Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 1/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rückforderung von Ausbildungsförderung; Aktualisierungseinrede
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 20 BAföG; § 24 Abs 2 BAföG; § 24 Abs 3 S 1 BAföG; § 24 Abs 3 S 1 BAföG
Aktualisierungseinrede; Anrechnung; Ausbildungsförderung; Bedarf; Bewilligungszeitraum; Einkommen; Rückforderung; Rückforderungsvorbehalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 20.11.2002 - 6 A 116/01
- OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 1/03
- BVerwG, 25.11.2003 - 5 PKH 43.03
- BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 31.03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 909
- DVBl 2004, 67 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 32.87
BAföG - Ausbildungsförderung - Unverzügliches Aktualisierungsbegehren - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 1/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 24 Abs. 3 BAföG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645) (…BVerwG, Urt. v. 12.07.1979 - BVerwG 5 C 7.78 -;… bestätigend: Urt. v. 25.04.1985 - BVerwG 5 C 42.82 -; Urt. v. 21.11.1991 - BVerwG 5 C 32.87 -) sei in Fällen wie dem der Klägerin ein nachträgliches Aktualisierungsbegehren zwar zulässig.Zu den Fällen, in denen - wie vorliegend im Fall der Klägerin - die Einkommensverhältnisse des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums feststehen und auch die Einkommensverhältnisse während des Bewilligungszeitraums selbst erst nach dessen Ablauf festgestellt werden, hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage dieser alten Fassung des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 7.78 - (BVerwGE 58, 200 = FamRZ 1979, 970 = FEVS Bd. 28, 275;… bestätigend: Urt. v. 25.04.1985 - BVerwG 5 C 42.82 -, Buchholz 436.36, § 24 BAföG Nr. 6 = FamRZ 1986, 299; Urt. v. 21.11.1991 - BVerwG 5 C 32.87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 18 = NVwZ-RR 1992, 557 = FamRZ 1992, 991) festgestellt, dass der Auszubildende auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums noch die Aktualisierung der Berechnung verlangen könne, wenn er erst nach dem Vorliegen des Steuerbescheides seiner Eltern habe erkennen können, dass deren im vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum erzieltes Einkommen zu einer höheren Anrechnung auf den Bedarf und damit zur Rückforderung von Förderungsbeträgen führe.
Mit der ausdrücklichen Aufnahme dieses Grundsatzes, dem die Verwaltungspraxis bereits in der Vergangenheit gefolgt ist, in den Gesetzeswortlaut wird die Konsequenz aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urt. d. BVerwG v. 21.11.1991 - 5 C 32.87 -, FamRZ 1992, 991) gezogen, die die Einrede der Vorausleistung auch gegen die Rückforderung einer zunächst unter Vorbehalt geleisteten Förderung zugelassen und damit die Umgehung des in § 24 Abs. 3 Satz 1 und § 25 Abs. 6.
Auf eine "Vorausleistungseinrede" gegenüber einer Leistungsrückforderung (§ 36 BAföG; vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10.11.1988 - BVerwG 5 B 20.88 -, Buchholz 436.36, § 36 BAföG Nr. 11; Urt. v. 21.11.1991 - BVerwG 5 C 32.87 -, Buchholz 436.36, § 24 BAföG Nr. 18 = FamRZ 1992, 991 = NVwZ-RR 1992, 557) kann der Auszubildende spätestens seit der Änderung des § 36 Abs. 1 BAföG und der Einfügung der dem § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG entsprechenden zeitlichen Grenze für die Berücksichtigung von Anträgen entsprechend der damit verbundenen Absicht des Gesetzgebers auch nicht verwiesen werden (…Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand Sept. 2001, Rdnr. 13.4 zu § 36).
Da die Klägerin die Aktualisierungseinrede noch innerhalb der Widerspruchsfrist geltend gemacht hat (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.11.1991 - BVerwG 5 C 32.87 - a. a. O.) und angesichts des im Bewilligungszeitraum gegenüber dem Vorvorjahr verringerten Einkommen der Eltern der Klägerin jedenfalls eine Verringerung des Anspruchs der Klägerin auf Ausbildungsförderung in dem hier maßgeblichen Bewilligungszeitraum 1997/1998 nicht in Betracht kommt, ist die Rückforderung der gewährten Ausbildungsförderung rechtswidrig und sind die angefochtenen Bescheide aufzuheben.
- BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 7.78
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen - Begriff des Einkommens im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 1/03
Dieses in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 12.07.1979 - BVerwG 5 C 7.78 -, BVerwGE 58, 200) anerkannte Recht des Auszubildenden ist mit der Änderung des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG (i. d. F. der Bekanntmachung vom 06.06.1983, BGBl. I S. 645) durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz vom 22.05.1990 (BGBl. I S. 936) nicht entfallen.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 24 Abs. 3 BAföG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645) (BVerwG, Urt. v. 12.07.1979 - BVerwG 5 C 7.78 -;… bestätigend: Urt. v. 25.04.1985 - BVerwG 5 C 42.82 -;… Urt. v. 21.11.1991 - BVerwG 5 C 32.87 -) sei in Fällen wie dem der Klägerin ein nachträgliches Aktualisierungsbegehren zwar zulässig.
