Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer bei Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer bei Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 11.09.2012 - 2 A 99/12
- OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01
Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Die Auffassung, der Steuerbürger könne es bei den nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen belassen, wenn ihm dies opportun erscheint, obwohl er ordnungswidrig handelt, gleichwohl im Einzelfall geltend machen, das Melderegister sei unrichtig, untergräbt die Ordnungsfunktion des Melderechts (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12.01 -, NJW 2002, 2579 u. Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25.98 -, NJW 1999, 2688).Die für eine Qualifizierung einer Wohnung als Erst- oder Zweitwohnung relevanten Informationen darüber, ob die betreffende Wohnung überhaupt von dem zur Zweitwohnungssteuer Herangezogenen genutzt wird und in welchem Ausmaß dies quantitativ der Fall ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12/01 -, NJW 2002, 2579), sind dessen persönlicher Lebenssphäre zuzuordnen und einer Kontrollmöglichkeit der Behörde im Rahmen des Besteuerungsverfahrens regelmäßig kaum zugänglich.
Solange ein verheirateter Meldepflichtiger nicht mitteilt, er lebe von seiner Familie bzw. seinem Ehegatten getrennt, haben die Meldebehörden und die Gerichte außerdem vom Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft auszugehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12/01-, a.a.O.).
Vielmehr obläge es dem Betroffenen darzulegen, in welchem quantitativen Umfang (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2002, a.a.O.) die in Betracht kommenden Wohnungen genutzt werden, und sich hierbei mit der Tatsache einer abweichenden Eintragung in das Melderegister auseinanderzusetzen.
Die Regelung des § 14 LMG, nach der sich die Frage der Zuordnung einer Wohnung in einer Familie (Abs. 2) erst stellt, gilt nach dessen Abs. 1 nur für den Fall, dass eine Person mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland hat (…vgl. hiervon ausgehend auch BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25/98 -, NJW 1999, 2688, Juris Rn. 7, sowie Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12/01 -, NVwZ 2002, 1526, Juris Rn. 16).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00
Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Der Abgaben erhebenden Körperschaft ist es nach dieser Rechtsprechung verwehrt, eine vom Melderegister abweichende Bestimmung der Hauptwohnung vorzunehmen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 25.08.1994 - 2 M 59/94 -, Die Gemeinde 1994, 330 m.w.N.; Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, NVwZ-RR 2002, 528).In der Tatbestandswirkung hinsichtlich der Bestimmung der Hauptwohnung erschöpft sich gleichzeitig die Übertragbarkeit der melderechtlichen Verhältnisse auf die Zweitwohnungssteuerpflicht (vgl. Schl.-Holst. OVG;… Urt. v. 21.05.2008 - 2 LB 1/08 -, NVwZ-RR 2008, 816, m.w.N.; Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, NVwZ-RR 2002, 528, Juris Rn. 24).
Sieht das Melderecht die Angabe einer bestimmten Wohnung als Hauptwohnung aufgrund der sonstigen, z.B. familiären Umstände vor und schränkt es daher die Möglichkeit für den Betroffenen ein, eine andere Wohnung als (ggf. alleinige) Hauptwohnung zu bestimmen, so kann dies im Einzelfall eine zweitwohnungssteuerrechtlich relevante Abweichung von der melderechtlichen Lage begründen (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, NVwZ-RR 2002, 528, Juris Rn. 25 zu Gemeinschaftsunterkünften).
- BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Die Auffassung, der Steuerbürger könne es bei den nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen belassen, wenn ihm dies opportun erscheint, obwohl er ordnungswidrig handelt, gleichwohl im Einzelfall geltend machen, das Melderegister sei unrichtig, untergräbt die Ordnungsfunktion des Melderechts (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12.01 -, NJW 2002, 2579 u. Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25.98 -, NJW 1999, 2688).Die Regelung des § 14 LMG, nach der sich die Frage der Zuordnung einer Wohnung in einer Familie (Abs. 2) erst stellt, gilt nach dessen Abs. 1 nur für den Fall, dass eine Person mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland hat (vgl. hiervon ausgehend auch BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25/98 -, NJW 1999, 2688, Juris Rn. 7, …sowie Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12/01 -, NVwZ 2002, 1526, Juris Rn. 16).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 58/91
Zweitwohnungssteuer; Hauptwohnung; Hauptwohnsitz
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für das Zweitwohnungssteuerrecht zuständigen 2. Senats (seit Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, SchlHA 1992, 80) hat das Melderecht nicht lediglich Indizwirkung hinsichtlich der Frage der Hauptwohnung (so wohl OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.01.2010 - 9 LA 318/08 -, NVwZ-RR 2010, 538; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.02.2013 - 2 S 2515/12 -, NVwZ-RR 2013, 658 zum jeweiligen dortigen Landesrecht), sondern Tatbestandswirkung mit der Folge, dass - unabhängig von der Richtigkeit der Eintragung im Melderegister - eine dort als Hauptwohnung verzeichnete Wohnung zweitwohnungssteuerrechtlich als Hauptwohnung gilt.So stellen etwa die Regelungen über das Wahlrecht in den §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 Nr. 2 GKWG und den §§ 5 Abs. 2, 8 Abs. 1 Satz 2 LWahlG für das aktive und passive Wahlrecht maßgeblich auf die im Melderegister eingetragene Hauptwohnung ab (siehe OVG Schleswig, Urt. v. 25.06.1991, a.a.O.).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Dass die Klägerin, wie sie geltend macht, nicht im Mietvertrag steht, ist für die Frage, ob sie dort ihre Hauptwohnung hat, nicht streitentscheidend, weil die Deckung des sogenannten allgemeinen Wohnbedarfs nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v.13.05.2009 - 9 C 7/08 -, NVwZ 2009, 1437) nicht erfordert, dass ein rechtlich gesicherter Anspruch auf Nutzung der Hauptwohnung besteht.Dieser von der Tatbestandswirkung des Melderechts hinsichtlich der Hauptwohnung ausgehenden Rechtsauffassung lässt sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere die Entscheidung vom 13. Mai 2009 (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 7/08 -, NVwZ 2009, 1437;… vgl. auch schon Urt. v. 17.09.2008 - 9 C 17/07 -, NJW 2009, 1097), nicht durchgreifend entgegenhalten.
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11
Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Finden bundesrechtliche Vorschriften lediglich Anwendung in Ausfüllung und zur Ergänzung einer Lücke des geschriebenen Landesrechts, teilen sie dessen Rechtscharakter (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2010 - 9 B 66.08 -, DVBl. 2010, 575 zur Anwendung von Vorschriften des BGB u. Urt. v. 27.06.2012 - 9 C 7.11 -, BVerwGE 143, 122 zur Anwendbarkeit der AO 1977). - BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08
Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Finden bundesrechtliche Vorschriften lediglich Anwendung in Ausfüllung und zur Ergänzung einer Lücke des geschriebenen Landesrechts, teilen sie dessen Rechtscharakter (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2010 - 9 B 66.08 -, DVBl. 2010, 575 zur Anwendung von Vorschriften des BGB u. Urt. v. 27.06.2012 - 9 C 7.11 -, BVerwGE 143, 122 zur Anwendbarkeit der AO 1977). - BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (vgl. BVerfG, zuletzt Beschl. v. 17.02.2010 - 1 BvR 529/09 -, NVwZ 2010, 1022). - BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Dieser von der Tatbestandswirkung des Melderechts hinsichtlich der Hauptwohnung ausgehenden Rechtsauffassung lässt sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere die Entscheidung vom 13. Mai 2009 (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 7/08 -, NVwZ 2009, 1437; vgl. auch schon Urt. v. 17.09.2008 - 9 C 17/07 -, NJW 2009, 1097), nicht durchgreifend entgegenhalten. - BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89
Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Auch wenn der Kompetenznorm des Art. 105 Abs. 2 a GG das Verbot zu entnehmen ist, den Aufwand für Erstwohnungen zu besteuern (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 29.11.1991 - 8 C 107.89 -, NVwZ 1992, 1098), bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass das Landeskommunalabgabengesetz bei Vorhandensein mehrerer Wohnungen als Hauptwohnung die im Melderegister als Hauptwohnung registrierte Wohnung bestimmt. - OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen
- OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08
Melderechtlicher Begriff der Hauptwohnung bei Zweitwohnungsteuer
- BFH, 04.08.2011 - III R 40/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
- BFH, 17.08.2012 - III B 38/12
Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2515/12
Inhaber einer Zweitwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1994 - 2 M 59/94
Staatsangehöriger; Wohnung; Ausland; Melderecht; Zweitwohnungssteuter; …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2024 - 6 LB 15/24
Zweitwohnungssteuer: Eintragung im Melderegister haben nur eine Indiz-, aber …
Welche von mehreren Wohnungen im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts Hauptwohnung ist, bestimmt allein das Landesrecht (OVG Schleswig, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -, juris Rn. 40 f., Urt. v. 06.08.2015 - 2 LB 7/15 -, juris Rn. 35 f.).Rn. 66 (2) Soweit bisher angenommen worden ist, diese vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Vorgaben stünden einer rein landesrechtlich begründeten Tatbestandswirkung des Melderechts "nicht durchgreifend" entgegen (so OVG Schleswig, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -, juris 33 ff., dem folgend: Urt. v. 06.08.2015 - 2 LB 7/15 -, juris Rn. 32 ff. und Thiem/Böttcher, KAG, Stand März 2023, § 3 Rn. 274b ff.), vermag dies schon mit Blick auf die obigen Ausführungen zu aa.
Insofern kann es nicht darauf ankommen, ob eine Zweitwohnungssteuersatzung den Begriff der Hauptwohnung selbst definiert oder ihn, auf das Melderecht zurückgreifend, voraussetzt (so aber wohl OVG Schleswig, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -, juris Rn. 36).
Im Übrigen spielt die Tatsache, dass die Anknüpfung des Wahlrechts an die Eintragung im Melderegister (§ 5 Abs. 2 LWahlG bzw. § 3 Abs. 2 GKWG ) demgegenüber anerkanntermaßen nicht gegen die Verfassung verstößt, obwohl die Möglichkeit zu wählen bzw. gewählt zu werden, für eine Demokratie elementar ist (so OVG Schleswig, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12-, juris Rn. 41), in diesem Zusammenhang keine Rolle, da die Vorschriften des Wahlrechts nicht den speziellen Anforderungen des Art. 105 Abs. 2a GG und denjenigen der steuerlichen Belastungsgleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG unterliegen.
Rn. 67 Zutreffend ist zwar der Hinweis, dass demjenigen, dem die Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer droht, der Einwand eines nachweislich unrichtigen Melderegisters nicht abgeschnitten ist, wenn man ihn darauf verweist, diesen Einwand gegenüber der Meldebehörde in Form eines auch in die Vergangenheit reichenden Berichtigungsanspruchs geltend zu machen (OVG Schleswig, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -, juris Rn. 41).
Unbegründet erscheint zudem die Sorge, dass die Ordnungsfunktion des Melderechts untergraben werde, wenn man zuließe, dass der Steuerbürger, wenn ihm dies opportun erscheine, es bei den nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen belasse, obwohl er ordnungswidrig handele, und gleichwohl im Einzelfall geltend machen könne, das Melderegister sei unrichtig (OVG Schleswig, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -, juris Rn. 41).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Zweitwohnungssteuer; Haupt- und Nebenzweitwohnung; Melderecht; Tatbestandswirkung
Eine andere Sicht der Dinge sei auch nicht aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 05.09.2013 in dem Verfahren 4 LB 23/12 gerechtfertigt.Rn. 28 Diese ständige Rechtsprechung des Senats (…seit Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, SchlHA 1992, 80) hatte auch der zwischenzeitlich zuständige 4. Senat aufrechterhalten (OVG SL, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -).
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