Rechtsprechung
| VG Potsdam, 13.07.2021 - 4 L 292/21 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 Abs 1 BauO BB 2018, § 2 Abs 10 BauO BB 2018, § 61 Abs 1 Nr 10 BauO BB 2018, § 72 Abs 7 Nr 1 Alt 1 BauO BB 2018, § 79 Abs 1 S 2 Nr 1 BauO BB 2018
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 13.07.2021 - 4 L 292/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 2 S 23.21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 10 A 6.13
Normenkontrolle; Überplanung eines seit Ende der 60-iger Jahre bestehenden …
Auszug aus VG Potsdam, 13.07.2021 - 4 L 292/21
Allerdings kommt es hier nicht in erster Linie auf den bundesrechtlichen Begriff des Campingplatzes im Sinne des § 10 BauNVO an (zur Differenzierung zwischen dem bundes- und landesrechtlichen Begriff des Campingplatzes und der Unzulässigkeit sog. Mobilheime auf Campingplätzen i.S.d. § 10 BauNVO vgl. insbesondere OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 1 C 39/86 -, BRS 48, 114, 116; auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. August 2019 - OVG 10 A 6.13 -, juris Rn. 61). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1987 - 1 C 39/86
Auswirkungen einer nutzlosen Entscheidung auf das Rechtsschutzbedürfnis i.R.e. …
Auszug aus VG Potsdam, 13.07.2021 - 4 L 292/21
Allerdings kommt es hier nicht in erster Linie auf den bundesrechtlichen Begriff des Campingplatzes im Sinne des § 10 BauNVO an (zur Differenzierung zwischen dem bundes- und landesrechtlichen Begriff des Campingplatzes und der Unzulässigkeit sog. Mobilheime auf Campingplätzen i.S.d. § 10 BauNVO vgl. insbesondere OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 1 C 39/86 -, BRS 48, 114, 116; auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 14. August 2019 - OVG 10 A 6.13 -, juris Rn. 61). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 10 S 44.11
Baueinstellung; genehmigungsbedürftiges Vorhaben; genehmigungsfreies Vorhaben; …
Auszug aus VG Potsdam, 13.07.2021 - 4 L 292/21
Eine hinreichende Ermessensbetätigung ist in der Regel bereits dann gegeben, wenn die Bauaufsichtsbehörde auf den formellen Baurechtsverstoß hinweist und das Einschreiten zur Sicherung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts als geboten ansieht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 44.11 -, juris Rn. 17;… Reimus, in: Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Aufl. 2017, § 79 Rn. 7). - BVerwG, 29.02.1996 - 3 B 76.95
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtsgrundsächlichkeit bei der Frage nach dem …
Auszug aus VG Potsdam, 13.07.2021 - 4 L 292/21
Denn "offensichtlich" ist die materielle Rechtmäßigkeit nur dann, wenn sich die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (vgl. etwa OVG Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 3 B 76/95 -).
- VG Potsdam, 23.11.2022 - 4 K 101/22 Der Kläger erhob gegen diese Verfügung am 7. April 2021 Widerspruch und wandte sich am 8. April 2021 mit einem Eilrechtsschutzantrag an das Verwaltungsrecht Potsdam (VG 4 L 292/21).
Mit Beschluss vom 13. Juli 2021 lehnte die Kammer den Eilrechtsschutzantrag des Klägers ab (VG 4 L 292/21).
Er nehme vollinhaltlich Bezug auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 13. Juli 2021 (VG 4 L 292/21) sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2021 (OVG 2 S 23/21).
Nicht erfasst werden aus der Perspektive eines verständigen objektiven Adressaten hingegen weitere Arbeiten auf dem Gelände, alle anderen auf den Flurstücken vorhandenen (massiven) Nebengebäude, die Zaun- und Toranlage sowie die vorhandenen Schuppen (so bereits Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2021 - VG 4 L 292/21 -, S. 8 EA sowie juris Rn. 25; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. September 2021 - OVG 2 S 23/21 -, S. 4 f. EA sowie juris Rn. 10).
Denn in diesem wird lediglich auf die Gründe der Beschlüsse der Kammer vom 13. Juli 2021 (VG 4 L 292/21) sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2021 (OVG 2 S 23/21) Bezug genommen.
Nach einer Gesamtbetrachtung aller zu Tage getretener Umstände sollen die nach dem Konzept des Klägers vorgesehenen Tiny-Häuser auf den F...überwiegend ortsfest genutzt werden (so bereits Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2021 - VG 4 L 292/21 -, S. 3 ff. EA sowie juris Rn. 12 ff.; bestätigt von OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. September 2021 - OVG 2 S 23/21 -, S. 6 f. EA sowie juris Rn. 16 f.).
Unter Zugrundelegung dessen handelt es sich bei einer Gesamtschau aller aufgezeigten Umstände des Einzelfalls - insbesondere der Länge der Pachtdauer für die individuellen Pächter, der Ausgestaltung der Anlage, der Ausstattung der "Tiny-Häuser", der Erschließung, dem für den Fall der Untervermietung unterbreiteten Konzept des Klägers und dem Inhalt der Pachtverträge - bei den zur Aufstellung vorgesehenen "Tiny-Häusern" nach ihrem erkennbaren Verwendungszweck nicht um jederzeit ortsveränderliche, sondern vielmehr dauerhaft ortsfest aufgestellte bauliche Anlage, die funktional als Ersatz für Wochenendhäuser dienen sollen (so bereits Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2021 - VG 4 L 292/21 -, S. 7 EA sowie juris Rn. 24).
- VG Potsdam, 29.12.2022 - 4 L 827/22 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 i.V.m. § 53 Abs. 2 GKG, wobei die Kammer das Interesse des Antragstellers hinsichtlich der Versiegelungsanordnung in Anlehnung an Nr. 1.7.1 Satz 1 des Streitwertkatalogs und in Ansehung des Umstandes, dass sie das Interesse des Klägers an der zugrunde liegenden Baueinstellungsverfügung mit 30.000,00 Euro bemessen hatte (Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2021 - VG 4 L 292/21), mit 7.500 Euro in Ansatz gebracht hat.
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