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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 523/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10451
OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 523/02 (https://dejure.org/2003,10451)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.07.2003 - 4 LC 523/02 (https://dejure.org/2003,10451)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 4 LC 523/02 (https://dejure.org/2003,10451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68 BSHG; § 88 Abs. 3 BSHG
    Übernahme ungedeckter Heimkosten; Bestattungsvorsorgevertrag; Einsatz des durch Bestattungsvorsorgevertrags gebundenen Vermögens zur Deckung von Heimunterbringungskosten; Begriff der "Härte" in § 88 Abs. 3 BSHG; Schutz immaterieller Werte

  • Judicialis

    BSHG § 68; ; BSHG § 88 III 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme ungedeckter Heimkosten; Bestattungsvorsorgevertrag; Einsatz des durch Bestattungsvorsorgevertrags gebundenen Vermögens zur Deckung von Heimunterbringungskosten; Begriff der "Härte" in § 88 Abs. 3 BSHG; Schutz immaterieller Werte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 28.05.1998 - 6 B 20.95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 523/02
    Zu berücksichtigen ist auch, dass die genannte Vorschrift sich nicht auf den Schutz wirtschaftlicher Interessen beschränkt, sondern auch immaterielle Werte wie den Besitz von Familien- und Erbstücken im Sinne des Abs. 2 Nr. 5 und von Gegenständen, die zur Befriedigung geistiger, besonders wissenschaftlicher und künstlerischer Bedürfnisse im Sinne des Abs. 2 Nr. 6 der genannten Vorschrift schützt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 - FEVS 49, 218, 223).

    Das Bedürfnis der Klägerin, entsprechend ihren persönlichen Wünschen ebenso bestattet zu werden wie ihr vorverstorbener Ehemann, ist keineswegs geringer einzuschätzen als das Interesse von Hilfesuchenden, denen § 88 Abs. 2 BSHG Schutz vor der Verwertung von Gegenständen wegen deren immateriellen Wertes bietet (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28. Mai 1998, a.a.O.).

    Gerade diese besondere Notlage, der die überwiegende Mehrheit der Menschen unkalkulierbar ausgesetzt werden kann, gibt Anlass, den Grundgedanken der Vermögensschutzvorschriften heranzuziehen, dass die Sozialhilfe nicht zu einer nachhaltigen sozialen Herbstufung führen soll (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28. Mai 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1993 - 5 C 12.90

    Versagung von Eingliederungshilfe: Vermögenseinsatz des Hilfesuchenden für Besuch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 523/02
    Grundsätzlich setzt eine solche Härte eine Fallgestaltung voraus, die nach den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG vom Vermögenseinsatz frei bleiben soll, aber wegen ihrer Atypik nicht von der Aufzählung des § 88 Abs. 2 BSHG erfasst werden konnte (BVerwG, Urt. v. 29. April 1993 - 5 C 12.90 - BVerwGE 92, 254).
  • VG Minden, 09.08.1999 - 6 K 4252/98

    Übernahme ungedeckter Heimkosten aus Mitteln der Sozialhilfe; Berücksichtigung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 523/02
    Denn die Klägerin hat durch die von ihr gewählte Vorgehensweise auf ihre gegenwärtige Lebenssituation reagiert und entsprechende Vorkehrungen für ihre Bestattung getroffen (a.A. VG Minden, Urt. v. 9. August 1999 - 6 K 4252/98-, NVwZ-RR 2000, 167).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus …

    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall nach § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG zu verschonen (OVG Lüneburg, Urteile vom 23. Juli 2003 - OVG 4 LC 523/02 und 4 LB 178/03 - juris; a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003 - OVG 12 A 10302/03 - ).
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05

    Sozialhilfe: Bestimmung über eigene Bestattung als Teil des Persönlichkeitsrechts …

    Daher erscheint es gerechtfertigt, die angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu verschonen (BVerwG NJW 2004, 2914 ff; Niedersächsisches OVG Urteil vom 23. Juli 2003 Az: 4 LC 523/02; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, Az: 12 A 10302/03).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.05.2006 - L 9 SO 4/06

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht - …

    Bei den Regeln über das Schonvermögen ist zu berücksichtigen, dass die Vorschriften sich nicht auf den Schutz wirtschaftlicher Interessen beschränken, sondern auch immaterielle Werte wie den Besitz von Familien- und Erbstücken im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 5 BSHG und von Gegenständen, die zur Befriedigung geistiger, besonders wissenschaftlicher und künstlicher Bedürfnisse im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 6 BSHG dienen, schützt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juli 2003, 4 LC 523/02, zitiert nach Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.12.2006 - L 9 SO 3/06

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Härtefall

    Während es in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2003 (…a.a.O.) zu Grunde liegenden Sachverhalt zwar um die mögliche Verschonung der für die Grabpflege zurückgelegten Mittel ging, hat das Bundesverwaltungsgericht sich in seiner Entscheidung jedoch auch grundsätzlich zur Verschonung von für die Bestattung (und Grabpflege) zurückgelegten Mitteln geäußert und hierzu unter Hinweis auf die Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 23. Juli 2003 (- 4 LC 523/02 - und - 4 LB 178/03 -) ausgeführt, dass es gerechtfertigt sei, "eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall nach [dem zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen] § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG zu verschonen".
  • SG Schleswig, 12.12.2005 - S 12 SO 194/05

    Streit um einen Anspruch auf Übernahme der durch Renteneinkommen und Leistungen …

    Bei den Regeln über das Schonvermögen ist zu berücksichtigen, dass die Vorschriften sich nicht auf den Schutz wirtschaftlicher Interessen beschränken, sondern auch immaterielle Werte wie den Besitz von Familien- und Erbstücken im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 5 BSHG und von Gegenständen, die zur Befriedigung geistiger, besonders wissenschaftlicher und künstlicher Bedürfnisse im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 6 BSHG dienen, schützt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juli 2003, 4 LC 523/02, zitiert nach [...]).
  • VG Münster, 27.01.2006 - 6 K 4083/03

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Bewilligung von Grundsicherungsleistungen ; …

    Rn. 54 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 5 C 84.02 -, FEVS 56, 302; OVG Lüneburg, Urteile vom 23. Juli 2003 - 4 LC 523/02 und 4 LB 178/03 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 01.06.2004 - 19 K 6073/02

    Voraussetzungen der Verpflichtung eines Sozialträgers zur Übernahme angefallener …

    Im Ergebnis gegen die Einsetzbarkeit auch OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juli 2003 - 4 LC 523/02 -, NDV-RD 2004, 18; OVG Berlin, Urteil vom 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 -, FEVS 49, 218; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. November 2001 - 11 K 2784/99 -.
  • VG Bremen, 03.04.2007 - S4 K 1858/06

    Vermögen, Bestattungsvertrag, Keine Härte

    Das Bedürfnis der Menschen nach einer würdigen Bestattung ist dahin zu respektieren, dass ihnen die Mittel erhalten bleiben, die sie für eine angemessene Bestattung oder Grabpflege zurückgelegt haben (Nds. OVG, Urt. v. 23.07.2003, 4 LC 523/02;… BVerwG, Urt. v. 11.12.2003, 5 C 84.02;… ... 7 Wahrendorf, SGB CII, § 90 Rdnr. 44; OVG NRW, B. v. 19.12.2003, 16 B 2078/03;… OVG Berlin, Urt. v. 28.05.1998, FEVS 49, 218, 222; OLG Zweibrücken, B. v. 10.08.2005, 3 W 79/05).
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