. 28.5.2014 - 4 L 263/14.A - Pro Asyl (Hrsg.), Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzego wina: Zur faktischen und rechtlichen Bewertung des Gesetzgebungsvorhabens der Großen Koalition zur Einstufung von Westbalkanstaaten als "sichere Her kunftsstaaten", April 2014,veröffentlicht unter www.proasyl.de/fileadmin/fmdam/N EWS/2014/Pro_Asyl_Gutachten_zum_Vorhaben_der_Einstuf ung_von_S erbien Mazedonien_und_Bosnien_und__Herzegowina_als sichereJHerkunftsstaaten_.pdf, Stand: 20.10.2014; Dr. Karin Warin go, Serbien - ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland ? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation, April 2013, veröf fentlicht unter www. - VG Osnabrück, 16.02.2015 - 5 A 298/14
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