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Rechtsprechung
   VG Mainz, 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21564
VG Mainz, 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ (https://dejure.org/2020,21564)
VG Mainz, Entscheidung vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ (https://dejure.org/2020,21564)
VG Mainz, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ (https://dejure.org/2020,21564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datev.de (Kurzinformation)

    Gericht billigt grundsätzlich Umstellung der Gelben Säcke auf Gelbe Tonnen in der Stadt Mainz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • OVG Thüringen, 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; nichtöffentliche; …

    Auszug aus VG Mainz, 28.07.2020 - 4 L 316/20
    Eine solche teilweise Anordnung oder Wiederherstellung setzt dabei die Teilbarkeit des Verwaltungsakts voraus; dessen Vollzugsfähigkeit muss insoweit teilbar sein, dass der von der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erfasste Teil als bloßes, "abspaltbares" Minus gegenüber der Gesamtregelung qualifiziert werden kann (OVG Berlin…, Beschluss vom 26. August 2003 - 2 B 16.03 -, juris Rn. 7; ThürOVG, Beschluss vom 29. August 1997 - 2 EO 1038/97 -, Rn. 18;… Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 80 Rn. 426;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 168).
  • VG Sigmaringen, 21.07.2020 - 4 K 786/20

    Sofort vollziehbare Rahmenvorgabe zur Sammlung von Leichtverpackungen

    Auszug aus VG Mainz, 28.07.2020 - 4 L 316/20
    Als Ausnahmevorschrift ist § 22 Abs. 2 VerpackG eng auszulegen, um dem Kooperationsprinzip, das in § 22 Abs. 1 VerpackG seinen Ausdruck gefunden hat, möglichst umfassende Geltung zu verschaffen (vgl. hierzu VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 4 K 786/20 -, S. 16).
  • VG Göttingen, 10.07.2020 - 4 B 135/20

    Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen Einführung von Gelben Tonnen statt

    Auszug aus VG Mainz, 28.07.2020 - 4 L 316/20
    Die Kammer geht nicht davon aus, dass ein Holsystem mittels Tonnen im Vollservice gegenüber einem Holsystem im "Teilservice", bei dem die Tonnen vom Fahrbahnrand abgeholt werden, eine andere "Art des Sammelsystems" darstellt (vgl. hierzu auch VG Göttingen, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 4 B 135/20 -, S. 4).
  • OVG Berlin, 26.08.2003 - 2 B 16.03

    Dosenpfand III

    Auszug aus VG Mainz, 28.07.2020 - 4 L 316/20
    Eine solche teilweise Anordnung oder Wiederherstellung setzt dabei die Teilbarkeit des Verwaltungsakts voraus; dessen Vollzugsfähigkeit muss insoweit teilbar sein, dass der von der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erfasste Teil als bloßes, "abspaltbares" Minus gegenüber der Gesamtregelung qualifiziert werden kann (OVG Berlin, Beschluss vom 26. August 2003 - 2 B 16.03 -, juris Rn. 7; ThürOVG…, Beschluss vom 29. August 1997 - 2 EO 1038/97 -, Rn. 18;… Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 80 Rn. 426;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 168).
  • VG Kassel, 03.09.2020 - 4 L 826/20

    Rahmenvorgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für die Sammlung von …

    Jedenfalls die hier getroffene ausdifferenzierte Vorgabe des Vollservice dürfte von dieser Regelungsbefugnis nicht erfasst sein (so auch: VG Mainz, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 17; VG Göttingen…, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 20; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.08.2020 - 7 ME 81/20 -, S. 4 des Beschlussabdrucks).

    Es spricht daher einiges dafür, dass die nähere Ausgestaltung der drei im Gesetz aufgezählten Arten von Sammelsystemen nicht als zulässiger Inhalt einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG angesehen werden kann und die zitierte Passage in der Gesetzesbegründung lediglich "unglücklich" formuliert worden ist (…vgl. Oexle, in: Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Auflage 2019, § 22 VerpackG, Rn. 40; so auch: VG Mainz, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 21; VG Göttingen…, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 22; VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - …und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 33 ff. des Beschlussabdrucks).

