Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2010 - 4 M 130/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Begründungserfordernis bei Einlegung einer Beschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; VwGO § 155 Abs. 4
Anforderungen an eine Beschwerdebegründung aus § 146 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an eine Beschwerdebegründung aus § 146 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Erhebung einer Verwaltungsgemeinschaftsumlage
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 03.05.2010 - 9 B 443/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2010 - 4 M 130/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08
Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2010 - 4 M 130/10
Die vom Beschwerdeführer vorgetragenen Gründe müssen solcher Art sein, dass das Beschwerdegericht zur Überzeugung gelangt, dass die angefochtene Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist (…Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 146 RdNr. 78; OVG LSA, Beschl. v. 27.05.2008 - 2 M 72/08 -, zitiert nach juris, dort Rdnr. 6). - VGH Bayern, 08.08.2006 - 11 CE 05.2152
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2010 - 4 M 130/10
Rn. 2 Nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO muss die Beschwerdebegründung die Gründe darlegen, "aus denen die angefochtene Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist." Diesen Anforderungen ist nicht Genüge getan, wenn nur aufgezeigt wird, dass die Erwägungen, auf die das Verwaltungsgericht seinen Spruch gestützt hat, unzutreffend sind; durch die Beschwerdebegründung muss vielmehr das Entscheidungsergebnis in Frage gestellt werden (BayVGH, Beschl. v. 08.08.2006 - 11 CE 05.2152 -, zitiert nach juris;… Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 146 RdNr. 13c m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2018 - 3 M 381/18
Vorerst keine Bernsteinförderung im Goitzschesee
Rn. 5 Soweit die Beschwerdegegnerin in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen des beschließenden Oberverwaltungsgerichtes (Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 2 M 72/08 - und vom 28. Juni 2011 - 4 M 130/10 -, beide juris) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 8. August 2006 - 11 CE 05.2152 -, juris) verweist, wonach der Beschwerdeführer unter den strengen Anforderungen des § 146 Abs. 4 VwGO den gesamten Streitstoff zumindest substantiiert reflektieren und einen hierzu korrespondierenden Sachantrag stellen müsse, verkennt sie die mangelnde Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Verfahren.
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