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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2017 - 4 MB 13/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7338
OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2017 - 4 MB 13/17 (https://dejure.org/2017,7338)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.03.2017 - 4 MB 13/17 (https://dejure.org/2017,7338)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. März 2017 - 4 MB 13/17 (https://dejure.org/2017,7338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 59 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 77 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, § 39 Abs 1 S 2 VwVfG
    Bestimmung der Ausreisefrist durch datumsmäßige Fixierung; Anforderungen an die Begründung einer Abschiebungsandrohung

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2017 - 4 MB 13/17
    Rn. 6 Eine datumsmäßige Fixierung der Frist - wie hier bis zum 7. Dezember 2016 - ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem in § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG enthaltenen Gebot einer nach Tagen zu bestimmenden Ausreisefrist jedenfalls dann zu vereinbaren, wenn die Ausreisepflicht kraft Gesetzes vollziehbar ist (BVerwG, Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 19/14 -, BVerwGE 151, 377-386, Juris Rn. 26).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2017 - 4 MB 13/17
    Welche Frist dem einzelnen Ausländer einzuräumen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der dargestellten Gesichtspunkte nach den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Urt. v.22.12.1997 - 1 C 14/96 -, Juris Rn. 14 f. m.w.N.;… Welte, a.a.O. Rn. 9a, 9b).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2017 - 4 MB 13/17
    Lässt sich nach der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen summarischen Überprüfung weder die Rechtmäßigkeit noch die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, so ergeht die Entscheidung aufgrund einer weiteren Interessenabwägung, in der gegenüberzustellen sind zum einen die Auswirkungen in Bezug auf das öffentliche Interesse in dem Fall, dass dem Antrag stattgegeben wird, die Klage im Hauptsacheverfahren indes erfolglos bleibt, und zum anderen die Auswirkungen auf den Betroffenen für den Fall, dass der Antrag abgelehnt, seine gegen die Verfügung erhobene Klage indes Erfolg hat (std. Rspr. des Senats seit Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - 7 B 40.13

    Abschiebungsandrohung; gesetzliche Ausreisepflicht; Assoziationsrecht EWG-Türkei; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2017 - 4 MB 13/17
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob der verbreiteten Auffassung in Literatur und Rechtsprechung zu folgen ist, wonach die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht jedenfalls seit den Änderungen im Aufenthaltsgesetz durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom 22.11.2011 (BGBl. I, 2258) keine Voraussetzung für den Erlass der Abschiebungsandrohung (mehr) ist (vgl. OVG Berlin-Brbg., Urt. v. 17.07.2014 - OVG 7 B 40.13 -, Juris Rn. 35;… Hailbronner, a.a.O., Rn. 14a;… Funke-Kaiser a.a.O., Rn. 42 ff., 51;… Kluth a.a.O., Rn. 12.;… Bauer a.a.O., Rn. 13;… Welte, a.a.O. Rn. 4a;… ders., in: Jakober/ Welte, Aktuelles Ausländerrecht, Stand 2013, § 59 AufenthG, Rn. 23a).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83

    Anforderungen an die Bemessung der Ausreisefrist - Zulässigkeit und Begründetheit …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2017 - 4 MB 13/17
    Ebenso wenig ergibt sich eine ausreichende Begründung konkludent aus den sonstigen Ausführungen des Bescheides (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.03.1983 - 1 B 18/83 - in Juris).
  • VG Schleswig, 27.02.2026 - 11 B 240/25

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis nach Täuschung über das Fortbestehen der …

    Welche Frist dem einzelnen Ausländer einzuräumen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der dargestellten Gesichtspunkte nach den Umständen des Einzelfalls (…BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96 -, juris Rn. 15;… OVG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2025 - 6 MB 30/25 -, juris Rn. 20 ; vgl. auch Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 9 ;… Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 15. Aufl. 2025, AufenthG, § 59 Rn. 23).

    Die wesentlichen Gesichtspunkte sind in der Begründung kenntlich zu machen ( OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 8 ).

    Eine datumsmäßige Fixierung der Ausreisefrist - wie hier bis zum 05.01.2026 - ist mit dem in § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG enthaltenen Gebot einer nach Tagen zu bestimmenden Ausreisefrist jedenfalls dann zu vereinbaren, wenn die Ausreisepflicht kraft Gesetzes vollziehbar ist (…BVerwG, Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 19.14 -, juris Rn. 26; OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 6 ).

