Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 10.02.2012 - 4 LA 6/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wiedereinsetzungsfrist für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klageerhebung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 60 Abs. 1 VwGO; § 60 Abs. 2 S. 1, 3 VwGO
"Überlegungsfrist" vor dem Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach § 60 Abs. 2 VwGO für den Fall einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klageerhebung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
"Überlegungsfrist" vor dem Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach § 60 Abs. 2 VwGO für den Fall einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klageerhebung
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 29.11.2011 - 2 A 1/11
- OVG Niedersachsen, 10.02.2012 - 4 LA 6/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.12.1992 - XII ZB 142/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2012 - 4 LA 6/12
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 234 ZPO besteht eine solche "Überlegungsfrist" nur für den Fall der Versagung der Prozesskostenhilfe (Beschlüsse vom 10.11.1998 - VI ZB 21/98 -, VersR 1999, 1123, und 26.4.2001 - IX ZB 25/01 -, NJW 2001, 2262), nicht jedoch für den Fall einer (teilweisen) Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 16.12.1992 - XII ZB 142/92 -, NJW-RR 1993, 451).Rn. 8 Die Berufung kann auch nicht wegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zugelassen werden, da "die Frage, ob und in welchem Umfange eine Überlegungsfrist vor dem Beginn der Wiedereinsetzungsfrist zu berücksichtigen ist", aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschlüsse vom 28.1.2004 und 2.4.1992, a.a.O.) und des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 16.12.1992, a.a.O.) bereits geklärt und dahingehend zu beantworten ist, dass eine solche Überlegungsfrist zusätzlich zu der Frist nach 60 Abs. 2 Sätze 1 und 3 VwGO jedenfalls in dem Fall der (teilweisen) Prozesskostenhilfebewilligung nicht besteht.
- BVerwG, 02.04.1992 - 5 B 50.92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Hinderung an der Einhaltung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2012 - 4 LA 6/12
Zugleich hat die in § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bestimmte Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen zu laufen begonnen, innerhalb derer - gegebenenfalls auch unabhängig von einem Antrag auf Wiedereinsetzung - die Klageerhebung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO nachgeholt werden musste (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 -, NVwZ 2004, 888, und 2.4.1992 - 5 B 50.92 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177).Rn. 8 Die Berufung kann auch nicht wegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zugelassen werden, da "die Frage, ob und in welchem Umfange eine Überlegungsfrist vor dem Beginn der Wiedereinsetzungsfrist zu berücksichtigen ist", aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 28.1.2004 und 2.4.1992, a.a.O.) und des Bundesgerichtshofs (…Beschluss vom 16.12.1992, a.a.O.) bereits geklärt und dahingehend zu beantworten ist, dass eine solche Überlegungsfrist zusätzlich zu der Frist nach 60 Abs. 2 Sätze 1 und 3 VwGO jedenfalls in dem Fall der (teilweisen) Prozesskostenhilfebewilligung nicht besteht.
- BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2012 - 4 LA 6/12
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 234 ZPO besteht eine solche "Überlegungsfrist" nur für den Fall der Versagung der Prozesskostenhilfe (Beschlüsse vom 10.11.1998 - VI ZB 21/98 -, VersR 1999, 1123, und 26.4.2001 - IX ZB 25/01 -, NJW 2001, 2262), nicht jedoch für den Fall einer (teilweisen) Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 16.12.1992 - XII ZB 142/92 -, NJW-RR 1993, 451). - BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2012 - 4 LA 6/12
Zugleich hat die in § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bestimmte Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen zu laufen begonnen, innerhalb derer - gegebenenfalls auch unabhängig von einem Antrag auf Wiedereinsetzung - die Klageerhebung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO nachgeholt werden musste (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 -, NVwZ 2004, 888, und 2.4.1992 - 5 B 50.92 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177). - BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2012 - 4 LA 6/12
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 234 ZPO besteht eine solche "Überlegungsfrist" nur für den Fall der Versagung der Prozesskostenhilfe (Beschlüsse vom 10.11.1998 - VI ZB 21/98 -, VersR 1999, 1123, und 26.4.2001 - IX ZB 25/01 -, NJW 2001, 2262), nicht jedoch für den Fall einer (teilweisen) Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 16.12.1992 - XII ZB 142/92 -, NJW-RR 1993, 451).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2022 - 8 A 1687/21
Ermessen der Straßenverkehrsbehörden bzgl. Gewährung einer Parkerleichterung für …
Rn. 10 Vgl. in diesem Zusammenhang: BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23.11 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 4 LA 6/12 -, juris Rn. 5; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 60 Rn. 81; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 60 Rn. 64.
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