    Dass § 22 Abs. 2 VerpackG es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ermöglicht, einseitige Vorgaben zu machen, trifft keine Aussage darüber, wie weit diese Vorgaben gehen dürfen und ob diese den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine umfassende Einflussmöglichkeit einräumen (so auch: VG Mainz, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 24 ff.; VG Göttingen…, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 22; VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - …und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 33 ff. des Beschlussabdrucks).

    Wie auch vom VG Mainz im Beschluss vom 28. Juli 2020 (Az.- 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 29, so auch: VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - …und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 39 f. des Beschlussabdrucks) ausgeführt, hat auch die Kammer Zweifel daran, dass allein der Umstand, dass die Mülltonne selbst vom eigenen Grundstück auf die Straße herausgestellt und später wieder hereingeholt werden muss, zu einer schlechteren Mülltrennung - etwa durch eine Entsorgung der LVP über die Restmülltonne - führen wird bzw. dass umgekehrt allein durch den Vollservice eine bessere Mülltrennung und auf diese Weise eine Erhöhung der Sammelmengen und Verringerung von Fehlwürfen erreicht werden kann.

    Auch die durch die Einführung des Vollservice im Vergleich zum Teilservice erhöhte "Bequemlichkeit" der LVP-Sammlung lässt nach Auffassung der Kammer keinen zwingenden Schluss auf eine damit einhergehende Erhöhung der Sammelmengen oder Verringerung der Fehlwurfquote zu (so auch: VG Mainz, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, a.a.O.; VG München…, Beschluss vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 -, Rn. 39 des Beschlussabdrucks).

    Anders als die Effektivität und Umweltverträglichkeit der Sammlung hat der Gesetzgeber die Eignung zur Einfügung in die kommunalen Entsorgungsstrukturen gerade nicht als Mindestanforderung der Rahmenvorgabe festgelegt (so auch: VG Mainz, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 30; VG München…, Beschluss vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 -, Rn. 36 des Beschlussabdrucks).

    Auch wenn dies in der Rechtsprechung teils als zulässige Form einer Kombination aus Hol- und Bringsystem i.S.v. § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG (so VG Mainz, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 35) bejaht worden ist, ergeben sich hieran berechtigte Zweifel.

  • VG Würzburg, 23.03.2021 - W 10 S 21.60

    Rahmenvorgabe nach dem Verpackungsgesetz

    Dass die Umstellung von Sack auf Tonne zur Umweltverträglichkeit beitrage, sei in der Rechtsprechung etwa aufgrund besserer Sammlungsqualität oder des geringeren Plastikverbrauchs anerkannt (mit Verweis auf OVG RhPf, B.v. 10.9.2020 - 8 B 10979.20; OVG Berlin-Bbg, B.v. 7.9.2020 - OVG 11 S 62/20; VG Mainz, B.v. 28.7.2020 - 4 L 316/20.MZ).

    In Literatur und Rechtsprechung werde davon ausgegangen, dass dann, wenn ein inhaltsgleicher Vergleich nicht möglich sei, eine Gesamtbetrachtung der jeweiligen Entsorgungsstandards erfolge (unter Verweis auf VG Mainz, B.v. 28.7.2020 - 4 L 316/20.MZ).

    Anders als die Effektivität und Umweltverträglichkeit der Sammlung hat der Gesetzgeber die Eignung zur Einfügung in die kommunalen Entsorgungsstrukturen - wohl entgegen seiner eigenen Absicht - gerade nicht als Mindestanforderung festgelegt (vgl. VG Mainz, B.v. 28.7.2020 - 4 L 316/20.MZ - juris Rn. 30).

    Dem steht jedoch die Wortlautgrenze entgegen (vgl. VG Mainz, B.v. 28.7.2020 - 4 L 316/20.MZ - juris Rn. 20).