    Der Fristlauf beginnt regelmäßig mit dem Wirksamwerden der Verfügung ( OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 15.02.2022 - 11 B 99/21
    Eine datumsmäßige Fixierung der Frist - wie hier bis zum 30.10.2021 - ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem in § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG enthaltenen Gebot einer nach Tagen zu bestimmenden Ausreisefrist jedenfalls dann zu vereinbaren, wenn die Ausreisepflicht kraft Gesetzes vollziehbar ist (vgl. OVG Schleswig Beschluss vom 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris, Rn. 6 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 19/14 -, juris, Rn. 26).

    Da es sich bei der Bestimmung der Ausreisefrist zudem um eine Ermessensentscheidung handelt, sind auch die hierfür maßgebenden Gesichtspunkte in der Begründung kenntlich zu machen, § 109 Abs. 1 Satz 3 LVwG (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris, Rn. 8 m. w. N.).

    Dies würde entweder voraussetzen, dass die Entscheidung bei Beachtung des Verfahrens nicht anders hätte ausfallen dürfen (rechtliche Alternativlosigkeit) oder dass sich der Fehler auf die Entscheidung nicht ausgewirkt hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris, Rn. 10).

    Von beidem kann bei Ermessensentscheidungen regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil sich nicht ausschließen lässt, dass die Behörde bei Beachtung der Verfahrensvorschrift zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris, Rn. 10 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2025 - 6 MB 30/25

    Fehlerhafte Bemessung der Ausreisefrist führt zur Rechtswidrigkeit der …

    Welche Frist dem einzelnen Ausländer einzuräumen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der dargestellten Gesichtspunkte nach den Umständen des Einzelfalls (…BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96 -, juris Rn. 15; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 9 ;… Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 15. Auflage 2025, AufenthG, § 59 Rn. 23).

    Die Abschiebung kann auf Grundlage dieser Androhung lediglich nicht vollzogen werden, bevor die Behörde erneut eine Frist gesetzt hat und diese abgelaufen ist (…noch zum AuslG BVerwG, Urt. v. 03.04.2001 - 9 C 22.00 -, juris Rn. 9; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 3 ).

  • VG Schleswig, 19.06.2024 - 11 B 19/24

    Einstweiliger Rechtschutz bei Ablehnung der Verlängerung einer …

    Rn. 23 Eine datumsmäßige Fixierung der Ausreisefrist - wie hier bis zum 03.03.2024 - ist mit dem in § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG enthaltenen Gebot einer nach Tagen zu bestimmenden Ausreisefrist jedenfalls dann zu vereinbaren, wenn die Ausreisepflicht kraft Gesetzes vollziehbar ist (…BVerwG, Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 19.14 -, juris Rn. 26; OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 6 ).

    Rn. 24 Hinzu kommt Folgendes: Davon ausgehend, dass der Fristlauf regelmäßig mit dem Wirksamwerden der Verfügung beginnt ( OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.), hat der Antragsgegner dem Antragsteller der Sache nach eine Ausreisefrist von 23 Tagen gesetzt (Zustellung am 09.02.2024 bis Fristende am 03.03.2024).

  • VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
    Rn. 20 In Bezug auf die Ausreisefrist ist zunächst zu konstatieren, dass eine datumsmäßige Fixierung der Ausreisefrist - wie hier bis zum 9. August 2024 - mit dem in § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG enthaltenen Gebot einer nach Tagen zu bestimmenden Ausreisefrist jedenfalls dann zu vereinbaren ist, wenn die Ausreisepflicht kraft Gesetzes vollziehbar ist (…BVerwG, Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 19.14 -, juris Rn. 26; OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 6 ).

    Die wesentlichen Gesichtspunkte sind in der Begründung kenntlich zu machen ( OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 8 ).

    Rn. 21 Davon ausgehend, dass der Fristlauf regelmäßig mit dem Wirksamwerden der Verfügung beginnt ( OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.), hat der Antragsgegner der Antragstellerin der Sache nach eine Ausreisefrist von 28 Tagen gesetzt (Zustellung am 12.07.2024 bis Fristende am 09.08.2024).

