Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zur Verpflichtung der Gemeinde zur Bildung einer Erschließungseinheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermessensreduzierung auf Null i.R.d. Bildung einer Erschließungseinheit bei mehr als um ein Drittel höheren Mehrkosten von Anliegern einer Hauptstraße im Gegensatz zu Anliegern einer Nebenstraße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Bildung einer Erschließungseinheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermessensreduzierung auf Null i.R.d. Bildung einer Erschließungseinheit bei mehr als um ein Drittel höheren Mehrkosten von Anliegern einer Hauptstraße im Gegensatz zu Anliegern einer Nebenstraße
Verfahrensgang
- VG Halle, 28.10.2008 - 2 A 78/07
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 05.09.1969 - IV C 106.67
Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Rn. 5 "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich zu dieser Frage lediglich die Aussage, dass eine Gemeinde dann zu einer einheitlichen Abrechnung des Erschließungsaufwands verpflichtet ist, wenn anderenfalls ein an einer breiten Zubringerstraße liegendes Grundstück gegenüber anderen Grundstücken des Erschließungsgebiets ungebührlich stark belastet würde (Urteile vom 5. September 1969 a.a.O. S. 17 f. und vom 30. Januar 1970 - BVerwG 4 C 108.67 -, DVBl. 1970, 836 ).Rn. 15 - Wann liegt eine "ungebührlich starke Belastung" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - vor? Sind hierfür allein ausstattungsbedingte Unterschiede der unterschiedlichen Straßen zu berücksichtigen oder reicht schon die wesentlich höhere Belastung einzelner Grundstücke als solche aus, um eine Erschließungseinheit bilden zu müssen? Falls Letzteres der Fall sein sollte, wann ist eine Belastung" wesentlich" höher, d. h. ab welcher Höhe zwingt die unterschiedliche Beitragsbelastung zur Bildung einer Erschließungseinheit?,.
Im Übrigen ist die der Sache nach insoweit allein erhobene (nach dem Vorstehenden unzutreffende) Rüge der Beklagten, das Verwaltungsgericht weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 1969 - IV C 106.67 - ab, nicht geeignet, eine Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu begründen.
- BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08
Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Eine Ermessensreduzierung auf Null mit der Verpflichtung zur Bildung einer Erschließungseinheit ist dann anzunehmen, wenn bei einer Einzelabrechnung der Erschließungsanlagen die Kostenlast der Anlieger der Hauptstraße, deren Mehrkosten regelmäßig auf ausstattungsbedingten Aufwandsunterschieden beruhen werden, um mehr als ein Drittel höher läge als die der Anlieger der von ihr funktional abhängigen Nebenstraße (Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bildung einer Erschließungseinheit; Urteil vom 10.06.2009 - BVerwG 9 C 2.08 -).Rn. 3 1. Der von der Beklagten unter Bezugnahme auf obergerichtliche Entscheidungen (…BayVGH, Urt. v. 13.12.2001 - 6 B 00.755 - und HessVGH, Beschl. v. 23.11.1999 - 5 ZU 1767/99 -) vertretenen Auffassung, das Verwaltungsgericht habe bei der Prüfung, ob ausschließlich die Bildung einer Erschließungseinheit aus den Planstraßen A, B, C und D ermessensgerecht gewesen sei, zu Unrecht allein auf die unterschiedlichen Beitragssätze abgestellt, vielmehr lasse sich ein "Zusammenfassungszwang" allenfalls mit ausstattungsbedingten Aufwandsunterschieden begründen, steht bereits die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 10.06.2009 - BVerwG 9 C 2.08 -, zit. nach juris), der sich der beschließende Senat anschließt, entgegen.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Das Vorbringen der Beklagten begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne der genannten Vorschrift; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach JURIS).
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Das Vorbringen der Beklagten begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne der genannten Vorschrift; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach JURIS). - BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Der Zulassungsantragsteller muss daher substanziiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.09.2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, zit. nach juris); denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.09.2007, a. a. O., Beschl. v. 10.10.2001 - BVerwG 9 BN 2.01 -, NVwZ-RR 2002, 140). - BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07
Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Der Zulassungsantragsteller muss daher substanziiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.09.2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, zit. nach juris); denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.09.2007, a. a. O., Beschl. v. 10.10.2001 - BVerwG 9 BN 2.01 -, NVwZ-RR 2002, 140). - BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90
Erschließung - Erschließungseinheit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Die Höhe der Beitragsbelastung wird nicht nur vom Umfang des für eine Erschließungsanlage entstandenen Aufwands, sondern auch von der Größe und Ausnutzbarkeit der erschlossenen Grundstücke wesentlich bestimmt, auf die der umlagefähige Erschließungsaufwand nach Maßgabe des § 131 Abs. 1 sowie Abs. 2 und 3 BauGB zu verteilen ist (vgl. das Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 57.90 - BVerwGE 90, 208 ). - VGH Bayern, 25.03.2010 - 21 ZB 08.2782
Grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Rn. 12 Um einen auf die grundsätzliche Bedeutung gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. Happ in: Eyermann, VwGO, § 124a Rdnr. 72;… Kopp/Schenke, VwGO, § 124a Rdnr. 54; BayVGH, Beschl. v. 25.03.2010 - 21 ZB 08.2782 -, zit. nach juris, dort Rdnr. 3). - VGH Bayern, 13.12.2001 - 6 B 00.755
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Rn. 3 1. Der von der Beklagten unter Bezugnahme auf obergerichtliche Entscheidungen (BayVGH, Urt. v. 13.12.2001 - 6 B 00.755 - und HessVGH, Beschl. v. 23.11.1999 - 5 ZU 1767/99 -) vertretenen Auffassung, das Verwaltungsgericht habe bei der Prüfung, ob ausschließlich die Bildung einer Erschließungseinheit aus den Planstraßen A, B, C und D ermessensgerecht gewesen sei, zu Unrecht allein auf die unterschiedlichen Beitragssätze abgestellt, vielmehr lasse sich ein "Zusammenfassungszwang" allenfalls mit ausstattungsbedingten Aufwandsunterschieden begründen, steht bereits die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 10.06.2009 - BVerwG 9 C 2.08 -, zit. nach juris), der sich der beschließende Senat anschließt, entgegen. - BVerwG, 30.01.1970 - IV C 108.67
Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08
Rn. 5 "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich zu dieser Frage lediglich die Aussage, dass eine Gemeinde dann zu einer einheitlichen Abrechnung des Erschließungsaufwands verpflichtet ist, wenn anderenfalls ein an einer breiten Zubringerstraße liegendes Grundstück gegenüber anderen Grundstücken des Erschließungsgebiets ungebührlich stark belastet würde (…Urteile vom 5. September 1969 a.a.O. S. 17 f. und vom 30. Januar 1970 - BVerwG 4 C 108.67 -, DVBl. 1970, 836 ).
