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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 4 L 8.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19105
OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 4 L 8.08 (https://dejure.org/2008,19105)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2008 - 4 L 8.08 (https://dejure.org/2008,19105)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 4 L 8.08 (https://dejure.org/2008,19105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GKG § 42 Abs. 3; ; GKG § 42 Abs. 5; ; GKG § 52 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erhöhung des gerichtlich festgesetzten Streitwerts; Streitwertbestimmung bei Klagen auf erhöhte Besoldung oder Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 4 L 8.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 2 KSt 1.06 u.a. -, juris Rn. 3…, vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 u.a. -, juris Rn. 2, und vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 - juris Rn. 5 ff.), der der Senat folgt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2007 - OVG 4 L 35.07 -), ist der Streitwert bei Klagen, mit denen Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder Versorgung dem Grunde nach geltend gemacht werden (sog. Teilstatus), in Anwendung des § 52 Abs. 1 GKG nach dem zweifachen Jahresbetrag (24facher Monatsbetrag) der Differenz zwischen der bewilligten und der erstrebten Zahlung zu bemessen.

    Soweit nicht eine bezifferte Geldleistung im Streit steht, ist für eine Anwendung des § 42 Abs. 3 und 5 GKG (§ 17 Abs. 3 und 4 GKG a.F.) in beamtenrechtlichen Streitigkeiten kein Raum, weil die erstrebte gerichtliche Entscheidung in solchen Fällen allein der Klärung einzelner Rechtsfragen dient, ohne dass abschließend der konkrete Zahlungsbetrag ermittelt und von der Rechtskraft des Urteils umfasst wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. April 2005 und 13. September 1999, a.a.O.; Senatsbeschluss wie zitiert).

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 KSt 1.05
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 4 L 8.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 2 KSt 1.06 u.a. -, juris Rn. 3, vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 u.a. -, juris Rn. 2, …und vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 - juris Rn. 5 ff.), der der Senat folgt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2007 - OVG 4 L 35.07 -), ist der Streitwert bei Klagen, mit denen Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder Versorgung dem Grunde nach geltend gemacht werden (sog. Teilstatus), in Anwendung des § 52 Abs. 1 GKG nach dem zweifachen Jahresbetrag (24facher Monatsbetrag) der Differenz zwischen der bewilligten und der erstrebten Zahlung zu bemessen.
  • BVerwG, 20.09.2006 - 2 KSt 1.06

    Bestimmung des Streitwertes einer Revisionsklage anhand der Anträge des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 4 L 8.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 2 KSt 1.06 u.a. -, juris Rn. 3…, vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 u.a. -, juris Rn. 2, …und vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 - juris Rn. 5 ff.), der der Senat folgt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2007 - OVG 4 L 35.07 -), ist der Streitwert bei Klagen, mit denen Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder Versorgung dem Grunde nach geltend gemacht werden (sog. Teilstatus), in Anwendung des § 52 Abs. 1 GKG nach dem zweifachen Jahresbetrag (24facher Monatsbetrag) der Differenz zwischen der bewilligten und der erstrebten Zahlung zu bemessen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2007 - 4 L 35.07

    Streitwert bei Klagen aus dem sogenannten beamtenrechtlichen Teilstatus

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 4 L 8.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 2 KSt 1.06 u.a. -, juris Rn. 3…, vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 u.a. -, juris Rn. 2, …und vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 - juris Rn. 5 ff.), der der Senat folgt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2007 - OVG 4 L 35.07 -), ist der Streitwert bei Klagen, mit denen Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder Versorgung dem Grunde nach geltend gemacht werden (sog. Teilstatus), in Anwendung des § 52 Abs. 1 GKG nach dem zweifachen Jahresbetrag (24facher Monatsbetrag) der Differenz zwischen der bewilligten und der erstrebten Zahlung zu bemessen.
  • OVG Bremen, 17.07.2020 - 2 S 183/20

    Streitwert bei Klagen auf höhere Besoldung oder Versorgung (hier: …

    Zu einer Hinzurechnung von Rückständen nach § 42 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 GKG kam es nach dieser Rechtsprechung nur in den sehr seltenen Fällen, in denen der Beamte seine Klageforderung schon selbst konkret beziffert hatte (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2005 - 2 KSt 1/05, juris Rn. 2 f.;… BVerwG, Beschl. v. 13.09.1999 - 2 B 53/99, juris Rn. 5 f. [noch zur Vorgängernorm § 17 GKG a.F.]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.02.2008 - 4 L 8.08, juris Rn. 2 f.).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 5 OA 167/10

    Bemessung des Streitwerts bei einer begehrten Verpflichtung des Dienstherrn zur …

    Die Festsetzung des Streitwerts auf der Grundlage des dreifachen Jahresbetrags der geltend gemachten wiederkehrenden Leistung richtet sich statt dessen gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG 2004 bzw. § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG nach § 52 Abs. 1 und 2 GKG (s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.2.2008 - OVG 4 L 8.08 -, zitiert juris Langtext, Rn. 2).
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