Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2006 - 4 M 236/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung im Eilverfahren
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung im Eilverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts bei der Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung, wenn konkrete Anhaltspunkte für einÜberschreiten der zulässigen Schwankungsbreite vorliegen; Anspruch auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- VG Halle, 12.04.2006 - 5 B 88/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2006 - 4 M 236/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2006 - 4 M 236/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, KStZ 2005, 176, 178 f.) besteht eine allgemeine prozessuale Beweisführungslast der Gemeinden zur Rechtmäßigkeit ihrer Vergnügungssteuersatzung nicht.Auf der anderen Seite werde sich ein belastbarer Durchschnitt der Einspielergebnisse für das Satzungsgebiet in aller Regel nicht bilden lassen, wenn nur Einspielergebnisse der Geräte eines von mehreren Aufstellern oder von insgesamt einem nur sehr geringen Prozentsatz aller Automaten derselben Gerätegruppe im Satzungsgebiet vorliege (…so BVerwG, Urt. v. 14. Dezember 2005, a.a.O. S. 73; vgl. auch Urt. v. 13. April 2005, a.a.O. S. 178).
Sie stellen lediglich die Einspielergebnisse der von zwei Unternehmen betriebenen insgesamt sieben - nimmt man allein die Angaben über die Spielautomaten, die einen längeren Zeitraum als acht Monate umfassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Dezember 2005 v. 13. April 2005, a.a.O. S. 73), sogar nur fünf - Spielautomaten dar.
Anhaltspunkte dafür, dass Besonderheiten im Satzungsgebiet auch bei Vorliegen der Daten einer nur sehr geringen Anzahl von Gewinnspielautomaten gleichwohl einen hinreichend begründeten Schluss auf die maßgebliche Schwankungsbreite der Einspielergebnisse zulassen könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. April 2005, a.a.O. S. 178), sind nicht erkennbar und vom Antragsteller auch nicht dargelegt.
- BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2006 - 4 M 236/06
Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urt. 14. Dezember 2005 - 10 CN 1.05 1 -, KStZ 2006, 72) zur Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung folgt zunächst lediglich die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Überschreiten der zulässigen Schwankungsbreite vorliegen.Aus dieser Rechtsprechung, die auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2005 (10 CN 1.05 1 -, KStZ 2006, 72) ausdrücklich aufrechterhalten wurde, folgt zunächst lediglich die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung, wenn - wie für das Satzungsgebiet der Antragsgegnerin - konkrete Anhaltspunkte für ein Überschreiten der zulässigen Schwankungsbreite vorliegen.
Auf der anderen Seite werde sich ein belastbarer Durchschnitt der Einspielergebnisse für das Satzungsgebiet in aller Regel nicht bilden lassen, wenn nur Einspielergebnisse der Geräte eines von mehreren Aufstellern oder von insgesamt einem nur sehr geringen Prozentsatz aller Automaten derselben Gerätegruppe im Satzungsgebiet vorliege (so BVerwG, Urt. v. 14. Dezember 2005, a.a.O. S. 73;… vgl. auch Urt. v. 13. April 2005, a.a.O. S. 178).
Denn nur der Bezug zum Durchschnitt der Einspielergebnisse gleichartiger Automaten im Satzungsgebiet erlaubt es zu prüfen, ob die festgestellte maximale Schwankungsbreite nur das Ergebnis außergewöhnlicher Einzelfälle ist oder eine nicht untypische Bandbreite von Einspielergebnissen widerspiegelt (BVerwG, Urt. v. 14. Dezember 2005, a.a.O. S. 73).
- OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02
Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2006 - 4 M 236/06
Die insoweit erforderlichen Ermittlungen sind jedoch nicht Sache eines Eil- und Beschwerdeverfahrens (so auch OVG LSA, Beschlüsse v. 26. Oktober 2005 - 4 M 89/05 - und v. 28. September 2005 - 4 M 80/05 - vgl. weiter OVG Thüringen, Beschl. v. 29. November 2004 - 4 EO 645/02 -, zit. nach JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2005 - 4 M 80/05
Vergnügungssteuer
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2006 - 4 M 236/06
Die insoweit erforderlichen Ermittlungen sind jedoch nicht Sache eines Eil- und Beschwerdeverfahrens (so auch OVG LSA, Beschlüsse v. 26. Oktober 2005 - 4 M 89/05 - und v. 28. September 2005 - 4 M 80/05 - vgl. weiter OVG Thüringen, Beschl. v. 29. November 2004 - 4 EO 645/02 -, zit. nach JURIS).
- OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 9 ME 52/07
Kommunalabgabenrecht: Vergnügungssteuer bezüglich Spielautomaten in Spielhallen
Aber selbst wenn entsprechende Ermittlungen erforderlich sein würden, ist diese Aufklärung nicht Sache eines Eilverfahrens, sondern des Hauptsacheverfahrens (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 1. März 2006 - 13 ME 480/05 - zitiert nach juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 12.6.2006 - 4 M 236/06 - 26.10.2005 - 4 M 89/05 - und vom 28.9.2005 - 4 M 80/05 - vgl. weiter Thüringer OVG, Beschluss vom 29.11.2004 - 4 EO 645/02 - zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".