Rechtsprechung
| VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung und Unterlassungsanordnung bezüglich einer gärtnerischen Nutzung eines Ufergrundstücks; Auferlegbarkeit einer Pflicht zur Zulassung einer natürlichen Vegetationsentwicklung auf einem ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 3a B 255/03
Natur- und Landschaftsschutzrecht, Beschwerde (hier: abgelehnt), Duldenmüssen des …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Die ungenutzten Grundflächen umfassen u.a. auch Ufer, Moore und Sümpfe (vgl. Kammer, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 4 L 461/04 - OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 3A B 255/03 -, LKV 205, 414, jeweils m.w.N.).Damit sind Maßnahmen, die nur deshalb getroffen werden, um das Betretungsrecht der Allgemeinheit durch faktischen Ausschluss des Zugangs zu unterlaufen, nicht mehr geschützt (vgl. hierzu auch OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004, a.a.O.).
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Namentlich genügt sie dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001-1 DB 26/01 - [...]; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2002 - 3 B 105/02 -, und vom 19. Dezember 2006 - 2 S 38.06 - ), weil vorliegend von dem Antragsgegner schlüssig und konkret die aus dessen Sicht wesentlichen Erwägungen dargetan sind, warum im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben sei, hinter das das Interesse der Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten habe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1990 - 20 A 2218/89
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Es folgt hingegen aus § 44 Abs. 1 BbgNatSchG voraussichtlich kein Veränderungs- oder Beseitigungsverbot, so dass es einem Eigentümer oder Verfügungsberechtigten - wenn nicht andere Normen (wie beispielsweise ein förmlicher Natur- und Landschaftsschutz) eingreifen - unbenommen bleibt, die Örtlichkeit so zu verändern, dass einem Betretungsrecht nachträglich das sachliche Substrat genommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1990 - 20 A 2218/89-, NuR 1993, 240; VG Arnsberg, Urteil vom 28. September 1994 - 1 K 7884/93 -, NWVBl. 1995, 192).
- VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
Verhandlungstermin zum Uferweg am Griebnitzsee
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Mit Blick auf die vorstehende Sachlage - die sich der Kammer aus den zu den anhängigen Klageverfahren (4 K 2488/05 u.a.) über die Frage der Belegenheit der Ufergrundstücke im Außenbereich bzw. das Bestehen von Betretungsrechten nach § 44 Abs. 1 BbgNatSchG übermittelten Fotodokumentationen sowie den in dem Ortstermin in diesen Sachen vom 18. August 2006 vom Berichterstatter getroffenen Feststellungen erschließt - erscheint gleichfalls als offen, ob die Annahme des Antragsgegners zutrifft, dass der hier im Eigentum der Antragsteller stehende Uferbereich freie Landschaft im Sinne des § 44 Abs. 1 Brandenburgischen Naturschutzgesetzes darstellt, und weiter, ob diese Flächen einem Betretungsrecht unterfallen. - BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 105.02
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Namentlich genügt sie dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001-1 DB 26/01 - [...]; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2002 - 3 B 105/02 -, und vom 19. Dezember 2006 - 2 S 38.06 - ), weil vorliegend von dem Antragsgegner schlüssig und konkret die aus dessen Sicht wesentlichen Erwägungen dargetan sind, warum im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben sei, hinter das das Interesse der Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten habe. - VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Ufergrundstücke am Griebnitzsee: Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen gegen …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Schließlich weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 25/07 und 4 L 26/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist. - VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 26/07
Rechtswidrigkeit einer Anordnung auf Unterlassung der gärtnerischen Nutzung eines …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Schließlich weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 25/07 und 4 L 26/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist. - VG Arnsberg, 28.09.1994 - 1 K 7884/93
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Es folgt hingegen aus § 44 Abs. 1 BbgNatSchG voraussichtlich kein Veränderungs- oder Beseitigungsverbot, so dass es einem Eigentümer oder Verfügungsberechtigten - wenn nicht andere Normen (wie beispielsweise ein förmlicher Natur- und Landschaftsschutz) eingreifen - unbenommen bleibt, die Örtlichkeit so zu verändern, dass einem Betretungsrecht nachträglich das sachliche Substrat genommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1990 - 20 A 2218/89-, NuR 1993, 240; VG Arnsberg, Urteil vom 28. September 1994 - 1 K 7884/93 -, NWVBl. 1995, 192).
- VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Ufergrundstücke am Griebnitzsee: Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen gegen …
Zum anderen weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 26/07 und 4 L 35/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist. - VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 26/07
Rechtswidrigkeit einer Anordnung auf Unterlassung der gärtnerischen Nutzung eines …
Zum anderen weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 25/07 und 4 L 35/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2007 - 4 L 35.07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2007 - 4 L 35.07
2 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 2 KSt 1.06 u. a. -, juris Rn. 3…, vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 u. a. -, juris Rn. 2, und vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 - juris Rn. 5 ff.), der der Senat folgt (vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2007 - OVG 4 L 29.07 -), ist der Streitwert bei Klagen, mit denen Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder Versorgung dem Grunde nach geltend gemacht werden (sog. Teilstatus), in Anwendung des § 52 Abs. 1 GKG nach dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen der bewilligten und der erstrebten Zahlung zu bemessen.Für eine Anwendung des § 42 Abs. 3 GKG ist in beamtenrechtlichen Streitigkeiten, soweit nicht eine bezifferte Geldleistung im Streit steht, kein Raum (BVerwG, Beschlüsse vom 7. April 2005 und 13. September 1999, a. a. O.; Senatsbeschluss wie zitiert).
Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999, a. a. O. Rn. 6 m. w. N.).
Diese Norm ist hier nicht einschlägig; denn sie erfasst (wie § 17 Abs. 3 GKG a. F.) nur Streitigkeiten, in denen - anders als hier - ein Anspruch auf Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999, a. a. O. Rn. 6).
Der Streitwert für derartige besoldungs- oder versorgungsrechtliche Streitigkeiten, in denen es allein um die Klärung einzelner Rechtsfragen ohne Ermittlung des konkreten Zahlungsbetrages geht, ist im GKG ungeregelt geblieben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999, a. a. O. Rn. 5), so dass die Bemessung nach § 52 Abs. 1 GKG vorzunehmen ist.
- BVerwG, 20.09.2006 - 2 KSt 1.06
Bestimmung des Streitwertes einer Revisionsklage anhand der Anträge des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2007 - 4 L 35.07
2 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 2 KSt 1.06 u. a. -, juris Rn. 3…, vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 u. a. -, juris Rn. 2, …und vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 - juris Rn. 5 ff.), der der Senat folgt (vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2007 - OVG 4 L 29.07 -), ist der Streitwert bei Klagen, mit denen Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder Versorgung dem Grunde nach geltend gemacht werden (sog. Teilstatus), in Anwendung des § 52 Abs. 1 GKG nach dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen der bewilligten und der erstrebten Zahlung zu bemessen.Diese zu § 17 Abs. 3 GKG a. F. angestellten Erwägungen sind auch für die inhaltsgleiche Regelung des § 42 Abs. 3 GKG maßgeblich (so im Ergebnis BVerwG, Beschluss vom 20. September 2006, a. a. O.).
- BVerwG, 07.04.2005 - 2 KSt 1.05
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2007 - 4 L 35.07
2 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 2 KSt 1.06 u. a. -, juris Rn. 3, vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 u. a. -, juris Rn. 2, …und vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 - juris Rn. 5 ff.), der der Senat folgt (vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2007 - OVG 4 L 29.07 -), ist der Streitwert bei Klagen, mit denen Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder Versorgung dem Grunde nach geltend gemacht werden (sog. Teilstatus), in Anwendung des § 52 Abs. 1 GKG nach dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen der bewilligten und der erstrebten Zahlung zu bemessen. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 4 L 29.07
Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2007 - 4 L 35.07
2 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 2 KSt 1.06 u. a. -, juris Rn. 3…, vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 u. a. -, juris Rn. 2, …und vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 - juris Rn. 5 ff.), der der Senat folgt (vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2007 - OVG 4 L 29.07 -), ist der Streitwert bei Klagen, mit denen Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder Versorgung dem Grunde nach geltend gemacht werden (sog. Teilstatus), in Anwendung des § 52 Abs. 1 GKG nach dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen der bewilligten und der erstrebten Zahlung zu bemessen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2011 - 4a N 32.11
Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge nach § 4 Abs 1 BesÜV 2
Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschlüsse vom: 3. Dezember 2007 - OVG 4 L 35.07 -, 5. Februar 2008 - OVG 4 L 39.07 - und 14. März 2008 - OVG 4 L 4.08 -) an. - OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 4 L 8.08
Beamtenrecht; Streitwert bei Ansprüchen auf erhöhte Besoldung und Versorgung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 2 KSt 1.06 u.a. -, juris Rn. 3…, vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 u.a. -, juris Rn. 2, …und vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 - juris Rn. 5 ff.), der der Senat folgt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2007 - OVG 4 L 35.07 -), ist der Streitwert bei Klagen, mit denen Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder Versorgung dem Grunde nach geltend gemacht werden (sog. Teilstatus), in Anwendung des § 52 Abs. 1 GKG nach dem zweifachen Jahresbetrag (24facher Monatsbetrag) der Differenz zwischen der bewilligten und der erstrebten Zahlung zu bemessen. - VG Berlin, 20.08.2009 - 5 A 6.07
Altersentschädigung wegen Gesundheitsschäden; ehemaliges Mitglied des Deutschen …
Danach ist bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus bestimmten Rechtsverhältnissen deren dreifacher Jahresbetrag maßgebend, jedoch nur, soweit anders als hier eine bezifferte Geldleistung im Streit steht (s. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2007, OVG 4 L 35.07, m. w. N.).
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