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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 L 353/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15074
OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 L 353/08 (https://dejure.org/2009,15074)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.08.2009 - 4 L 353/08 (https://dejure.org/2009,15074)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. August 2009 - 4 L 353/08 (https://dejure.org/2009,15074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GO LSA § 90; ; GO LSA § 91; ; GO LSA § 92; ; GO LSA § 92 Abs. 3; ; GO LSA § 136

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Beanstandung einer Haushaltssatzung: Beanstandung; Ermessen; Haushalt; Haushaltsdefizit; Haushaltskonsolidierungskonzept; Haushaltssatzung; Kommunalaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Beanstandung der Haushaltssatzung im Falle eines Haushaltskonsolidierungskonzepts; Verbesserung der Einnahmesituation und Ausgabesituation in geringem Umfang als Rechtfertigung einer Beanstandung der gesamten Haushaltssatzung; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 L 353/08
    Er kann sich auch nicht darauf berufen, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, zit. nach JURIS) ergäben sich besondere Schwierigkeiten bereits aus dem Umstand, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen sei oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 15 B 778/07

    Stadt Gelsenkirchen verliert Beschwerde im Streit um Erhöhung der Elternbeiträge …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 L 353/08
    a) Keinen Erfolg hat er, soweit er sich auf eine Divergenz zu einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Mai 2007 (- 15 B 778/07 -, zit. nach JURIS) beruft, in dem sich dieses Gericht mit der Verpflichtung von in der Haushaltskonsolidierung befindlichen Gemeinden zur Erhöhung von Elternbeiträgen beschäftigte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2008 - 4 M 269/07

    Zur Bindungswirkung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 L 353/08
    Ebenfalls darunter fällt eine durch sachliche Gründe nicht gerechtfertigte Abweichung von einem früheren Haushaltskonsolidierungskonzept, wobei wegen des Fehlens einer Bindungswirkung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15. Januar 2008 - 4 M 269/07 -, zit. nach JURIS) die bloße Abweichung allein und losgelöst von den hierzu gegebenen Erläuterungen jedoch noch nicht ausreichend für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1979 - 7 A 27/79
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 L 353/08
    Insoweit besteht ein Unterschied zu der kommunalaufsichtlichen Beanstandung einzelner Bestandteile einer Haushaltssatzung (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18. September 1979 - 7 A 27/79 -, AS RP-SL 15, 286, 287 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09

    Ermessensausübung im Rahmen einer Beanstandungsverfügung

    Denn dann ist die Gemeinde der vom Gesetzgeber gerade für den Fall eines nicht ausgeglichenen Haushalts vorgesehenen Verpflichtung nachgekommen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.08.2009 - 4 L 353/08 -).

    Falls aber die Gemeinde kein oder ein den Vorgaben des § 92 Abs. 3 GO LSA nicht genügendes Haushaltskonsolidierungskonzept aufstellt oder - wie hier - fortschreibt, ist der Ermessensspielraum der Kommunalaufsichtsbehörde für eine kommunalaufsichtliche Beanstandung der Haushaltssatzung deutlich weiter (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.08.2009, a. a. O.).

    Jede mögliche Verbesserung der Einnahme- und Ausgabesituation kann - vorbehaltlich einer zu berücksichtigenden "Bagatellgrenze" - geeignet sein, die Beanstandung der gesamten Haushaltssatzung zu rechtfertigen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.08.2009, a. a. O.).