    Rn. 66 Würde man zudem jegliche Ausgestaltung eines Sammelsystems als gesonderte "Art des Sammelsystems" ansehen, verbliebe für § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 VerpackG und die dort genannten Sammlungsmodalitäten kein eigenständiger Anwendungsbereich (…vgl. NdsOVG, B.v. 31.7.2020 - 7 ME 81/20 - juris Rn. 11;… OVG RhPf, B.v. 10.9.2020 - 8 B 10979/20 - juris Rn. 19; VG Mainz, B.v. 28.7.2020 - 4 L 316/20.MZ - juris Rn. 21).

    Durch die Einräumung einer umfassenden Gestaltungsmöglichkeit mittels Rahmenvorgabe würde kaum noch Spielraum für die weitere Abstimmung verbleiben (vgl. VG Mainz, B.v. 28.7.2020 - 4 L 316/20.MZ - juris Rn. 23).

  • VG Braunschweig, 23.02.2023 - 4 A 213/21

    Gelbe Tonne; Gelber Sack; Rahmenvorgabe; Sammlung von Leichtverpackungen; …

    § 37 Abs. 1 VwVfG schließt die Möglichkeit von Teilregelungen nicht aus, sofern für die Betroffenen der Umstand erkennbar ist, dass die getroffene Regelung noch nicht abschließend ist (…vgl. VG Oldenburg, U. v. 28.9.2022 - 15 A 3633/19 -, juris Rn. 52;… OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 7.9.2020 - OVG 11 S 62/20 -, juris Rn. 28; VG Mainz, B. v. 28.7.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 48).

    Demzufolge dürfte bei einer Umstellung jedenfalls der gelbe Sack als großes Sammelbehältnis entfallen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 7.9.2020 - OVG 11 S 62/20 -, juris Rn. 38; VG Mainz, B. v. 28.7.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 42;… Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 1.11.2021 - 6 B 28/21 -, juris Rn. 15).

    Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Anschaffung dieser langlebigen Mehrwegbehälter über die Jahre amortisieren und sich gegenüber dem Plastikverbrauch durch die Gelben Säcke langfristig auch als umweltfreundlicher erweisen wird (…vgl. VG Würzburg, B. v. 23.3.2021 - W 10 S 21.60 -, juris Rn. 49; VG Mainz, B. v. 28.7.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 42).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2025 - 7 LC 54/22

    Abstimmungsvereinbarung; Rahmenvorgabe zur Sammlung von Leichtverpackungen durch …

    Insbesondere geht diese Festsetzung in ihrem Detailierungsgrad über das hinaus, was der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG im Hinblick auf die Art des Sammelsystems ausgestalten kann (vgl. VG Würzburg…, Beschluss vom 23.03.2021 - W 10 S 21.60 -, juris Rn. 70 ff.; VG Kassel…, Beschluss vom 03.09.2020 - 4 L 826/20.KS -, juris Rn. 52 ff.; VG München…, Beschluss vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, juris Rn. 34 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 19 ff.;… a. A. Hartwig in: Flanderka/Stroetmann/Hartwig, VerpackG, 5. Aufl. 2020, § 22 Anm. II.2).

    Obwohl dies nahelegt, dass die genannten Beispiele nicht abschließend zu verstehen sind, lässt sich der Formulierung nicht hinreichend entnehmen, dass der kommunale Entsorgungsträger auch die konkrete Ausgestaltung des Sammelsystems einseitig festlegen darf (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 28.09.2022 - 15 A 3633/19 -, juris Rn.75; VG Würzburg…, Beschluss vom 23.03.2021 - W 10 S 21.60 -, juris Rn. 75; VG Kassel…, Beschluss vom 03.09.2020 - 4 L 826/20.KS -, juris Rn. 56; VG Mainz, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 20;… Oexle in: Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Aufl. 2019, § 22 VerpackG Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 10 S 2820/20

    Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für die Sammlung von …

    Dabei erachteten das VG Sigmaringen (…Beschluss vom 21.07.2020 - 4 K 786/20 - juris Rn. 31 ff.) und das VG Kassel (Beschluss vom 03.09.2020 - 4 L 826/20.KS - S. 23) die Verfügungen bei summarischer Prüfung mangels Rechtsgrundlage als rechtswidrig, während das VG Mainz (Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ - juris) zum gegenteiligen Ergebnis gelangte.
  • VG Schleswig, 21.04.2026 - 6 A 88/22

