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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.06.1996 - 4 M 3058/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7916
OVG Niedersachsen, 11.06.1996 - 4 M 3058/96 (https://dejure.org/1996,7916)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.1996 - 4 M 3058/96 (https://dejure.org/1996,7916)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 4 M 3058/96 (https://dejure.org/1996,7916)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 120 Abs. 5 BSHG; § 107 BSHG; § 4 BSHG; § 11 BSHG; § 12 BSHG; § 3a Abs. 1 Buchst. b AusÜbsiedWOG; § 3a Abs. 1 S. 2 AusÜbsiedWOG; § 3a AusÜbsiedWOG
    Sozialhilfe; Spätaussiedler; Wohnortzuweisung; Unabweisbar gebotene Hilfe; Unterkunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Spätaussiedler; Wohnortzuweisung; Unabweisbar gebotene Hilfe; Unterkunft

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2001 - 4 MA 3989/01

    Asylantragsteller; Asylbewerber; Aufenthaltsort; Aufenthaltsortswechsel; …

    Darf die für den tatsächlichen Aufenthaltsort zuständige Behörde nach § 11 Abs. 2 AsylbLG einem Leistungsberechtigten nur die nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe leisten, muss sie ihm eine angemessene Frist einräumen, damit er sich an dem Ort, an dem er aufgrund einer ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung (wieder) seinen Wohnsitz nehmen soll, eine Unterkunft suchen kann (wie Beschluss des Senats vom 9.1.1996, FEVS 47, 18, zu § 120 Abs. 5 BSHG und vom 11.6.1996, FEVS 47, 184, zu § 3 a WoZG).

    Die deshalb einzuräumende Suchfrist bemisst der Senat - wie bei der Anwendung des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG (Sen.-Beschl. v. 9.1.1996 - 4 M 6156/95 - FEVS 47, 18) und des § 3 a WoZG (Sen.-Beschl. v. 11.6.1996 - 4 M 3058/96 - FEVS 47, 184) - auch hier in Anwendung seiner Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (…u.a. Urt. v. 28.9.1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166) in der Regel mit sechs Monaten.

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 4 L 1576/00

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Spätaussiedler; Umfang; Verfassungswidrigkeit; …

    § 3 a Abs. 1 Satz 2 WoZuG a.F. bzw. § 3 a Satz 2 WoZuG n.F. knüpft danach in der Gesetz gewordenen Fassung an verteilungs- oder zuweisungswidriges Verhalten der Spätaussiedler an (Bundestagsdrucksache 13/3637; Senat, Beschl. v. 11.6.1996 - 4 M 3058/96 -, FEVS Bd. 47, 184; vgl. ausführlich zum Gesetzgebungsverfahren auch VGH BW, Beschl. v. 17.1.1997 - 6 S 3007/96 -, FEVS Bd. 47, 564).
  • OVG Brandenburg, 07.02.2000 - 4 B 128/99

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Verlängerung, Beschränkung, …

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  • OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 4 M 3366/97

    Sozialhilfe für Spätaussiedler;; Ehe (Schutz); Sozialhilfe; Spätaussiedler; …

    Für den vorliegenden Fall bedarf es nicht einer Antwort auf die Frage, was die "nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe" im Sinne dieser Vorschrift ist, ob insbesondere der Antragsgegner der Antragstellerin Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Übergangszeit zu gewähren hat, um ihr Gelegenheit zu geben, in Hessen eine angemessene Unterkunft im Sinne des § 12 BSHG zu suchen (vgl. dazu den Senatsbeschluß vom 11.6.1996 - 4 M 3058/96 -, FEVS 47, 184).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 4 M 3128/97

    Zuweisung von Spätaussiedlern;; Ehe; Familie; Selbsthilfe; Spätaussiedler; …

    Für den vorliegenden Fall bedarf es nicht einer Antwort auf die Frage, was die "nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe" im Sinne dieser Vorschrift ist, ob insbesondere der Antragsgegner der Antragstellerin Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Übergangszeit zu gewähren hat, um ihr Gelegenheit zu geben, in Hessen eine angemessene Unterkunft im Sinne des § 12 BSHG zu suchen (vgl. dazu den Senatsbeschluß vom 11.6.1996 - 4 M 3058/96 -, FEVS 47, 184).
  • VG Dresden, 06.03.1998 - 6 K 1875/97

    Erstattung von Sozialhilfe ; Merkmal des gewöhnlichen Aufenthalts ; Dauer der …

    Dabei kann auf sich beruhen, wie der Hilfeanspruch nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 VWG n.F. und dementsprechend der Erstattungsanspruch nach § 3 b Abs. 1 Satz 1 VWG n.F. exakt bemessen ist, insbesondere ob er sich auf die Kosten der Fahrkarte zurück zum Zuweisungsort und der bis zur dortigen Ankunft notwendigen Verpflegung beschränkt, um den Spätaussiedler möglichst zur Rückkehr an den Zuweisungsort zu bewegen (so BWVGH, FEVS 47, 564 (568); BayVGH, FEVS 47, 77 (85); VG Oldenburg, Beschl. v. 27.6.1996 - 5 B 2006/96, S. 3 f.;… Bundesministerium des Innern, Erläuterung vom 28. Februar 1996 - Vt I 3 - 915000 - 1/7, S. 2 f.; weitergehend NOVG, FEVS 47, 184 (186)).
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