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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 4 L 401/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30705
OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 4 L 401/04 (https://dejure.org/2006,30705)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.09.2006 - 4 L 401/04 (https://dejure.org/2006,30705)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. September 2006 - 4 L 401/04 (https://dejure.org/2006,30705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der Spielautomatensteuer

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der Spielautomatensteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung der Heranziehung zu Vergnügungssteuern für den Betrieb von Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen; Unvereinbarkeit von normierten Stückzahlmaßstäben für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen mit höherrangigem Recht; Pauschalierte ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 4 L 401/04
    Der für eine Aufwandsteuer wie die Spielautomatensteuer geforderte lockere Bezug des verwendeten Steuermaßstabs zu dem letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler ist nur gewahrt, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr als 50% von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (wie BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -).

    Die Besteuerung von Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab ist weiterhin grundsätzlich zulässig, sofern für diese Gerätegruppe nicht feststeht, dass in dem betreffenden Gemeindegebiet nur Apparate mit "manipulationssicherem" Zählwerk aufgestellt sind und aller Voraussicht nach nur solche Apparate künftig aufgestellt werden (wie BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -).

    Auf der Grundlage der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt U. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -, NVwZ 2006, 461) ist der für eine Aufwandsteuer wie die Spielautomatensteuer geforderte lockere Bezug des verwendeten Steuermaßstabs zu dem letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler nur gewahrt, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr als 50% von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem …

    Dem ist der Kläger im Berufungsverfahren nicht entgegengetreten und hat insoweit - wie auch die Kläger in den Parallelverfahren - keinerlei substanziierte Ausführungen (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. September 2006 - 4 L 401/04 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, jeweils zit. nach JURIS) getroffen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Dem ist die Klägerin im Berufungsverfahren nicht entgegengetreten und hat insoweit - wie auch die Kläger in den Parallelverfahren - keinerlei substanziierte Ausführungen (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. September 2006 - 4 L 401/04 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, jeweils zit. nach JURIS) getroffen.
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