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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16591
OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19 (https://dejure.org/2019,16591)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.06.2019 - 4 MB 42/19 (https://dejure.org/2019,16591)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 4 MB 42/19 (https://dejure.org/2019,16591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung

  • Wolters Kluwer

    Fortnahme; Unterbringung; Veräußerung; Verwahrung; Tierschutz; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hier: Besch...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 16a Abs. 1
    Rechtmäßige tierschutzrechtliche Verfügungen über die Veräußerung von Tieren mit Sofortvollzug; Berücksichtigung einer vorherigen Fortnahme der Tiere zur Verwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
    In Bezug auf das Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung führt das Gericht an anderer Stelle eine eigene Interessenabwägung durch (vgl. Beschl. des Senats v. 23.01.2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 5 m.w.N.;… VG Schleswig, Beschl. v. 02.12.2013 - 1 B 99/13 -, juris Rn. 59 ).
  • VG Schleswig, 02.12.2013 - 1 B 99/13

    Fortnahme eines Tieres; Veräußerungsanordnung; schriftliche Bestätigung nach …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
    In Bezug auf das Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung führt das Gericht an anderer Stelle eine eigene Interessenabwägung durch (…vgl. Beschl. des Senats v. 23.01.2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 5 m.w.N.; VG Schleswig, Beschl. v. 02.12.2013 - 1 B 99/13 -, juris Rn. 59 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
    Eines gesonderten Hinweises hierzu bedurfte es im Hinblick auf die anwaltliche Vertretung der Antragsteller (§ 67 Abs. 4 VwGO) nicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.09.2018 - 1 M 111/18 -, juris Rn. 15).
  • VG Aachen, 25.10.2006 - 6 K 3359/04

    Rechtmäßigkeit von Ordnungsverfügungen betreffend die tierschutzgerechte Haltung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
    Eine nachträgliche Veränderung der Sach- und Rechtslage kann insoweit dazu führen, dass ein rechtmäßig erlassener Verwaltungsakt nachträglich rechtswidrig und aufhebbar wird (vgl. VG Aachen, Urt. v. 25.10.2006 - 6 K 3359/04 -, juris Rn. 112-114 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 5 S 10.10

    Vorrangige Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes auch bezüglich der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
    Hieraus folgt, dass schlichtes Bestreiten die Aussagekraft einer amtstierärztlichen Beurteilung nicht zu entkräften vermag (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.06.2010 - 5 S 10/10 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 5 S 16.17

    Artgerechte Haltung von Tieren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
    Eine Rückgabe kommt allerdings nicht in Frage, wenn gegen die Antragsteller als Halter zugleich ein rechtlich nicht zu beanstandendes vollziehbares Haltungs- und Betreuungsverbot besteht, weil es in der Vergangenheit zu wiederholten oder groben Zuwiderhandlungen gegen § 2 TierSchG gekommen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2018 - OVG 5 S 16.17 -, juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 9 CS 08.2859

    Pferdehaltung; Fortnahme von Pferden; anderweitige pflegliche Unterbringung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
    Liegen die speziellen Voraussetzungen für eine Fortnahme vor, besteht von Gesetzes wegen kein zwingender Vorrang milderer Maßnahmen i.S.d. § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG wie etwa einer Aufforderung zur Herstellung tierschutzgerechter Zustände (VGH München, Beschl. v. 22.09.2009 - 9 CS 08.2859 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 3 B 173/16

    Fortnahme, Veräußerung, Verfügungsbefugnis, Duldung, anderweitige Unterbringung, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
    In Bezug auf die Antragsteller und eine etwaige Schadensersatzpflicht gegenüber der Eigentümerin ist darauf zu verweisen, dass der Besitzverlust und die zur Veräußerung berechtigende Verwahrung der Hühner durch die Antragsgegnerin nicht auf der Veräußerungsanordnung, sondern auf der zuvor verfügten und hier nicht im Streit befindlichen Fortnahme nebst Unterbringung beruhen (vgl. dazu OVG Bautzen, Beschl. v. 17.08.2016 - 3 B 173/16 - juris Rn. 8 f.).
  • VG Aachen, 18.03.2011 - 6 L 545/10

    Anordnung der Wegnahme und der anderweitigen Unterbringung von zwei Hunden nach …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
    Auch eine wegen veränderter Umstände eintretende Rechtswidrigkeit der Unterbringung setzt sich deshalb in der Veräußerung fort und kann so lange geltend gemacht werden, wie eine erlassene Fortnahme- und Unterbringungsverfügung - wie hier - noch nicht bestandskräftig ist (vgl. VG Aachen, Beschl. v. 18.03.2011 - 6 L 545/10 -, juris Rn. 77).
  • VG Würzburg, 06.02.2020 - W 8 S 19.1689

    Erfolgloser Eilantrag gegen tierschutzrechtliches Einschreiten

    Dies wäre etwa der Fall, wenn das Gutachten unvollständig oder widersprüchlich wäre oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausginge oder sich erhebliche Zweifel an der Sachkunde des Gutachters ergäben (vgl. OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris; BayVGH, B.v. 24.5.2019 - 23 ZB 19.183 - juris; B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 ZB 16.2520 - juris; B.v. 6.11.2017 - 9 C 17.328 - juris; B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris; B.v. 19.10.2017 - 9 ZB 16.2073 - juris; B.v. 23.5.2017 - 9 C 16.2602 - juris; B.v. 18.4.2017 - 9 ZB 15.2694 - juris; OVG LSA, B.v. 11.1.2019 - 3 M 421/18 - juris; B.v. 14.5.2018 - 3 M 141/18 - juris; B.v. 10.5.2017 - 3 M 51/17 - LKV 2017, 326; NdsOVG, B.v. 29.11.2017 - 11 ME 268/17 - RdL 2018, 80; OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.11.2017 - OVG 5 B 2.17 - juris).

    Die Antragstellerin müsste einen individuellen Lernprozess belegen, der bei ihr zu einer Reifung und Läuterung in ihrem Verhalten gegenüber potenziell zu haltenden Tieren geführt hat und der über ein bloßes zeitweiliges oder situationsbedingtes Unterlassen der früheren tierschutzwidrigen Handlungsweise hinausgeht (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 55; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris; BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 18.756 - juris und B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris; B.v. 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.10.2018 - OVG 5 S 52.17 - RdL 2019, 221).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …

    Aus einer als unzutreffend erachteten Begründung ergäbe sich im Übrigen auch nicht, dass sie nur formelhaft erfolgte und den Einzelfall nicht ausreichend würdigt (OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 05.06.2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2025 - 4 MB 13/25

    Tierschutz; Anordnung der Fortnahme und pflegliche Unterbringung

    Für die Annahme einer erheblichen Vernachlässigung i. S. d. § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Halbs. 1 TierSchG muss es nicht bereits zu Leiden, Schmerzen oder Schäden gekommen sein, eine diesbezügliche Gefahr genügt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 15 ).

    Rn. 26 Liegen die speziellen Voraussetzungen für eine Fortnahme vor, besteht von Gesetzes wegen kein zwingender Vorrang milderer Maßnahmen i. S. d. § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG wie etwa einer Aufforderung zur Herstellung tierschutzgerechter Zustände (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 15 ).

    Im Interesse eines wirksamen Tierschutzes kann auch die Fortnahme des gesamten Bestandes gerechtfertigt sein, selbst wenn nicht bei allen Tieren eine ausreichende Vernachlässigung festgestellt wird, um jedenfalls künftige Verstöße auf Dauer zu verhindern (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 15 ).

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