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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2026 - 4 LZ 543/25 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,9735
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2026 - 4 LZ 543/25 OVG (https://dejure.org/2026,9735)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.03.2026 - 4 LZ 543/25 OVG (https://dejure.org/2026,9735)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. März 2026 - 4 LZ 543/25 OVG (https://dejure.org/2026,9735)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2026 - 4 LZ 543/25
    Es verletzt die Glaubensfreiheit nicht und überspannt die Beweisanforderungen nicht, von einem erwachsenen Asylbewerber im Regelfall zu erwarten, dass er schlüssige und nachvollziehbare Angaben zu den inneren Beweggründen für die Konversion machen kann und im Rahmen seiner Persönlichkeit und intellektuellen Disposition mit den Grundzügen seiner neuen Religion vertraut ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 30 ff. und Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 11 ff. jeweils m. w. N.).

    Rn. 15 Verwaltungsgerichte sind bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht an die Beurteilung des zuständigen Amtsträgers einer christlichen Kirche gebunden, der Taufe des betroffenen Asylbewerbers liege eine ernsthafte und nachhaltige Glaubensentscheidung zugrunde (BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 9).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2024 - 4 LZ 21/23

    Grundsatzrüge im Asylprozess

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2026 - 4 LZ 543/25
    Insoweit muss der Rechtsmittelführer durch die Benennung bestimmter substantiierter Informationen, Auskünfte, Presseberichte oder sonstiger Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür aufzeigen, dass seine Feststellungen und Wertungen und nicht diejenigen des Verwaltungsgerichts zutreffen, so dass die Durchführung eines Berufungsverfahrens zur Aufklärung des maßgeblichen Sachverhalts geboten ist (OVG Greifswald, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 4 LZ 21/23 OVG - juris Rn. 5).

    Für die Entscheidung über den Zulassungsantrag sind jedoch die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts maßgeblich (OVG Greifswald, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 4 LZ 21/23 OVG - juris Rn. 6 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2026 - 4 LZ 543/25
    Es verletzt die Glaubensfreiheit nicht und überspannt die Beweisanforderungen nicht, von einem erwachsenen Asylbewerber im Regelfall zu erwarten, dass er schlüssige und nachvollziehbare Angaben zu den inneren Beweggründen für die Konversion machen kann und im Rahmen seiner Persönlichkeit und intellektuellen Disposition mit den Grundzügen seiner neuen Religion vertraut ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 30 ff. …und Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 11 ff. jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15

    Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2026 - 4 LZ 543/25
    Im Rahmen der Beweiswürdigung bedarf es jedoch in aller Regel der Gesamtschau einer Vielzahl von Gesichtspunkten, die Aufschluss über die religiöse Identität des Schutzsuchenden geben können, wie etwa die religiöse Vorprägung des Betroffenen und seiner Familie, eine Glaubensbetätigung bereits im Herkunftsland, der äußere Anstoß für den Konversionsprozess sowie dessen Dauer oder Intensität, die inneren Beweggründe für die Abwendung vom bisherigen Glauben, die Vorbereitung auf die Konversion und deren Vollzug, die Information und Reaktion des familiären und sozialen Umfeldes, das Wissen über die neue Religion und die Konversionskirche, die Bedeutung und Auswirkungen des neuen Glaubens für beziehungsweise auf das eigene Leben sowie Art und Umfang der Betätigung des neuen Glaubens wie zum Beispiel die Teilnahme an Gottesdiensten, an Gebeten und am kirchlichen Leben (BVerfG, Beschluss vom 3. April 2020 - 2 BvR 1838/15 -juris Rn. 33 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2026 - 4 LZ 543/25
    Rn. 21 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer behaupteten Gruppenverfolgung setzt zudem voraus, dass sich der Zulassungsantrag mit den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13) rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung auseinandersetzt (OVG Münster…, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 A 1979/21.A - juris Rn. 13) und ausgehend von diesen Maßstäben unter Heranziehung von geeigneten Erkenntnismitteln darstellt, dass diese Voraussetzungen, insbesondere ein staatliches Verfolgungsprogramm oder eine bestimmte Verfolgungsdichte, vorliegen können.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2025 - 4 LZ 12/25

    Unzulässigkeit des Asylantrags bei Entscheidung des Bundesamts in der Sache; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2026 - 4 LZ 543/25
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG) setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und unter substantiierter Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts die Klärungsfähigkeit und Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Frage sowie deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung darstellt (OVG Greifswald, Beschluss vom 13. November 2025 - 4 LZ 12/25 OVG - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - 1 A 1979/21

    Nachweis der Gruppenverfolgung einer Religionsgemeinschaft durch den chinesischen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2026 - 4 LZ 543/25
    Rn. 21 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer behaupteten Gruppenverfolgung setzt zudem voraus, dass sich der Zulassungsantrag mit den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13) rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung auseinandersetzt (OVG Münster, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 A 1979/21.A - juris Rn. 13) und ausgehend von diesen Maßstäben unter Heranziehung von geeigneten Erkenntnismitteln darstellt, dass diese Voraussetzungen, insbesondere ein staatliches Verfolgungsprogramm oder eine bestimmte Verfolgungsdichte, vorliegen können.
  • VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24

    Rechtslage des Asylrechts mit Herkunftsland Iran nach Inkrafttreten der …

    Die innere Tatsache, dass die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für die religiöse Identität der bzw. des Betroffenen zentrale Bedeutung hat, muss zur Überzeugung des Gerichts feststehen (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. zum Ganzen BVerfG…, Beschluss vom 3. April 2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.; OVG Schleswig…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 8/22 -, juris Rn. 59 ; OVG Greifswald, Beschluss vom 9. März 2026 - 4 LZ 543/25 OVG -, juris Rn. 11).
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