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| OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1996 - 4 L 31/96 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. September 1996 - 4 L 31/96 (https://dejure.org/1996,23499)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 5 A 17/96
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1996 - 4 L 31/96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 155.90
Begriff der "Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz" - Rechtswirkungen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1996 - 4 L 31/96
Ein asylunabhängiger Anschlußaufenthalt, der die Wirkungen der Zuweisungsentscheidung hätte beenden können, ist dem Kläger nicht gewährt worden, einen darauf gerichteten, auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfolgten Duldungsanspruch hat der Kläger nicht erfolgreich geltend zu machen vermocht (vgl. bezüglich der vorstehenden Rechtsausführungen zur Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts die bereits vom Verwaltungsgericht in bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1992 - 9 C 155/90 -, in NVwZ 1993/276, 278).
- OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme …
Die hier vertretene Rechtsauffassung zu den zeitlichen Wirkungen der räumlichen Beschränkung aus dem durchgeführten Asylverfahren wird überwiegend in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte geteilt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 8 S 21.00 - InfAuslR 2001, 165; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. April 2000 - 3 M 132/99 - zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. September 1996 - 4 L 31/96 - zitiert nach Juris; a. A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 2124/00 -FEVS52, 124). - VG Würzburg, 11.10.2010 - W 7 K 10.179
Abgelehnter Asylbewerber; Beschränkung des Aufenthalts auf den Landkreis; kein …
Durch Einfügen des § 56 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG zum 1. Januar 2005 hat der Gesetzgeber nämlich nur die schon bis dahin bestehende überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zur Auslegung von § 44 Abs. 6 AuslG einer Regelung nunmehr im AsylVfG zugeführt und damit den teilweise vertretenen abweichenden Auffassungen eine Absage erteilt (für die auch hier vertretene Auslegung von § 44 Abs. 6 AuslG vgl. etwa OVG Berlin, B.v. 23.10.2000 Az: 8 F 21.00; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 03.09.1996 Az: 4 L 31/96; OVG Mecklenburg-Vorpommern B.v. 10.04.2000 Az: 3 M 132/99; a.A. OVG Niedersachsen, B.v. 16.06.2000 Az: 4 M 2124/00). - VG Leipzig, 22.03.2012 - 3 K 661/11
Duldung, Auflage, Widerspruchsfrist, Frist, Widerspruch, Wohnsitzauflage
Durch Einfügen des § 56 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG zum 1.1.2005 hat der Gesetzgeber nur die schon bis dahin bestehende überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zur Auslegung von § 44 Abs. 6 AuslG einer Regelung nunmehr im AsylVfG zugeführt und damit den teilweise vertretenen abweichenden Auffassungen eine Absage erteilt (für die auch hier vertretene Auslegung von § 44 Abs. 6 AuslG vgl. etwa OVG Berlin, Beschl. v. 23.10.2000 - 8 F 21.00 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 03.09.1996 - 4 L 31/96 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern Beschl. v. 10.04.2000 - 3 M 132/99 - a.A. OVG Niedersachsen, Beschl, v. 16.06.2000 - 4 M 2124/00 -).
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