Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 LB 154/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17702
OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 LB 154/10 (https://dejure.org/2011,17702)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2011 - 4 LB 154/10 (https://dejure.org/2011,17702)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 (https://dejure.org/2011,17702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übernahme von Kosten einer Dyskalkulietherapie im Rahmen der Jugendhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erfordernis eines neuen Antrags auf Kostenübernahme gegenüber einem Jugendhilfeträger bei Beendigung und späterem Neubeginn statt kurzzeitiger Unterbrechung einer Therapie; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage für die Feststellung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 35a
    Erfordernis eines neuen Antrags auf Kostenübernahme gegenüber einem Jugendhilfeträger bei Beendigung und späterem Neubeginn statt kurzzeitiger Unterbrechung einer Therapie; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage für die Feststellung des ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis eines neuen Antrags auf Kostenübernahme gegenüber einem Jugendhilfeträger bei Beendigung und späterem Neubeginn statt kurzzeitiger Unterbrechung einer Therapie; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage für die Feststellung des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 LB 154/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, setzen Leistungen der Jugendhilfe grundsätzlich eine vorherige Antragstellung bei dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.2008 - 5 B 130.07 - BVerwG, Urt. v. 28.9.2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98;… BVerwG, Urt. v. 11.8.2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 LB 154/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, setzen Leistungen der Jugendhilfe grundsätzlich eine vorherige Antragstellung bei dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe voraus (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.2008 - 5 B 130.07 - BVerwG, Urt. v. 28.9.2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98; BVerwG, Urt. v. 11.8.2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 LB 154/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, setzen Leistungen der Jugendhilfe grundsätzlich eine vorherige Antragstellung bei dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.2008 - 5 B 130.07 - BVerwG, Urt. v. 28.9.2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98;… BVerwG, Urt. v. 11.8.2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 LB 154/10
    Eine Ausnahme von der Regel, dass Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung nur dieser Zeitraum ist, gilt nur dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zahlungszeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, NVwZ-RR 1996, 510 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15

    Familienzuschlag; Geschwisterkindergeld; Geschwisterkinderzuschlag; Kindergeld; …

    Bei Rechtsstreitigkeiten um Leistungen der Jugendhilfe kann ein Hilfeanspruch grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden, in dem der Träger der Jugendhilfe den Hilfefall geregelt hat; regelmäßig ist das der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (…BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, DVBl. 1996, 304; Senatsbeschl. v. 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -).
  • VG Minden, 17.02.2020 - 6 L 24/20
    Rn. 15 vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 26.11.1981 - 5 C 56.80 -, FEVS 31, 89, und vom 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, FEVS 46, 94; OVG NRW, Beschluss vom 3.6.2009 - 12 E 533/09 - und Urteil vom 11.8.2015 - 12 A 1350/14 -, jew. www.nrwe.de = juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -, EuG 65 (2011), 272; VG Minden, z.B. Urteil vom 17.11.2017 - 6 K 6310/16 -, www.nrwe.de = juris, sowie Beschlüsse vom 10.5.2019 - 6 L 460/19 - und vom 25.11.2019 - 6 L 1088/19 -,.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16

    Geistige Behinderung; Behinderung; seelische Behinderung; letzte …

    Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, NVwZ-RR 1996, 510; Senatsbeschl. v. 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 L 1/13

    (Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme zur Therapie einer …

    Rn. 23 c) Ob das Verwaltungsgericht, das für seine Prüfung auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung und nicht den der letzten Verwaltungsentscheidung abgestellt hat, damit den maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 8. Juni 1995 - 5 C 30/93 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 - VGH Hessen, Urt. v. 4. Mai 2010 - 10 A 1623/09 -, jeweils zit. nach JURIS) gewählt hat, muss nicht abschließend geklärt werden.
  • VG Minden, 17.11.2017 - 6 K 6310/16
    Rn. 23 Vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.1981 - 5 C 56.80 -, FEVS 31, 89 = NDV 1982, 135, und vom 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, FEVS 46, 94 = NDV-RD 1996, 66; OVG NRW, Beschluss vom 3.6.2009 - 12 E 533/09 - und Urteil vom 11.8.2015 - 12 A 1350/14 -, jew. www.nrwe.de = juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -, EuG 65 (2011), 272 = juris; VG N. , z.B. Urteil vom 10.6.2016 - 6 K 88/16 -.
  • VG Cottbus, 27.05.2016 - 1 L 157/16

    Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

    Grund hierfür ist, dass die Bewilligung von Kinder- und Jugendhilfe - wie generell von Sozialhilfe - eine zeitabschnittsweise Hilfegewährung darstellt, die bei Vorliegen der Voraussetzungen im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bewilligung nicht ein für alle Mal zugesprochen wird, sondern deren Voraussetzungen auf Grundlage der jeweils bestehenden, ggf. geänderten Verhältnisse vom Träger der Jugendhilfe zeitabschnittsweise neu zu prüfen sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 8. Juni 1995 - 5 C 30/93 -, juris Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 -, juris Rn 24).
  • VG Oldenburg, 27.05.2014 - 13 A 476/13

    Vollzeitpflege für behinderten jungen Volljährigen

    Eine Ausnahme von der Regel, dass Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung nur dieser Zeitraum ist, gilt aber dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 - juris).
  • VG Schwerin, 22.12.2015 - 6 A 1991/11

    Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte; …

    Da die Bewilligung von Kinder- und Jugendhilfe - wie generell von Sozialhilfe - eine zeitabschnittsweise Hilfegewährung darstellt, die bei Vorliegen der Voraussetzungen im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bewilligung nicht ein für allemal zugesprochen wird, sondern deren Voraussetzungen auf Grundlage der jeweils bestehenden, ggf. geänderten Verhältnisse vom Träger der Jugendhilfe zeitabschnittsweise neu zu prüfen sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30/93 -, zit. n. juris, Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschl. v. 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -, zit. n. juris, Rn. 24), kann das Gericht, das im Rahmen einer Verpflichtungsklage zulässigerweise nur die von der Behörde getroffene Entscheidung überprüft, soweit diese reicht, hier demnach nur das Vorliegen der Voraussetzungen für die beantragte Übernahme der Elternbeiträge nur im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung prüfen und hierüber eine Entscheidung treffen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2013 - 4 L 25/13

    Entscheidungserheblicher Zeitraum bei der Prüfung eines Antrages auf Gewährung …

    Eine Ausnahme von der Regel, dass Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung nur dieser Zeitraum ist, gilt nur dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zahlungszeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 17. Juni 1996 - 5 B 222.95 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 - unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 8. Juni 1995 - 5 C 30/93 - vgl. auch VGH Hessen, Urt. v. 4. Mai 2010 - 10 A 1623/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. April 2007 - 3 M 215/06 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24. Mai 2005 - 12 E 608/04 - jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Cottbus, 09.02.2023 - 8 L 329/22

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

    Andererseits stellt die Bewilligung von Kinder- und Jugendhilfe - wie generell im sozialen Leistungsrecht -- eine zeitabschnittsweise Hilfegewährung dar, die bei Vorliegen der Voraussetzungen im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bewilligung nicht ein für alle Mal zugesprochen wird, sondern deren Voraussetzungen auf Grundlage der jeweils bestehenden, ggf. geänderten Verhältnisse vom Träger der Jugendhilfe zeitabschnittsweise neu zu prüfen sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 8. Juni 1995 - 5 C 30/93 -, juris Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 -, juris Rn 24).
  • VG Cottbus, 27.06.2014 - 3 K 705/12

    Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht