Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Anordnung nach § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 19.05.2020 - 1 B 9/20
- OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (12)
- OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91
Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Zur Begründung des besonderen Vollziehungsinteresses müssen deshalb regelmäßig andere Gründe angeführt werden, als sie zur Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsaktes herangezogen wurden (vgl. nur Beschluss des Senats v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, juris Rn. 21 f., Beschl. v. 23.08.1991 - 4 M 115/91 - juris Rn. 3 f. und v. 23.01.2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4, jeweils mit zahlr. weiteren Nachw. u.a. aus der Rspr. des BVerfG).Insoweit wäre im Übrigen eine ausdrückliche Feststellung erforderlich, dass in den Gründen für den Erlass des Verwaltungsakts zugleich das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung gesehen wird (dazu Senat, Beschluss v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, juris Rn. 22, Beschl. v. 23.08.1991 - 4 M 115/91 - juris Rn. 4 und v. 13.09.1991 - 4 M 125/91 - juris Rn. 3, beide m.w.N.).
Trotz Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist die Behörde nicht gehindert, die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit ausreichender Begründung zu erneuern (Beschluss des Senats v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, juris Rn. 30 und v. 21.05.1992 - 4 M 44/92 -, juris Rn. 3;… OVG Magdeburg, Beschluss v. 02.12.1993 - 4 M 10/93 -, juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1991 - 4 M 115/91
Anordnung der sofortigen Vollziehung; Fahrerlaubnisentziehung; Öffentliches …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Zur Begründung des besonderen Vollziehungsinteresses müssen deshalb regelmäßig andere Gründe angeführt werden, als sie zur Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsaktes herangezogen wurden (vgl. nur Beschluss des Senats v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, juris Rn. 21 f., Beschl. v. 23.08.1991 - 4 M 115/91 - juris Rn. 3 f. und v. 23.01.2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4, jeweils mit zahlr. weiteren Nachw. u.a. aus der Rspr. des BVerfG).Insoweit wäre im Übrigen eine ausdrückliche Feststellung erforderlich, dass in den Gründen für den Erlass des Verwaltungsakts zugleich das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung gesehen wird (dazu Senat, Beschluss v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, juris Rn. 22, Beschl. v. 23.08.1991 - 4 M 115/91 - juris Rn. 4 und v. 13.09.1991 - 4 M 125/91 - juris Rn. 3, beide m.w.N.).
Wegen der Bindung an die von der Behörde selbst gegebene Begründung für den Sofortvollzug ist es dem Gericht verwehrt zu überprüfen, ob aufgrund der tatsächlichen Gegebenheit tatsächlich ein - von der Behörde nicht herangezogener - Grund für die Vollzugsanordnung vorliegen könnte (Beschluss des Senats v. 23.08.1991 - 4 M 115/91 - juris Rn. 5).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.05.1992 - 4 M 44/92
Zulässigkeit einer erneuten Anordnung des Sofortvollzugs nach Beschluss über die …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Trotz Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist die Behörde nicht gehindert, die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit ausreichender Begründung zu erneuern (Beschluss des Senats v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, juris Rn. 30 und v. 21.05.1992 - 4 M 44/92 -, juris Rn. 3;… OVG Magdeburg, Beschluss v. 02.12.1993 - 4 M 10/93 -, juris Rn. 3 ff. m.w.N.).Ergeht eine solche erneute Anordnung, hat der Widerspruch des Betroffenen auch angesichts der vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung keine aufschiebende Wirkung mehr (Beschluss des Senats v. 21.05.1992 - 4 M 44/92 -, juris Rn. 2 f.;… OVG Schleswig, Beschluss v. 25.06.2001 - 1 M 12/01 -, juris Rn. 43).
- BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (BVerfG, stattg. Kammerbeschluss v. 29.01.2020 - 2 BvR 690/19 -, juris Rn. 16, einstweilige Anordnung v. 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris Rn. 23). - BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07
Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (BVerfG, stattg. Kammerbeschluss v. 29.01.2020 - 2 BvR 690/19 -, juris Rn. 16, einstweilige Anordnung v. 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris Rn. 23). - OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17
Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Zur Begründung des besonderen Vollziehungsinteresses müssen deshalb regelmäßig andere Gründe angeführt werden, als sie zur Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsaktes herangezogen wurden (vgl. nur Beschluss des Senats v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, juris Rn. 21 f., Beschl. v. 23.08.1991 - 4 M 115/91 - juris Rn. 3 f. und v. 23.01.2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4, jeweils mit zahlr. weiteren Nachw. u.a. aus der Rspr. des BVerfG). - BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Die Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (§ 80 Abs. 1 VwGO) stellt einen selbständigen Eingriff dar (vgl. BVerfG, stattg. Kammerbeschluss v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris Rn. 11), der zur antragsgemäßen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung führt. - OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Insbesondere zu der Frage, warum ein Verbleib der Tiere im Tierheim bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorliegend nicht in Frage käme oder warum eine artgerechte, den Bedürfnissen der Tiere entsprechende Haltung auch anderweitig nicht sichergestellt werden könnte (vgl. dazu etwa Beschluss des Senats v. 05.06.2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 6), findet sich nichts. - OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91
Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Insoweit wäre im Übrigen eine ausdrückliche Feststellung erforderlich, dass in den Gründen für den Erlass des Verwaltungsakts zugleich das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung gesehen wird (dazu Senat, Beschluss v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, juris Rn. 22, Beschl. v. 23.08.1991 - 4 M 115/91 - juris Rn. 4 und v. 13.09.1991 - 4 M 125/91 - juris Rn. 3, beide m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92
Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Zu welchem Ergebnis eine umfassende Interessenabwägung führen würde, hat das Gericht an dieser Stelle nicht zu prüfen (Beschluss des Senats v. 09.02.1993 - 4 M 146/92 -, juris Rn. 10 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.1993 - 4 M 10/93
- OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2001 - 1 M 12/01
Fehlen des Rechtsschutzinteresses wegen einfacherer Zielrerreichung
- OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 MB 34/20
Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugsinteresses bei …
Insoweit fehlt es bereits an einer ausreichenden, den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügenden Begründung des Sofortvollzuges (zu den Anforderungen wird auf den der Antragsgegnerin bekannten Beschluss des Senats v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 4 m.w.N. verwiesen).An diese Wertung haben sich sowohl die Verwaltungsbehörden als auch die Gerichte zu halten (Beschluss des Senats v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 8 a.E.).
Richtig ist zwar, dass die Angabe qualitativ anderer Gründe ausnahmsweise verzichtbar ist und die Erwägungen wiederholt werden dürfen, wenn schon die gegebene Begründung des Verwaltungsaktes selbst die besondere Dringlichkeit der sofortigen Vollziehung und die von der Behörde insoweit vorgenommene Interessenabwägung erkennen lässt (Beschluss des Senats v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
Denn um die mit den gestellten Anforderungen verbundene Warnfunktion der Begründungspflicht aus § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu erfüllen, bedürfte es immer noch einer entsprechenden ausdrücklichen Feststellung (auch dazu Beschluss des Senats v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 9 m.w.N.), an der es hier jedenfalls fehlt.
- VG Düsseldorf, 12.02.2025 - 3 L 430/25 Rn. 32 vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 -, juris Rn. 36 f.; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris Rn. 20 f.; BVerfG, Beschluss vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2024 - 4 B 1116/23 -, juris Rn. 40; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 4.
Rn. 36 vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 4.
Rn. 39 vgl. zu diesem Aspekt eingehend: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 MB 21/20 -, juris, Rn. 4.
- OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis
Der Rechtsprechung des Senats folgend verlangt es, dass die Begründung einen bestimmten Mindestinhalt und eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses aufweisen muss des Inhalts, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehbarkeit notwendig ist und dass das Interesse des Betroffenen, zunächst nicht von den Wirkungen des angegriffenen Verwaltungsaktes betroffen zu werden, dahinter zurückzutreten hat (vgl. nur Beschl. des Senats v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 4 m.w.N.).Zu ergänzen bleibt, dass die Behörde jedenfalls erkannt haben muss, dass es sich bei der Entscheidung, eine Anordnung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu treffen, auch bei Vorliegen eines überwiegenden Sofortvollziehungsinteresses um eine Ermessensentscheidung handelt, bei der sämtliche wesentlichen Umstände des Falles zu überprüfen und im Wege einer konkreten, alle bedeutsamen Gesichtspunkte umfassenden Abwägung der für und gegen die Anordnung sprechenden Gründe einzubeziehen sind (Beschl. des Senats v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 5 und v. 09.02.1993 - 4 M 146/92 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2022 - 4 MB 71/21
Brandschutz - Ausschluss eines aktiven Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr
Ob die Begründung der Sofortvollzugsanordnung im Bescheid vom 10. August 2021 den Vorgaben des § 80 Abs. 3 VwGO und den dazu vom Senat in ständiger Rechtsprechung gestellten Anforderungen genügt (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 4;… Beschl. v. 23.01.2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4, beide m.w.N.), bleibt offen, da der Antragsteller den verwaltungsgerichtlichen Beschluss insoweit nicht angreift. - OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 4 MB 30/23
Formelle Voraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehung
Daher soll die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO der Behörde im Einzelfall den mit Verfassungsrang ausgestatteten absoluten Ausnahmecharakter des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung vor Augen führen (stRspr des Senats, vgl. Beschl. v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 4 m.w.N.). - VGH Hessen, 21.08.2025 - 8 B 1257/24
Begründungsmangel bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die unzureichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung führt zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage und nicht lediglich zur Aufhebung der Vollziehungsordnung (Anschluss OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 12 m. w. N.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 2. Dezember 1993 - 4 M 10/93 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N.; Hess. VGH, Beschluss vom 22. Oktober 1982 - IV TH 36/82 -, NJW 1983, 2404; entgegen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25. August 1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165 …und vom 29. Juni 2018 - 5 S 548/19 -, juris Rn. 12; OVG Thüringen…, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 1 EO 1108/10 -, juris Rn. 30 m. w. N.; Bay. VGH…, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 26 CS 96.2760 -, juris Rn. 16).Der materielle Gehalt dieses Beschlusses beschränkt sich auf die Regelung, dass der Verwaltungsakt so lange nicht vollzogen werden darf, wie die Vollzugsanordnung nicht ordnungsgemäß schriftlich begründet ist (so auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 12 m. w. N.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 2. Dezember 1993 - 4 M 10/93 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N.; Hess. VGH, Beschluss vom 22. Oktober 1982 - IV TH 36/82 -, NJW 1983, 2404;… Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 46. EL August 2024, § 80 Rn. 442 f.;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 154; a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25. August 1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165 …und vom 29. Juni 2018 - 5 S 548/19 -, juris Rn. 12; OVG Thüringen…, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 1 EO 1108/10 -, juris Rn. 30 m. w. N.; Bay. VGH…, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 26 CS 96.2760 -, juris Rn. 16).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2021 - 4 O 17/21
Keine Reduzierung des Auffangstreitwertes im Beschwerdeverfahren
Diesem Charakter einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO beziehungsweise § 123 VwGO trägt bereits das Gebührenrecht mit seinen im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren geringeren Ansätzen Rechnung (vgl. Ziffer 5210 VV GKG; vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. Juni 2020 - 4 MB 21/20 -. n.v. und vom 2. Oktober 2020 - 4 MB 39/20 -, n.v.). - OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 4 MB 38/20
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis
Zur Begründung des besonderen Vollziehungsinteresses müssen regelmäßig andere Gründe angeführt werden, als sie zur Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsaktes herangezogen wurden (Beschl. des Senats v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 4). - OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2021 - 4 MB 44/20
Anordnung zum Fällen eines Baumes (Bestimmtheit der Ordnungsverfügung; …
- 4 MB 21/20 -, juris Rn. 4 m.w.N.). - VG Schleswig, 26.07.2024 - 4 B 29/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Anordnung zum Anschluss- und Benutzungszwang …
Zur Begründung des besonderen Vollziehungsinteresses müssen deshalb regelmäßig andere Gründe angeführt werden, als sie zur Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsaktes herangezogen wurden ( OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 MB 21/20 - juris Rn. 4 ). - VG Bayreuth, 14.04.2026 - B 6 S 26.202
Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis unter Sofortvollzugsanordnung, Fehlen eines …
- VG Schleswig, 16.10.2020 - 1 B 110/20
Tierschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Schleswig, 11.08.2023 - 1 B 13/23
- VG Schleswig, 24.10.2024 - 12 B 58/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- VG Aachen, 01.04.2022 - 7 L 196/22
Testcenter; Corona; Begründungsmangel
- OVG Schleswig-Holstein, 28.12.2020 - 3 MB 33/20
Verbot des Inverkehrbringens eines hanfölhaltigen Tierfuttererzeugnisses mit …
- VG Schleswig, 21.08.2020 - 1 B 98/20
Tierschutzrecht und Tiergesundheitsrecht
- VG Schleswig, 10.11.2022 - 12 B 45/22
Aussetzung der Vollziehung der Versetzungsverfügung in den Ruhestand wegen …
- VG Schleswig, 22.12.2021 - 11 B 100/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ausweisung bei Inhaftierung
- VG Schleswig, 28.10.2024 - 12 B 61/24
Begründung der sofortigen Vollziehung
- VG Würzburg, 20.01.2022 - W 2 S 21.1641
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Duldung des Einbaus …
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