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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23641
OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11 (https://dejure.org/2011,23641)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.04.2011 - 4 M 43/11 (https://dejure.org/2011,23641)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. April 2011 - 4 M 43/11 (https://dejure.org/2011,23641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 BauGB, § 35 BauGB
    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bei aufgegebener Nutzung eines Kasernengeländes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34; BauGB § 35
    Prüfung der Zurechnung eines Grundstücks zum Innen- oder Außenbereich kann nur im Hauptsacheverfahren erfolgen; Zurechnung eines Grundstücks zu dem Innen- oder dem Außenbereich nur im Hauptsacheverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bei aufgegebener Nutzung eines Kasernengeländes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung der Zurechnung eines Grundstücks zum Innen- oder Außenbereich kann nur im Hauptsacheverfahren erfolgen; Zurechnung eines Grundstücks zu dem Innen- oder dem Außenbereich nur im Hauptsacheverfahren

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
    Insoweit kann auch eine aufgegebene oder dem Verfall preisgegebene Bebauung eine fortdauernd prägende Wirkung entfalten (BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - BVerwG 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34).

    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert indes ihre maßstabsbildende Wirkung, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet werden kann (…OVG LSA, Beschl. v. 27.12.2007, a. a. O.; BVerwGE 75, 34 [40]; Beschl. v. 24.05.1988 - BVerwG 4 CB 12.88 -, BauR 1988, 574;… Urt. v. 15.01.1982 - BVerwG 4 C 58.79 -, NVwZ 1982, 312).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
    Ortsteil in diesem Sinne ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - BVerwG 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22 (26 f.);… Urt. v. 17.02.1984 - BVerwG 4 C 56.79 -, NVwZ 1984, 434).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
    Bei dieser Wertung und Bewertung kann nur eine komplexe, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigende Betrachtungsweise im Einzelfall zu einer sachgerechten Entscheidung führen (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 15.09.2005 - BVerwG 4 BN 37.05 - und v. 17.02.1994 - BVerwG 4 B 29.94 -, jeweils zit. nach juris;… OVG LSA, Urt. v. 27.06.2006 - 4 L 186/05 -).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
    Hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1984 - BVerwG 4 C 55.81 - BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - BVerwG 4 C 15.90 -, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
    Hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1984 - BVerwG 4 C 55.81 - BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - BVerwG 4 C 15.90 -, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
    Ortsteil in diesem Sinne ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (…BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - BVerwG 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22 (26 f.); Urt. v. 17.02.1984 - BVerwG 4 C 56.79 -, NVwZ 1984, 434).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert indes ihre maßstabsbildende Wirkung, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet werden kann (…OVG LSA, Beschl. v. 27.12.2007, a. a. O.; BVerwGE 75, 34 [40]; Beschl. v. 24.05.1988 - BVerwG 4 CB 12.88 -, BauR 1988, 574; Urt. v. 15.01.1982 - BVerwG 4 C 58.79 -, NVwZ 1982, 312).
  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88

    Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert indes ihre maßstabsbildende Wirkung, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet werden kann (…OVG LSA, Beschl. v. 27.12.2007, a. a. O.; BVerwGE 75, 34 [40]; Beschl. v. 24.05.1988 - BVerwG 4 CB 12.88 -, BauR 1988, 574;… Urt. v. 15.01.1982 - BVerwG 4 C 58.79 -, NVwZ 1982, 312).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05

    Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
    Vielmehr belegt gerade der Verkauf der Grundstücke an Privatpersonen die endgültige Aufgabe der militärischen Nutzung (VGH BW, Urt. v. 10.07.2006 - 3 S 2309/05 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 4 M 112/09

    Zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich bei bebauungsakzessorischer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
    Dies ist bei summarischer Prüfung und mit Blick auf die in den Akten befindlichen Luftbilder und Fotografien nicht zu beanstanden; insbesondere durfte das Verwaltungsgericht zu diesem Ergebnis auch ohne vorherige Durchführung einer Ortsbesichtigung kommen, die erforderlichenfalls im Hauptsacheverfahren vorzunehmen wäre (OVG LSA, Beschl. v. 18.08.2009 - 4 M 112/09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05

    Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages für ein mit einem Zementwerk bebautes …

  • BVerwG, 17.02.1994 - 4 B 29.94

    Antrag auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung für eine gekaufte und zur Bebauung …

  • VGH Bayern, 28.11.2005 - 23 CS 05.1804
  • VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11

    Entstehung der Anschlussbeitragspflicht für ein Grundstück im Außenbereich; …

    Die dagegen erhobene Beschwerde hat das OVG des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 27.04.2011 zurückgewiesen (Az.: 4 M 43/11 ).

    Er fügte der Auskunft eine Karte bei (Bl. 173, 174 der GA im Verfahren 9 B 320/10 MD bzw. 4 M 43/11 ).

    Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte im anhängigen Verfahren und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 9 B 320/10 MD, 4 M 43/11 ) sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.

    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass das Hauptgebäude u.a. der Zurverfügungstellung von Wohnraum für Grenzsoldaten diente (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27.04.2011, - 4 M 43/11 -).

    Zudem kommt es weder auf den konkreten Zustand der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude noch darauf an, wann konkret die militärische Nutzung aufgegeben wurde, wenn - wie hier - durch den Verkauf der Grundstücke an Privatpersonen die endgültige Aufgabe der militärischen Nutzung belegt ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27.04.2011 - 4 M 43/11 - m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …

    Ebenso wenig kommt es auf die Entstehungsweise der vorhandenen Bebauung oder darauf an, dass die Bebauung einem bestimmten städtebaulichen Ordnungsbild entspricht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 M 43/11 - und v. 19. Dezember 2011 - 4 L 75/11 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).

    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert indes ihre maßstabsbildende Wirkung, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet werden kann (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 M 43/11 -, zit. nach JURIS m.w.N.).

  • VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22

    Erhebung eines Anschlussbeitrages-Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs.1 …

    Ebenso wenig kommt es auf die Entstehungsweise der vorhandenen Bebauung oder darauf an, dass die Bebauung einem bestimmten städtebaulichen Ordnungsbild entspricht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2011 - 4 M 43/11 - und vom 19. Dezember 2011 - 4 L 75/11 -, jeweils zit. nach juris m.w.N.).

    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert indes ihre maßstabsbildende Wirkung, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet werden kann (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2011 - 4 M 43/11 -, zit. nach juris m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611

    Außenbereich, Verwaltungsgerichte, Bebauungsplan, Städtebaulicher Vertrag, …

    Vielmehr ist das Zurverfügungstellen von Wohnraum für Soldaten und ihre Angehörigen Teil der militärischen Nutzung (…vgl. BVerwG U.v. 3.12.1992, a. a. O. juris Rn. 18; OVG Sachsen Anhalt, B.v. 27.4.2011 - 4 M 43/11 - juris Rn. 10); es änderte die militärische Zweckbestimmung des streitbefangenen Grundstücks mithin nicht.
  • VG Magdeburg, 23.04.2013 - 9 A 204/11

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser

    Ebenso wenig kommt es auf die Entstehungsweise der vorhandenen Bebauung oder darauf an, dass die Bebauung einem bestimmten städtebaulichen Ordnungsbild entspricht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.04.2011, 4 M 43/11 und v. 19.12.2011, 4 L 75/11 ; juris m. w. N.).

    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert indes ihre maßstabsbildende Wirkung, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet werden kann (so OVG LSA, Beschl. v. 27.04.2011, 4 M 43/11 ; juris).".

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