  • VG Schleswig, 19.08.2024 - 11 B 45/24
    Eine datumsmäßige Fixierung der Ausreisefrist - wie hier bis zum 15. Juni 2024 - ist mit dem in § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG enthaltenen Gebot einer nach Tagen zu bestimmenden Ausreisefrist jedenfalls dann zu vereinbaren, wenn die Ausreisepflicht - wie hier gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG - kraft Gesetzes vollziehbar ist (BVerwG…, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 19.14 -, juris Rn. 26; OVG Schleswig, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 6 ).

    Rn. 70 Davon ausgehend, dass der Fristlauf regelmäßig mit dem Wirksamwerden der Verfügung beginnt ( OVG Schleswig, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.), hat die Antragsgegnerin dem Antragsteller der Sache nach eine Ausreisefrist von 30 Tagen gesetzt (Zustellung am 16. Mai 2024 bis Fristende am 15. Juni 2024), was ausweislich der in dem Bescheid getroffenen Ermessenserwägungen auch ihrem Willen entsprach.

  • VG Schleswig, 26.07.2024 - 11 B 40/24
    Rn. 91 Eine datumsmäßige Fixierung der Ausreisefrist - wie hier bis zum 23. Mai 2024 - ist mit dem in § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG enthaltenen Gebot einer nach Tagen zu bestimmenden Ausreisefrist jedenfalls dann zu vereinbaren, wenn die Ausreisepflicht - wie hier gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG - kraft Gesetzes vollziehbar ist (BVerwG…, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 19.14 -, juris Rn. 26; OVG Schleswig, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 6 ).

    Rn. 92 Unschädlich ist, dass der Antragsgegner, davon ausgehend, dass der Fristlauf regelmäßig mit dem Wirksamwerden der Verfügung beginnt ( OVG Schleswig, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.), der Antragstellerin der Sache nach eine Ausreisefrist von 29 Tagen und nicht wie beabsichtigt 30 Tagen gesetzt hat (Zustellung am 24. April 2024 bis Fristende am 23. Mai 2024).

  • VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21

    Rechtliche Trennung zwischen der Festsetzung der Ausreisefrist einerseits und der …

    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Fristbestimmung sollten sich nach den allgemeinen Anforderungen des § 39 Abs. 1 S. 2 LVwVfG - in Ergänzung zu den Schriftform- und Begründungserfordernissen des § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AufenthG - aus der Begründung ergeben (VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 1986 - 1 S 2501/86 -, DVBl 1987, 55; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 8 ff.).

    Denn das Ermessen ist dem Zweck der Ausreisefrist entsprechend auszuüben (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 9).

  • VG Schleswig, 04.08.2017 - 1 B 74/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebungsanordnung; Abschiebung eines …

    Im Beschwerdeverfahren wurde dieser Beschluss mit Beschluss vom 14.03.2017 - 4 MB 13/17 - teilweise abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 21.11.2016 bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides angeordnet.
  • VG Köln, 11.02.2026 - 5 L 3093/25
    Rn. 27 Vgl. SchlHOVG, Beschluss vom 14.03.2017 - 4 MB 13/17 - juris Rn. 8; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 21.08.2024 - 11 B 56/24 - juris Rn. 20; Hailbronner, in: ders., AuslR, § 59 AufenthG Rn. 106.

    Rn. 33 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 19/14 - juris Rn. 26; OVG Schleswig, Beschluss vom 14.3.2017 - 4 MB 13/17 - juris Rn. 6.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2023 - 4 MB 4/23

    Ausländerrecht (Abschiebung)

  • VG Schleswig, 11.03.2025 - 1 B 5/25

    Aufenthaltsrecht: Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen; Antrag auf Anordnung …

  • VG Darmstadt, 16.05.2023 - 6 L 2621/22

    Einreise- und Aufenthaltsverbot

  • VG Bayreuth, 18.02.2025 - B 6 S 24.1292

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung, Duldungsanspruch wegen …

  • VG Schleswig, 21.03.2024 - 11 A 191/21
  • VG Schleswig, 15.10.2025 - 11 B 153/25

    Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts; Scheinehe

  • VG Schleswig, 02.07.2024 - 11 B 46/24
  • VG Schleswig, 05.12.2025 - 11 B 219/25

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung

  • VG Schleswig, 24.10.2024 - 11 B 61/24
  • VG Schleswig, 14.10.2024 - 11 B 73/24
  • VG Schleswig, 23.07.2025 - 11 B 93/25

    Aufenthaltsrecht: Eilrechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung; familiäre …

  • VG Schleswig, 24.10.2023 - 11 B 65/23

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Abschiebung

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