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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2019 - 4 MB 41/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26483
OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2019 - 4 MB 41/19 (https://dejure.org/2019,26483)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.07.2019 - 4 MB 41/19 (https://dejure.org/2019,26483)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 4 MB 41/19 (https://dejure.org/2019,26483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Abschiebung: Eingrenzung der Verpflichtung zum Aufenthalt in der Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 46 Abs. 1 ; AufenthG § 98 Abs. 3 Nr. 4
    Verpflichtung eines Ausländers zum zeitweisen Aufenthalt in einer Wohnung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Schleswig, 27.03.2025 - 11 A 62/22

    Ausweisungsverfügung nebst Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie räumliche …

    Die Verpflichtung, Aufenthaltsorte außerhalb der Wohnung bereits ab 20:00 Uhr anzeigen zu müssen, betrifft im Gegensatz zu Nachtzeiten auch Zeiträume, in denen man sich üblicherweise auch an anderen Orten (z.B. Besuche von Bekannten, Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen) aufhalten kann (…vgl. hierzu auch VG Schleswig, Beschl. v. 15.04.2019 - 1 B 30/19 -, juris Rn. 11 ; OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2019 - 4 MB 41/19 -, juris Rn. 8 ff.).
  • VG Schleswig, 12.03.2024 - 11 B 20/24

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Zuweisung

    Der Ordnungsverfügung lässt sich nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, ob der Antragsteller in diesen Fällen sämtlicher Verpflichtungen ledig ist oder ob um 12.00 Uhr eine zunächst nur bedingte Aufenthaltspflicht zu einer unbedingten erstarkt (siehe zu einer Inhaltsgleichen Anordnung: OVG Schleswig, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 4 MB 41/19 -, juris Rn. 9 ).
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