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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 4 M 246/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28039
OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 4 M 246/06 (https://dejure.org/2006,28039)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.07.2006 - 4 M 246/06 (https://dejure.org/2006,28039)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 4 M 246/06 (https://dejure.org/2006,28039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    KAG LSA § 6 VI 1; ; KAG LSA § 6 I 1; ; KAG LSA § 2 II 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA für (Straßenausbau)Maßnahmen, die nach dem 21. April 1999 begonnen worden sind

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA für (Straßenausbau)Maßnahmen, die nach dem 21. April 1999 begonnen worden sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abhängigkeit der Rechtmäßigkeit einer Beitragserhebung von der Wirksamkeit der Beitragssatzung; Entstehen einer Beitragspflicht mit dem Inkrafttreten einer wirksamen Satzung; Erforderlichkeit des rückwirkenden Inkrafttretens einer neuen Satzung bei vorheriger unwirksamer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 4 M 246/06
    Soweit das Verwaltungsgericht die Ansicht vertritt, es sei Zweck der geänderten Fassung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA, die potentiellen Beitragspflichtigen in die Lage zu versetzen, sich über die zukünftige Höhe der Kostenlasten zu informieren (…vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 121/01 - S. 12; LVerfG LSA, Urt. v. 15. Januar 2002 - LVG 3/01 -, Rdnr. 73 sowie Rdnr. 75 zu § 6 Abs. 6a Satz 2 KAG LSA), so dass die Beitragssatzung deshalb vor der Entscheidung über die Maßnahme wirksam, zumindest aber ordnungsgemäß bekannt gemacht sein musste, teilt der Senat diese Ansicht nicht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 4 M 525/04

    "Mischfläche" im Satzungsrecht setzt einheitlich nutzbare Fläche für Fußgänger …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 4 M 246/06
    Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt etwas anderes ergibt (…vgl. u. a. Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 121/01 -, S. 10, 12, 14, 20; Beschlüsse v. 2. Dezember 2004 - 2 M 609/04 - und v. 28. Februar 2005 - 4 M 525/04 -), hält der erkennende Senat daran nicht mehr fest.
  • VG Lüneburg, 20.07.2006 - 2 A 151/05

    Abstand; Abstandsfläche; Abwehrrecht; Baugenehmigung; baugestalterische Absicht; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 4 M 246/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verfahrensakte 2 A 151/05 MD und des Verwaltungsvorganges verwiesen, der Gegenstand der Beratung gewesen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13

    Zur Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG ST …

    Sollte diese Satzung - aus welchen Gründen auch immer - unwirksam sein, entsteht die Beitragspflicht erst mit dem Inkrafttreten einer wirksamen Satzung, wobei diese neue Satzung bzw. Änderungssatzung nicht notwendigerweise rückwirkend in Kraft treten muss ( OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25. Januar 2012 - 4 L 240/10 - Beschl. v. 3. Juli 2006 - 4 M 246/06 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Nach der prinzipiellen Zwecksetzung des § 6 Abs. 6 Satz 1 HS 2 KAG LSA und der systematischen Einbindung der Regelung in den Normkontext soll sie Maßnahmen in tatsächlich satzungsloser Zeit beitragsfrei stellen, um die beitragserhebenden Körperschaften damit zu zwingen, vor der Entscheidung über Ausbaumaßnahmen zumindest eine Beitragssatzung zu beschließen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Juli 2006 - 4 M 246/06 -, zit. nach JURIS).

    Die Formulierung "sofern vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme eine Satzung vorliegt" lässt durchaus eine Deutung zu, dass es sich dabei um eine wirksame Satzung handeln muss (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 3. Juli 2006, a.a.O.).

    In dem Beschluss des erkennenden Senats vom 3. Juli 2006 (a.a.O.) heißt es dazu: "Nach § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA in der vor der Änderung geltenden Fassung entstand die Beitragspflicht mit der Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme, in den Fällen des Absatzes 2 mit der Beendigung der Teilmaßnahme und in den Fällen des Absatzes 4 mit der Beendigung des Abschnitts.

  • VG Halle, 28.05.2013 - 2 A 109/12

    Zur verfassungskonformen Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG ST

    Die Auffassung des OVG LSA (Beschl. v. 3. Juli 2006 - 4 M 246/06 -) stelle einen Verstoß gegen geltende Verfassungsprinzipien dar.

    Rn. 35 Nach bisheriger Rechtsprechung auch der erkennenden Kammer entstand die Beitragspflicht auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung der beitragsauslösenden Maßnahme - wie hier im Jahr 2003 - nur eine unwirksame Ausbaubeitragssatzung vorlag, erstmals in unveränderlicher Höhe mit In-Kraft-Treten der ersten (wirksamen) Straßenausbaubeitragssatzung (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 03.07.2006 - 4 M 246/06 -, juris).

    Rn. 46 Die Berufung wird auf der Grundlage von §§ 124 a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zugelassen, weil das Urteil der Kammer von der bisherigen Rechtsprechung des OVG LSA zur Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 03.07.2006 - 4 M 246/06 -, juris) abweicht.

  • BVerwG, 20.08.2015 - 9 B 13.15

    Kommunalabgaben; Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz

    Rn. 15 d) Schließlich ist nicht klärungsbedürftig, dass - wie nunmehr in § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA in der Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 geregelt - die Entstehung einer Beitragspflicht ohne Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 GG vom Vorliegen einer wirksamen Beitragssatzung spätestens im Zeitpunkt des Beschlusses über die abzurechnende Maßnahme abhängig gemacht werden kann; dies entsprach auch der früheren Auffassung des Berufungsgerichts zum alten Recht (vgl. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 4 M 525/04 - juris Rn. 5), die es erst mit seinem Beschluss vom 3. Juli 2006 (4 M 246/06 - juris Rn. 11) aufgegeben hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10

    Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung

    Zum anderen ist es im Rahmen des neu gefassten § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA ausreichend, dass vor dem Beschluss über die Baumaßnahme überhaupt eine Beitragssatzung tatsächlich beschlossen und ausgefertigt worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Juli 2006 - 4 M 246/06 -, zit. nach JURIS).
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