Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zu den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) in einem anschlussbeitragsrechtlichen Eilverfahren.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG LSA § 6 Abs. 6 S. 2
Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Beitragssatzung bei leistungsgebundenen Einrichtungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zu den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) in einem anschlussbeitragsrechtlichen Eilverfahren.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Beitragssatzung bei leistungsgebundenen Einrichtungen
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 13.03.2013 - 2 B 255/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13
Ob die Regelung in dieser Auslegung auf Grund der in dem Beschluss vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt und welche Folgerungen daraus zu ziehen wären, ist schon auf Grund der damit verbundenen (verfassungs)rechtlichen Fragen (…vgl. dazu VG Schwerin, Urt. v. 11. April 2013 - 4 A 1250/12 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30. April 2013 - 14 A 207/11 -, jeweils zit. nach JURIS) einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.Rn. 4 2. Ohne Erfolg beruft sich der Antragsteller darauf, auf Grund der in dem Beschluss vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verstoß von Verjährungsregelungen gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sei § 6 Abs. 6 KAG LSA als verfassungswidrig anzusehen und daher nicht anwendbar.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 207/11
Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Erlass des Ausgleichsbetragsbescheids …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13
Ob die Regelung in dieser Auslegung auf Grund der in dem Beschluss vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt und welche Folgerungen daraus zu ziehen wären, ist schon auf Grund der damit verbundenen (verfassungs)rechtlichen Fragen (vgl. dazu VG Schwerin, Urt. v. 11. April 2013 - 4 A 1250/12 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30. April 2013 - 14 A 207/11 -, jeweils zit. nach JURIS) einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.Ob die Regelung in dieser Auslegung gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt und welche Folgerungen daraus zu ziehen wären, ist schon auf Grund der damit verbundenen (verfassungs)rechtlichen Fragen (vgl. dazu VG Schwerin, Urt. v. 11. April 2013 - 4 A 1250/12 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30. April 2013 - 14 A 207/11 -, jeweils zit. nach JURIS) einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.
- VG Schwerin, 11.04.2013 - 4 A 1250/12
Keine Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 3 KAG M-V (juris: KAG MV 2005); …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13
Ob die Regelung in dieser Auslegung auf Grund der in dem Beschluss vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt und welche Folgerungen daraus zu ziehen wären, ist schon auf Grund der damit verbundenen (verfassungs)rechtlichen Fragen (vgl. dazu VG Schwerin, Urt. v. 11. April 2013 - 4 A 1250/12 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30. April 2013 - 14 A 207/11 -, jeweils zit. nach JURIS) einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.Ob die Regelung in dieser Auslegung gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt und welche Folgerungen daraus zu ziehen wären, ist schon auf Grund der damit verbundenen (verfassungs)rechtlichen Fragen (vgl. dazu VG Schwerin, Urt. v. 11. April 2013 - 4 A 1250/12 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30. April 2013 - 14 A 207/11 -, jeweils zit. nach JURIS) einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2006 - 4 L 250/05
Tiefenbegrenzung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13
Bei den Einschränkungen auf Grund der Zugehörigkeit eines Grundstückes oder von Teilen davon zu einem Landschaftsschutzgebiet handelt es sich lediglich um öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, denen grundsätzlich nicht durch eine Reduzierung der als bevorteilt geltenden Grundstücksfläche Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. März 2006 - 4 L 250/05 -, zit. nach JURIS m.w.N.).Rn. 7 Darüber hinaus ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass keine einheitliche Nutzungsmöglichkeit der von den Beschränkungen betroffenen Flächen mit den übrigen Grundstücksflächen gegeben ist (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. März 2006 a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 M 355/08
Voraussetzungen für die Annahme ernstlicher Zweifel i. S. des § 80 Abs. 4 Satz 3 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13
Nach der für die Fälle des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung besteht dann kein überwiegendes Anordnungsinteresse (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21. Januar 2009 - 4 M 355/08 -, zit. nach JURIS). - VG Cottbus, 08.05.2013 - 6 L 328/12
Wasseranschlussbeitrag
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13
Rn. 5 Ob eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch deshalb zu unterbleiben hat, weil es verschiedene Möglichkeiten zur Beseitigung eines angenommenen Verfassungsverstoßes gäbe (vgl. VG Cottbus, Beschl. v. 8. Mai 2013 - 6 L 328/12 -, zit. nach JURIS), muss danach nicht entschieden werden.
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17
Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des …
Sofern sich der Kläger auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2013 (- 4 M 110/13 -) beziehe, so könne der Entscheidung gerade nicht entnommen werden, dass es sich um eine Ermessensausübung des Aufgabenträgers zum 15. Juni 1991 handeln müsse.Rn. 48 In der Entscheidung des Senats vom 31. Mai 2013 (- 4 M 110/13 -, zit. nach JURIS; vgl. auch VG Magdeburg, Beschl. v. 13. März 2013 - 2 B 255/12 MD -) ging es allein um die Frage, ob ein im Jahre 1998 erfolgter Anschluss eines Grundstücks an eine Gruppenkläranlage als Anschluss an die zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA anzusehen war oder ob es sich bei dieser Entwässerungsanlage um eine Übergangslösung handelte, mit der Folge, dass eine Beitragspflicht (noch) nicht entstanden wäre.
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2025 - 4 L 1/25
Einstufung einer Schmutzwasserentwässerungsanlage als Provisorium
Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt ist für die Frage, ob eine dauerhaft betriebsfertig hergestellte öffentliche Entwässerungsanlage oder ein Provisorium vorliegt, maßgeblich auf den Planungswillen bzw. das Abwasserbeseitigungskonzept der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft abzustellen (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris;… Beschluss vom 28. November 2006 - 4 L 384/06 -, juris, Rdnr. 4;… Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, juris, Rdnr. 37;… Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, juris, Rdnr. 26 ff.; Beschluss vom 31. Mai 2013 - 4 M 110/13 , juris, Rdnr. 3 ; Beschluss vom 8. Mai 2023 - 4 L 168/22 -, n.v.). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.05.2017 - 4 M 73/17
Zur Interessenabwägung in einem Eilverfahren gegen einen …
Erweisen sich diese Erfolgsaussichten jedoch als offen, dürfen auch weitere Erwägungen miteinbezogen werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31. Mai 2013 - 4 M 110/13 - und v. 29. Juni 2015 - 1 M 76/15 -, jeweils zit. nach JURIS). - VG Magdeburg, 05.02.2014 - 9 B 16/14
Heranziehung zu Anschlussbeiträgen; Entstehung der sachlichen Beitragspflicht …
Rn. 25 Dass die Beitragsbescheide vor dem Hintergrund des von den Antragstellern in Bezug genommenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - (vgl. juris) auch zur Überzeugung der Kammer (verfassungs-)rechtlichen Bedenken begegnen können, rechtfertigt gleichwohl die jeweilige Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 31.05.2013 - 4 M 110/13 - juris; VG Cottbus, Beschluss vom 08.05.2013 - 6 L 328/12 - juris).
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