Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungsbescheid; Kosten; Ersatzvornahme; Grundverfügung; Abfallbesitzer; Beseitigungsverfügung; Ordnungspflichtiger
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 12 A 257/90
- OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80
Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92
Er kann nicht durch einen Rückgriff auf landesrechtliche Vorschriften, etwa - wie hier von der Beklagten angenommen - durch Rückgriff auf die Regelungen über die Verantwortlichkeit des Handlungsstörers in § 185 LVwG (Fassung 1979) - erweitert werden (BVerwG, Urteil vom 11.02.1983 - 7 C 45/80 - in NVwZ 1984 S. 40;… Kunik/Schwermer/Versteyl a.a.O. n § 3 Rdn. 2 m.w.N.).Der Abfallbesitz im Sinne von § 3 AbfG knüpft nämlich an die tatsächliche Sachherrschaft an, ohne daß es dabei auf einen Besitzbegründungswillen ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1983 a.a.O. S. 41;… Kunik/Schwermer/Versteyl a.a.O. § 1 Rdn. 9 m.w.N.), während die Handlungsstörerschaft auf die Verursachung einer Gefahr durch das Verhalten einer Person abstellt und damit andere Haftungstatbestände erfaßt.
- BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92
Abfallbeseitigung - Entsorgung - Abfalleigenschaft - Typische Gefahr - Marktpreis …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92
Diese Abfalleigenschaft ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die Sachen müssen 1) in ihrem konkreten Zustand das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG genannten Schutzgüter, gefährden und 2) muß diese Gefährdung nur durch eine geordnete, d.h. nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallentsorgungsgesetzes durchzuführende Entsorgung behoben werden können (…vgl. Kunik, Schwermer, Versteyl, Abfallgesetz, 2. Auflage 1992 § 1 Rdn. 22 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.06.1993 - 7 C 11/92 - in NVwZ 1993 S. 988 ff.).In einem solchen Fall wäre das Wohl der Allgemeinheit allein mit Hilfe des Ordnungsrechts - wie z.B. des Baurechts - zu gewährleisten gewesen, das für die Abwehr der betreffenden Gefahren maßgebend ist (BVerwG, Urteil vom 24.06.1993, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 14 S 2640/83
Kosten für die Anwendung unmittelbaren Zwangs
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92
Die Erledigung der streitigen Verfügung kann nicht mit der Erwägung verneint werden, der Verwaltungsakt bilde die Grundlage für einen Kostenerstattungsanspruch (so aber: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.03.1984 - 14 S 2640/83 - NVwZ 1985, 202 (204);… Kopp, a.a.O., § 113 Rdn. 52).Dabei kann hier offenbleiben, ob es sich beim Fortwirken der Verfügung als Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung einer späteren Kostenanforderung um eine Erscheinungsform der Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten handelt, wie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erwogen wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.03.1984, a.a.O., 205).
- BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92
Kostenpflichtigkeit nach § 204 Abs. 1 LVwG (Fassung 1979) setzt u.a. voraus, daß die vollstreckte Grundverfügung - hier die Verfügung des Beklagten vom 20. Dezember 1988 - rechtmäßig ist; die Rechtmäßigkeitsüberprüfung entfällt nur - wie auch sonst im Verwaltungsvollstreckungsrecht -, wenn die Grundverfügung unanfechtbar und nicht nichtig ist (so wohl auch BVerwG, Urteil vom 13.04.1984 - 4 C 31.81 - DVB1.1984 S. 1172), nicht aber bereits dann, wenn die Grundverfügung - wie hier - aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs vollziehbar im Sinne von § 195 Abs. 1 Nr. 2 LVwG (Fassung 1979), aber noch nicht unanfechtbar ist. - BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87
Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92
Ob ein solcher Wegfall eingetreten ist, ist vom Regelungsgehalt des Verwaltungsakts und nicht vom Klägerinteresse her zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 15.11.1990 - 3 C 40.87 - NVwZ 1991, 570 (571) m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88
Verwaltungsakt - keine Erledigung, wenn dessen Vollziehung nicht rückgängig …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92
Der Regelungsgehalt des Verwaltungsakts kann auch durch seine Vollziehung entfallen (a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1989 - 5 S 3157/88 - NVwZ-RR 1989, 515, (515 f.)). - OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92
Beseitigungsverfügungen - wie hier die Verfügung des Beklagten vom 20. Dezember 1988 - erledigen sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats, wenn sie im Wege der Ersatzvornahme vollzogen werden und eine Rückgängigmachung der Vollziehung - wie im vorliegenden Fall - bei objektiver Betrachtung nicht sinnvoll ist (vgl. Urteile des Senats vom 22.09.1992 - 4 L 67/92 - und vom 20.10.1992 - 4 L 73/92 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 90/94
Entsorgungspflichtiger; Allgemeines Ordnungsrecht; Geschäftsführer; …
Der Kreis der Entsorgungspflichtigen ist in § 3 AbfG abschließend festgelegt, er kann nicht durch Rückgriff auf Vorschriften des allgemeinen Ordnungsrechts erweitert werden (wie Urteil des Senats vom 25.4.1944 - 4 L 30/92 - in SchlHAnz 1994 S. 290).Er kann nicht durch einen Rückgriff auf landesrechtliche Vorschriften, etwa - wie hier von dem Beklagten angenommen - durch Rückgriff auf die Verantwortlichkeit des Handlungsstörers gemäß § 185 LVwG (a.F.) erweitert werden (…BVerwG, Urteil v. 11.02.1983 aaO;… BVerwG, Urteil v. 19.01.1989 aaO;… Kunig/ Schwermer/Versteyl aaO, § 3 Rdn. 2 m.w.N.; Urteil d. Senats vom 25.04.1994 - 4 L 30/92 - in SchlH Anzeigen 1994 S. 290).
Eine GmbH ist nämlich gemäß § 13 Abs. 1 GmbH-Gesetz eine juristische Person, die als solche selbständige Rechte und Pflichten hat, und zwar sowohl den privat-rechtlichen als auch den öffentlich-rechtlichen Rechtskreis betreffend (vgl. Urteil des Senats vom 25.04.1994 aaO).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 23/04
Schiffshavarie, Abwracken, Ölbeseitigung, Kostentragung, Androhung, …
Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 17.05.2001 (- 4 L 3/01 -, siehe auch Urt. v. 25.04.2004 - 4 L 30/92 -, SchlHA 1994, 390) eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest. - OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2000 - 4 L 87/00
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung auf Beseitigung von Gegenständen auf einem …
Ebenso können nachteilige Wirkungen auf Boden und Grundwasser von Styropor ausgehen (vgl. Senat, Urteil vom 25.04.1994 - 4 L 30/92 -). - VG Cottbus, 13.12.2016 - 3 K 1455/14
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Hier gehen jedoch von der Beseitigungsverfügung zu spezifischen baulichen Anlagen nach deren Abriss keine Wirkungen für die Zukunft mehr aus (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. April 1994 - 4 L 30/92 -, juris Rn. 28). - OVG Schleswig-Holstein, 27.07.1995 - 4 L 229/94
Unsortierter Bauschutt; Bauschutt; Gewerbliche Anlage; Abfall; Abfallbegriff
Abfall im objektiven Sinne setzt danach zweierlei voraus: Die Sachen müssen 1.) in ihrem konkreten Zustand das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG genannten Schutzgüter, gefährden und 2.) muß diese Gefährdung nur durch eine geordnete, d.h. nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallentsorgungsgesetzes durchzuführende Entsorgung behoben werden können (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 11/92 -, NVwZ 1993, 988 ff. = E 92, 353 ff. m.w.N. zu seiner std. Rspr; Senat, Urt. v. 25.04.1994 - 4 L 30/92 -, SchlHA 1994, 290;… Kunig/Schwermer/ Versteyl, aaO Rdnr. 22).
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