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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7401
OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19 (https://dejure.org/2020,7401)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.02.2020 - 4 L 276/19 (https://dejure.org/2020,7401)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 4 L 276/19 (https://dejure.org/2020,7401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19

    Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19
    Rn. 8 Mit Beschluss vom 14. Oktober 2019 (- 4 L 210/19 -, juris Rn. 22 ) hat der beschließende Senat ausgeführt: "Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird.

    Dass möglicherweise ein Anspruch hinsichtlich des (vorläufigen) Belassens der Leitung und der Durchleitung von Abwasser für einen Übergangszeitraum besteht (vgl. zu einer solchen "Notduldungsanordnung" VGH Bayern…, Beschluss vom 8. März 2019 - 4 CE 18.2597-, juris Rn. 15) vermag eine vergleichbare Sicherung nicht zu gewährleisten (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris Rn. 15 f. zu dem Fehlen zivilrechtlicher Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des privaten Grundstückseigentümers gegenüber dem Entsorgungspflichtigen).

    Vielmehr kommt es, wie es der Senat in der von der Klägerin genannten Entscheidung vom 14. Oktober 2019 (- 4 L 210/19 -, juris Rn. 22 ) nochmals klargestellt hat, auch auf die tatsächliche und rechtliche Sicherung des Hauptsammlers, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk an (vgl. auch Beschluss des Senats vom 25. März 2019 - 4 L 87/18 -, S. 3 des Beschlussumdrucks, n.v.).

  • VGH Bayern, 08.03.2019 - 4 CE 18.2597

    Duldung kommunaler Wasser- und Abwasserleitungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19
    Die Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB hat lediglich zur Folge, dass der Grundstückseigentümer die Störung auf eigene Kosten beseitigen muss (so auch VGH Bayern, Beschluss vom 8. März 2019 - 4 CE 18.2597 -, juris Rn. 11).

    Dass möglicherweise ein Anspruch hinsichtlich des (vorläufigen) Belassens der Leitung und der Durchleitung von Abwasser für einen Übergangszeitraum besteht (vgl. zu einer solchen "Notduldungsanordnung" VGH Bayern, Beschluss vom 8. März 2019 - 4 CE 18.2597-, juris Rn. 15) vermag eine vergleichbare Sicherung nicht zu gewährleisten (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris Rn. 15 f. zu dem Fehlen zivilrechtlicher Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des privaten Grundstückseigentümers gegenüber dem Entsorgungspflichtigen).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2019 - 4 L 87/18
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19
    Wenngleich nicht ausdrücklich betont, so versteht es sich dabei gleichsam von selbst, dass der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert sein muss, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verlaufen muss, die im öffentlichen Eigentum (des Entsorgungspflichtigen) stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist (vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 25. März 2019 - 4 L 87/18 -, S. 3 des Beschlussumdrucks, n.v.).

    Vielmehr kommt es, wie es der Senat in der von der Klägerin genannten Entscheidung vom 14. Oktober 2019 (…- 4 L 210/19 -, juris Rn. 22 ) nochmals klargestellt hat, auch auf die tatsächliche und rechtliche Sicherung des Hauptsammlers, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk an (vgl. auch Beschluss des Senats vom 25. März 2019 - 4 L 87/18 -, S. 3 des Beschlussumdrucks, n.v.).

  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19
    Daneben handelt es sich vorliegend um die Auslegung von Landesrecht, sodass gegebenenfalls abweichende Auslegungen anderer Obergerichte zu deren Landesrecht keine Klärungsbedürftigkeit auslösen (Umkehrschluss aus: BVerfG, Beschluss vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10

    Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19
    Nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 141/10 -, juris Rn. 9, m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 12. Juli 2013 - 9 B 12.13 -, juris Rn. 4f., m.w.N.) unterliegt der Anspruch des Eigentümers gegenüber dem hoheitlichen Störer, die zur Beseitigung der Störung notwendigen Maßnahmen zu dulden, nicht der Verjährung.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 12.07.2013 - 9 B 12.13

    Straßenrecht; Eigentumsrecht; Störung; Störungsbeseitigung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19
    Nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 141/10 -, juris Rn. 9, m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. Juli 2013 - 9 B 12.13 -, juris Rn. 4f., m.w.N.) unterliegt der Anspruch des Eigentümers gegenüber dem hoheitlichen Störer, die zur Beseitigung der Störung notwendigen Maßnahmen zu dulden, nicht der Verjährung.
  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19
    Rn. 26 Von grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint und die sich nicht ohne Weiteres unter Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung und unter Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten lässt (so BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 BvR 350/18 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06

    Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19
    Bietet der Entsorgungspflichtige einen Anschluss an einen Hauptsammler, der (teilweise) über Grundstücke verläuft, die im Eigentum eines Dritten stehen, und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 4 L 462/06 -, juris, Rn. 4; vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, juris, Rn. 4;… so auch bereits Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 -, juris, Rn. 3 f.;… siehe ferner Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a ).
  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19
    Rn. 23 Weiterhin nicht entschieden werden muss, ob - wie es das Verwaltungsgericht Magdeburg fordert (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris Rn. 30 …und Urteil vom 28. März 2019 - 8 A 25/18 -, juris Rn. 48 ) - den Vorgaben der §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA nur dann Rechnung getragen wird, wenn auch die sachliche Beitragspflicht vor Ablauf der Frist des § 18 Abs. 2 KAG LSA entstanden ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

  • VG Koblenz, 07.07.2010 - 1 L 656/10

    Wasserleitung der Stadtwerke Mayen darf vorerst in Privatgrundstück verbleiben

  • VG Magdeburg, 28.03.2019 - 8 A 25/18

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11

    Zu den Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 1 M 253/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2008 - 4 L 462/06
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses; …

    Damit haben die Grundstücke nicht i.S.d. §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 1 BS 2019 eine Anschlussmöglichkeit an die Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung des Beklagten und die sachliche Beitragspflicht für die Grundstücke ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (noch) nicht entstanden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 4 L 276/19 -, juris, Rdnr. 7, 8, m.w.N.).

    Dass möglicherweise ein Anspruch hinsichtlich des (vorläufigen) Belassens der Leitung und der Durchleitung von Abwasser für einen Übergangszeitraum besteht (vgl. zu einer solchen "Notduldungsanordnung" VGH Bayern…, Beschluss vom 8. März 2019 - 4 CE 18.2597 -, juris, Rdnr. 15) vermag eine hinreichende Sicherung nicht zu gewährleisten ( OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 4 L 276/19 -, juris, Rdnr. 19 , m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2025 - 4 L 1/25

    Einstufung einer Schmutzwasserentwässerungsanlage als Provisorium

    Denn als Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA, der die Erhebung von Beiträgen rechtfertigt, ist nur ein sicherer und dauerhafter Vorteil zu verstehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 27. März 2012 - 4 L 233/09 -, juris, Rdnr. 29 ; Beschluss vom 6. Februar 2020 - 4 L 276/19 -, juris, Rdnr. 19 ).
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