    Müllabholung in weiten Teilen Lübecks erfolgt in Zukunft mit Gelben Tonnen

    Soweit durch die Vermeidung Gelber Säcke außerdem Plastikabfälle vermieden werden, ist nicht ersichtlich, dass dieser Effekt durch ein anteiliges Recycling der Gelben Säcke oder durch einen gesteigerten Einsatz kleinerer Plastiksäcke zur Sammlung von LVP innerhalb der Haushalte völlig aufgewogen würden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 4. September 2024 - 8 A 10775/23.OVG -, juris Rn. 63; VG Stade…, Urteil vom 20. August 2025 - 2 A 255/25 -, juris Rn. 70; VG Braunschweig…, Urteil vom 23. Februar 2023 - 4 A 213/21 -, juris Rn. 90; VG Mainz, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 42).
  • VG Mainz, 03.07.2026 - 4 L 263/26

    Grundsätzliche Umstellung der Gelben Säcke auf Gelbe Tonnen in der Stadt Mainz …

    Das ursprüngliche System der Entsorgung mittels Gelber Säcke wurde nämlich nach dem Auslaufen der früheren Abstimmungsvereinbarung zum 31. Dezember 2012 faktisch aufrechterhalten (vgl. hierzu VG Mainz, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 58 ).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Situation eine andere ist als jene, die dem Beschluss der Kammer vom 28. Juli 2020 (- 4 L 316/20.MZ -) zugrunde gelegen hat.

  • VG Schleswig, 21.04.2026 - 6 A 90/22

    Müllabholung in weiten Teilen Lübecks erfolgt in Zukunft mit Gelben Tonnen

    Soweit durch die Vermeidung Gelber Säcke außerdem Plastikabfälle vermieden werden, ist nicht ersichtlich, dass dieser Effekt durch ein anteiliges Recycling der Gelben Säcke oder durch einen gesteigerten Einsatz kleinerer Plastiksäcke zur Sammlung von LVP innerhalb der Haushalte völlig aufgewogen würden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 4. September 2024 - 8 A 10775/23.OVG -, juris Rn. 63; VG Stade…, Urteil vom 20. August 2025 - 2 A 255/25 -, juris Rn. 70; VG Braunschweig…, Urteil vom 23. Februar 2023 - 4 A 213/21 -, juris Rn. 90; VG Mainz, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 42).
  • VG Schleswig, 21.04.2026 - 6 A 91/22

    Müllabholung in weiten Teilen Lübecks erfolgt in Zukunft mit Gelben Tonnen

    Soweit durch die Vermeidung Gelber Säcke außerdem Plastikabfälle vermieden werden, ist nicht ersichtlich, dass dieser Effekt durch ein anteiliges Recycling der Gelben Säcke oder durch einen gesteigerten Einsatz kleinerer Plastiksäcke zur Sammlung von LVP innerhalb der Haushalte völlig aufgewogen würden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 4. September 2024 - 8 A 10775/23.OVG -, juris Rn. 63; VG Stade…, Urteil vom 20. August 2025 - 2 A 255/25 -, juris Rn. 70; VG Braunschweig…, Urteil vom 23. Februar 2023 - 4 A 213/21 -, juris Rn. 90; VG Mainz, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 42).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2020 - 11 S 62.20

    Systemumstellung der LVP-Entsorgung auf Tonnen

    Vielmehr dürfte es näher liegen, dass nicht eine Rahmenvorgabe eine derartige nähere Bestimmung treffen muss, sondern dies der Abstimmung nach § 22 Abs. 1 VerpackG mit den (dualen) Systemen zu überlassen ist (so wohl auch VG Mainz, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rz. 48).
  • VG Oldenburg, 28.09.2022 - 15 A 3633/19

    Abstimmungsvereinbarung; Rahmenvorgabe

  • VG Freiburg, 26.08.2020 - 6 K 2648/20

    Rechtsmäßigkeit einer Rahmenvorgabe gemäß § 22 Abs. 2 VerpackG

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