    Im Rahmen der von der Kommunalaufsichtsbehörde anzustellenden Ermessenserwägungen zur Beanstandung der Haushaltssatzung kann dabei neben der Höhe der in Rede stehenden Summen eine Rolle spielen, unter welchen Voraussetzungen eine Verbesserung der Einnahme- und Ausgabesituation möglich ist und ob sich die Gemeinde über einen längeren Zeitraum beharrlich geweigert hat, notwendige Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.08.2009, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 28.10.2021 - 9 A 183/20

    Kommunalaufsicht bei erheblichen Haushaltsdefiziten einer Kommune; …

    Gleichwohl hat die Kommunalaufsichtsbehörde auch bei einem solchen Rechtsverstoß im Rahmen ihres Ermessens zu prüfen, ob der Ausgleich des Haushalts oder zumindest eine Verbesserung der Einnahme- oder Ausgabesituation überhaupt möglich ist und ob eine mit der Folge der vorläufigen Haushaltsführung verbundene Beanstandung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist (OVG LSA, B. v. 05.08.2009 - 4 L 353/08 -, juris).

    Verfügt sie aber über kein oder ein den Vorgaben des § 100 Abs. 3 KVG LSA nicht genügendes Haushaltskonsolidierungskonzept bzw. schreibt sie es nicht entsprechend fort, ist der Ermessensspielraum der Kommunalaufsichtsbehörde für eine kommunalaufsichtliche Beanstandung der Haushaltssatzung deutlich weiter (vgl. OVG LSA, B. v. 05.08.2009, a. a. O.).

    Denn bereits jede mögliche Verbesserung der Einnahme- und Ausgabesituation soll nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen - Anhalt (vgl. OVG LSA, B. v. 05.08.2009, a. a. O.) - vorbehaltlich einer zu berücksichtigenden "Bagatellgrenze" - geeignet sein, die Beanstandung der gesamten Haushaltssatzung zu rechtfertigen.

    Im Rahmen der von der Kommunalaufsichtsbehörde anzustellenden Ermessenserwägungen zur Beanstandung der Haushaltssatzung kann dabei neben der Höhe der in Rede stehenden Summe eine Rolle spielen, unter welchen Voraussetzungen eine Verbesserung der Einnahme- und Ausgabesituation möglich ist und ob sich die Gemeinde über einen längeren Zeitraum beharrlich geweigert hat, notwendige Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen (vgl. OVG LSA, B. v. 05.08.2009, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 19.09.2012 - 9 A 208/11

    Kommunalaufsichtliche Beanstandung eines Wirtschaftsplanes eines gemeindlichen …

    Darüber hinaus bildet ein (wirksamer) Wirtschaftsplan auch nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres die rechtliche Grundlage dafür, welche Aufwendungen im Wirtschaftsjahr getätigt werden und wie die dazu erforderlichen Mittel (Erträge) beschafft werden durften (so zur Haushaltssatzung/-plan vgl. OVG LSA, Urteil vom 07.06.2011 - 4 L 216/09 ; Beschlüsse vom 05.08.2009 - 4 L 353/08; 01.02.2007 - 4 L 723/04 - VG Magdeburg, Urteil vom 02.09.2009 - 9 A 66/09 MD).

    Rn. 47 In Anlehnung an die zur Ermessensausübung bei der kommunalaufsichtlichen Beanstandung eines unausgeglichenen gemeindlichen Haushalts entwickelten Grundsätze hat die Kommunalaufsicht bei einem - wie hier - nicht ausgeglichenen Wirtschafts-/Erfolgsplan unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 110 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 90 GO LSA) und des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde (Art. 2 Abs. 3, 87 Verf LSA, Art. 28 Abs. 2 GG) im Rahmen ihres Einschreitungsermessens zu prüfen, ob der Ausgleich des Wirtschaftsplanes oder zumindest eine Verbesserung der Ertrags- und Aufwandsituation in nicht unerheblicher Größenordnung möglich und ob eine mit der Folge der vorläufigen Haushaltsführung verbundene Beanstandung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist (vgl. sinngemäß zur Beanstandung im kommunalen Haushaltsrecht OVG LSA, Urteil vom 07.06.2011 - 4 L 216/09 ; Beschlüsse vom 05.08.2009 - 4 L 353/08 - 30.01.2007 - 4 L 708/04 -).

    Denn dann ist die Gemeinde der vom Gesetzgeber gerade für den Fall eines nicht ausgeglichenen Wirtschaftsplans vorgesehenen Verpflichtung nachgekommen (vgl. sinngemäß zur Beanstandung im kommunalen Haushaltsrecht und der Vorlage eines Haushaltskonsolidierungskonzepts OVG LSA, Urteil vom 07.06.2011 - 4 L 216/09 ; Beschlüsse vom 05.08.2009 - 4 L 353/08 - 30.01.2007 - 4 L 708/04 -).

  • VG Magdeburg, 12.05.2015 - 9 B 307/15

    Kommunalaufsichtrechtliche Anordnung hinsichtlich der Erhöhung der …

    Regelmäßig dürfte der Kommunalaufsicht nicht das Recht zustehen, einer Gemeinde vorzugeben, welche konkrete Maßnahme sie im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu ergreifen hat (i. d. S. VG Halle, B. v. 21.12.2010, 6 B 235/10 HAL, n. v.), wenn ihr verschiedene Möglichkeiten zur Seite stehen, um einen Haushaltsausgleich, zu dem auch die Verpflichtung gehört, diesen Ausgleich mit allen Kräften anzustreben (vgl. OVG LSA, seit B. v. 30.01.2007, 4 L 708/04, unv.; auch B. 05.08.2009, 4 L 353/08, juris), zu erreichen.
  • VG Magdeburg, 28.08.2014 - 9 B 176/14

    Kommunalaufsichtsrecht: Beanstandung einer Haushaltssatzung

    Rn. 26 Zwar dürfte der Kommunalaufsicht regelmäßig nicht das Recht zustehen, einer Gemeinde vorzugeben, welche konkrete Maßnahme sie im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu ergreifen hat (i. d. S. VG Halle, B. v. 21.12.2010, 6 B 235/10 HAL, n. v.), wenn ihr verschiedene Möglichkeiten zur Seite stehen, um einen Haushaltsausgleich, zu dem auch die Verpflichtung gehört, diesen Ausgleich mit allen Kräften anzustreben (vgl. OVG LSA, seit B. v. 30.01.2007, 4 L 708/04, unv.; auch B. 05.08.2009, 4 L 353/08, juris), zu erreichen.
  • VG Magdeburg, 17.02.2016 - 9 A 430/14

    Bedarfszuweisungen nach dem Finanzausgleichgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

    Rn. 31 Weder hat es die Klägerin vorgetragen noch ist es ersichtlich, dass sie nicht in der Lage wäre, die jedem Haushaltsausgleich innewohnende Verpflichtung einer Gemeinde, einen solchen mit allen Kräften anzustreben (vgl. OVG LSA, B. v. 05.08.2009 - 4 L 353/08 -, juris), aus objektiven oder subjektiven Gründen zu erreichen, wobei insoweit von einer nach Art. 88 LVerf aufgabenadäquaten Finanzierung der Gemeinden durch die gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten der Abgabenerhebung sowie von Zuweisungen nach dem FAG LSA im Sinne eines Gesamtsystems auszugehen ist, weshalb die Klägerin hier damit nicht gehört werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 16.06.2015 - 10 C 13/14 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2011 - 4 M 260/10

    Beanstandung einer Haushaltssatzung

    Rn. 8 Selbst wenn im Übrigen im Hinblick auf die Neubildung der Antragstellerin und Auflösung der Gemeinde A. (…vgl. § 3 GemNeuglG SK, a. a. O.) die Regelungen über die Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes keine Anwendung finden sollten, würde dies keine für die Antragstellerin günstigere Beurteilung zur Folge haben, weil der dem Antragsgegner im Rahmen des § 136 GO LSA zustehende Ermessensrahmen in diesem Falle ohnehin nur erweitert wäre (OVG LSA, Beschl. v. 05.08.2009 - 4 L 353/08 -).
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