Zu den Fällen, in denen - wie vorliegend im Fall der Klägerin - die Einkommensverhältnisse des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums feststehen und auch die Einkommensverhältnisse während des Bewilligungszeitraums selbst erst nach dessen Ablauf festgestellt werden, hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage dieser alten Fassung des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 7.78 - (BVerwGE 58, 200 = FamRZ 1979, 970 = FEVS Bd. 28, 275;… bestätigend: Urt. v. 25.04.1985 - BVerwG 5 C 42.82 -, Buchholz 436.36, § 24 BAföG Nr. 6 = FamRZ 1986, 299;… Urt. v. 21.11.1991 - BVerwG 5 C 32.87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 18 = NVwZ-RR 1992, 557 = FamRZ 1992, 991) festgestellt, dass der Auszubildende auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums noch die Aktualisierung der Berechnung verlangen könne, wenn er erst nach dem Vorliegen des Steuerbescheides seiner Eltern habe erkennen können, dass deren im vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum erzieltes Einkommen zu einer höheren Anrechnung auf den Bedarf und damit zur Rückforderung von Förderungsbeträgen führe.
- BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 42.82
Ausbildungsförderung - Einkommen - Berechnung - Einrede - Rückforderungsanspruch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 1/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 24 Abs. 3 BAföG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645) (…BVerwG, Urt. v. 12.07.1979 - BVerwG 5 C 7.78 -; bestätigend: Urt. v. 25.04.1985 - BVerwG 5 C 42.82 -;… Urt. v. 21.11.1991 - BVerwG 5 C 32.87 -) sei in Fällen wie dem der Klägerin ein nachträgliches Aktualisierungsbegehren zwar zulässig.Zu den Fällen, in denen - wie vorliegend im Fall der Klägerin - die Einkommensverhältnisse des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums feststehen und auch die Einkommensverhältnisse während des Bewilligungszeitraums selbst erst nach dessen Ablauf festgestellt werden, hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage dieser alten Fassung des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 7.78 - (BVerwGE 58, 200 = FamRZ 1979, 970 = FEVS Bd. 28, 275; bestätigend: Urt. v. 25.04.1985 - BVerwG 5 C 42.82 -, Buchholz 436.36, § 24 BAföG Nr. 6 = FamRZ 1986, 299;… Urt. v. 21.11.1991 - BVerwG 5 C 32.87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 18 = NVwZ-RR 1992, 557 = FamRZ 1992, 991) festgestellt, dass der Auszubildende auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums noch die Aktualisierung der Berechnung verlangen könne, wenn er erst nach dem Vorliegen des Steuerbescheides seiner Eltern habe erkennen können, dass deren im vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum erzieltes Einkommen zu einer höheren Anrechnung auf den Bedarf und damit zur Rückforderung von Förderungsbeträgen führe.
"Die Regelung stellt klar, dass Aktualisierungsanträge nach Ende des Bewilligungszeitraums auch in den von der Rechtsprechung (u. a. Urt. d. BVerwG v. 25.04.1985 in FamRZ 1986, S. 299) entgegen dem schon bisher geltenden Wortlaut der Vorschrift zugelassenen Fällen nicht gestellt werden können.
- BVerwG, 10.11.1988 - 5 B 20.88
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 1/03
Auf eine "Vorausleistungseinrede" gegenüber einer Leistungsrückforderung (§ 36 BAföG; vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10.11.1988 - BVerwG 5 B 20.88 -, Buchholz 436.36, § 36 BAföG Nr. 11;… Urt. v. 21.11.1991 - BVerwG 5 C 32.87 -, Buchholz 436.36, § 24 BAföG Nr. 18 = FamRZ 1992, 991 = NVwZ-RR 1992, 557) kann der Auszubildende spätestens seit der Änderung des § 36 Abs. 1 BAföG und der Einfügung der dem § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG entsprechenden zeitlichen Grenze für die Berücksichtigung von Anträgen entsprechend der damit verbundenen Absicht des Gesetzgebers auch nicht verwiesen werden (…Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand Sept. 2001, Rdnr. 13.4 zu § 36).
- VG Hamburg, 29.05.2015 - 2 K 3939/13
Ausbildungsförderung; Vorbehalt der Rückforderung; abschließende Entscheidung …
Rn. 39 Das erkennende Gericht folgt der Rechtsauffassung der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (…BVerwG, Urt. v. 8.7.2004, 5 C 31/03, BVerwGE 121, 245, juris Rn. 13, ebenso VG Hamburg, Urt. v. 20.7.2012, 2 K 2526/11, juris Rn. 20; vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 30.12.2004, 4 LC 1/03, FamRZ 2004, 909;… VG Halle, Urt. v. 30.12.2004, 4 A 814/03, juris Rn. 27;… VG München, Urt. v. 19.2.2004, M 15 K 02.5108, juris Rn. 26), der Kommentarliteratur (…Stopp, in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 24 Rn. 11;… Fischer, in Rothe/Blanke, BAföG, Stand Januar 2015, § 24 Rn. 13) sowie Tz. 24.2.1 der früheren Fassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (i.d.F. v. 15.10.1991, GMBl S. 770 - BAföGVwV 1991 a.F.). - VG Hamburg, 24.07.2012 - 2 K 2526/11
Neuberechnung und Rückforderung von Ausbildungsförderung; Auflösungsvorbehalt; …
Zwar ist ein Steuerbescheid, der gemäß § 164 der Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, zunächst nicht für eine endgültige Festsetzung der Ausbildungsförderung geeignet (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.07.2003, 4 LC 1/03, FamRZ 2004, 909;… VG Halle, Urt. v. 30.12.2004, 4 A 814/03, juris, Rn. 27;… VG München, Urt. v. 19.2.2004, M 15 K 02.5108, juris, Rn. 26;… Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, Stand Januar 2005, § 24 Rn. 13; Tz. 24.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum BAföG).
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