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Rechtsprechung
| VG Münster, 15.09.2008 - 4 L 451/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VG Köln, 03.09.2008 - 19 L 1262/08
Anspruch auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes …
Auszug aus VG Münster, 15.09.2008 - 4 L 451/08
Rn. 31 vgl. ebenso: VG Aachen, Beschluss vom 29. August 2008 - 1 L 388/08 - und VG Köln, Beschluss vom 3. September 2008 - 19 L 1262/08 -.Rn. 36 Das Gericht schließt sich insoweit uneingeschränkt den überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln in seinem Beschluss vom 3. September 2008 (19 L 1262/08) an, das dort - unter Auswertung der im vorliegenden Verfahren durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeugen M. und T. zu der Frage, ob im Rahmen des Auswahlverfahrens eine gleichbleibende Auswahlmethode angewandt wurde, folgendes ausgeführt hat:.
- BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89
Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus VG Münster, 15.09.2008 - 4 L 451/08
Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 Nr. 15. - BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
Widerrufsbeamtenverhältnis im Vorbereitungsdienst - Beendigung des …
Auszug aus VG Münster, 15.09.2008 - 4 L 451/08
Rn. 21 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1978 - 6 C 56.76 - ZBR 1979, 331 (333). - VG Minden, 28.08.2008 - 4 L 424/08
Auszug aus VG Münster, 15.09.2008 - 4 L 451/08
Rn. 6 Das Verwaltungsgericht Minden hat zu einem gleichliegenden Begehren durch den in das hiesige Verfahren eingeführten Beschluss vom 29. August 2008 - 4 L 424/08 - folgendes ausgeführt:. - VG Aachen, 29.08.2008 - 1 L 388/08
Eilantrag auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst abgelehnt
Auszug aus VG Münster, 15.09.2008 - 4 L 451/08
Rn. 31 vgl. ebenso: VG Aachen, Beschluss vom 29. August 2008 - 1 L 388/08 - und VG Köln, Beschluss vom 3. September 2008 - 19 L 1262/08 -.
- VG Magdeburg, 29.03.2010 - 5 B 360/09
Öffentliches Dienstrecht; Ernennung zum Richter kraft Auftrags
Rn. 40 a. a.) Eine Ernennungszusicherung, etwa nach § 38 VwVfG LSA, kann nur angenommen werden, wenn der Dienstherr unmissverständlich zu erkennen gegeben hat, "dass er die Einstellung eines bestimmten Bewerbers ohne Wenn und Aber wollte und ihm zugleich der Sache nach das Recht auf diese Maßnahme zu verschaffen gedachte" (VG Minden, U. v. 16.06.2009, 10 K 1533/08; vgl. zum Ganzen: VG Minden B. v. 29.08.2008, 4 L 433/08, B. v. 28.08.2008, 4 L 425/08, 4 L 424/08, 4 L 429/08, VG Münster, B. v. 23.09.2008, 4 L 506/08, B. v. 15.09.2008, 4 L 451/08 , VG Köln, B. v. 03.09.2008, 19 L 1262/08, VG Ansbach, U. v. 04.04.2007, AN 11K06.03668 und AN 11 K 07.00045; alle juris). - VG Gelsenkirchen, 11.09.2008 - 1 L 1059/08
Polizei; Einstellung; Polizeivollzugsdienst; Ausbildung; Zulassung; Ernennung; …
Nach den Angaben eines in einem Parallelverfahren beim Verwaltungsgericht Münster (4 L 451/08) als Zeuge vernommenen Mitarbeiters des Antragsgegners wurden für die PC-Tests - jeweils wechselnd - vier Testgruppen von gleichem Schwierigkeitsgrad verwendet, wobei zwei Testgruppen erst während des Auswahlverfahrens lediglich normiert" worden seien. - VG Münster, 23.09.2008 - 4 L 506/08 Rn. 14 Vgl. im Übrigen zur rechtlichen Einordnung der vom Antragsgegner an die diesjährigen Bewerber um Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst gerichteten Schreiben: VG Münster, Beschlüsse vom 15. September 2008, 4 L 451/08, 4 L 463/08, 4 L 466/08, 4 L 470/08 und 4 L 474/08 sowie VG Minden, Beschluss vom 29. August 2008 - 4 L 424/08 -.
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