Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kindergartenplatz; Vormittagsgruppe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 12 NdsKiTaG; § 7 NdsKiTaG; § 24 SGB VIII
Anspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Vormittagsgruppe; Verpflichtung zur vorübergehenden Vergrößerung der Kindergartengruppe bei Mangel an Plätzen; Anspruch des Kindes auf einen Kindergartenplatz bei Vollendung des dritten Lebensjahres nach Beginn des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Vormittagsgruppe; Verpflichtung zur vorübergehenden Vergrößerung der Kindergartengruppe bei Mangel an Plätzen; Anspruch des Kindes auf einen Kindergartenplatz bei Vollendung des dritten Lebensjahres nach Beginn des ...
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Haftung für fehlende Krippenplätze?!
Verfahrensgang
- VG Hannover, 26.11.2002 - 7 B 5435/02
- OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1826
- NVwZ 2003, 1284 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96
Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend dargelegt, dass der Antragsteller mit Vollendung seines dritten Lebensjahres, also mit Ablauf des 15.10.2002, die persönlichen Voraussetzungen für diesen Anspruch erfüllt und ihm ein solcher gegen den Antragsgegner (Beschluss des Senats vom 27.11.1996 - 4 M 4787/96 - FEVS 47, 248) durchsetzbarer Anspruch dem Grunde nach zusteht.Dementsprechend gewährt § 12 Abs. 3 Satz 1 Nds.KiTaG einen Anspruch auf Prüfung und Berücksichtigung der besonderen sozialen Situation der Familie (…Klüge/David, Gesetz über die Tageseinrichtungen in Niedersachsen, Kommentar, 3. Auflage, § 5 Nr. 9; ebenso Beschluss des Senats vom 27.11.1996, a.a.O.).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02
Dies kann nur dann gelten, wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten erschöpft sind, das Kind in eine Vormittagsgruppe eines Kindergartens aufzunehmen (vgl. Rechtsprechung des BVerfG zur Zulassungsbeschränkung im Hochschulrecht: Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 -, BVerfGE 33, 303, Urt. v. 03.04.1978 - 2 BvR 1460/78 -, BVerfGE 51, 130). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78
Ausbildungskapazität
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02
Dies kann nur dann gelten, wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten erschöpft sind, das Kind in eine Vormittagsgruppe eines Kindergartens aufzunehmen (vgl. Rechtsprechung des BVerfG zur Zulassungsbeschränkung im Hochschulrecht: Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 -, BVerfGE 33, 303, Urt. v. 03.04.1978 - 2 BvR 1460/78 -, BVerfGE 51, 130).
- VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Daher kann auch dahinstehen, ob § 24 Abs. 2 SGB VIII - anders als Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO - einen Anspruch auf (zumindest vorübergehende) Erweiterung der Kapazität vorhandener (öffentlicher) Einrichtungen umfasst (…dafür: VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 13; vgl. OVG Lüneburg, B.v. 24.1.2013 - 4 ME 596/02 - juris Rn. 13 zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr;… dagegen: OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn. 10 ff.;… vgl. VG Halle, B.v. 27.9.2010 - 7 B 238/10 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.12.2003 - 7 CE 03.2722 - Rn 19 jeweils zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.2021 - 12 S 3227/21
Anspruch auf Zuweisung eines erreichbaren Betreuungsplatzes
Auf die von der Beschwerdeerwiderung aufgeworfene Fragestellung, ob und inwieweit die Antragsgegnerin dabei auch den Nachweis eines sachgerecht ausgestalteten und durchgeführten Verfahrens zur Platzvergabe zu erbringen hat (vgl. hierzu etwa einerseits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2017 - 6 S 30/17 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.04.2016 - 12 A 1262/14 -, juris und andererseits Sächsisches OVG, Urteil vom 22.06.2018 - 4 A 1132/17 -, juris) und welche Anstrengungen von ihr zur Gewährleistung eines sachgerechten Vergabeverfahrens von Betreuungsplätzen, die - wie im Fall der von dem Antragsteller ausgewählten Einrichtungen - sämtlich von freien Trägern vergeben werden, zu erwarten sind (vgl. hierzu etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.01.2003 - 4 ME 596/02 -, juris Rn. 15), kommt es vor diesem Hintergrund nicht an.Denn bedient sich die Antragsgegnerin ihrerseits zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter, so kann dies auch im Rahmen der ihr obliegenden Nachweisobliegenheiten nicht zu Lasten des anspruchsberechtigten Antragstellers gehen (ähnlich etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.01.2003 - 4 ME 596/02 -, juris Rn. 15).
- VG Hannover, 17.07.2013 - 3 B 4548/13
Aufnahmealter; Gleichbehandlung; Kindergarten; Kindergartenplatz; …
So kommt im vorliegenden Fall mit Blick darauf, dass das jüngste Kind, für das die Beigeladene einen Betreuungsplatz in der Fischgruppe mit einer positiven Zuteilungsentscheidung "freigehalten" hat, erst im Laufe des April 2014 in diese Gruppe aufgenommen werden soll, insbesondere in Betracht, dass die Beigeladene eine befristete Überbelegung dieser Gruppe ab jenem Zeitpunkt hinnimmt und dafür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde einholt, um dem nachrückenden Kind gegenüber ihre rechtliche Verpflichtung aus der Zuteilungsentscheidung zu erfüllen und ihm damit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu bieten (vgl. dazu: Nds. OVG, Beschl. vom 24.01.2003, 4 ME 596/02, juris).Unter Berücksichtigung der besonderen pädagogischen Ausrichtung einer solchen Gruppe, sind die Argumente, mit denen das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Blick auf "normale" Gruppen im Einzelfall sogar eine Überschreitung der rechtlich festgelegten Gruppengröße für geboten gehalten hat (Nds. OVG, Beschl. vom 24.01.2003, 4 ME 596/02, a.a.O.) auf diese Gruppe nicht übertragbar.
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2007 - 7 B 10703/07
Zur Beendigung einer rechtmäßigen Aufnahme in einen Kindergarten
Der im Gesetz begründete Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab einem Alter von drei Jahren beschränkt sich - was die freien Träger angeht - auf eine Gewährleistungsverantwortung des Trägers der Jugendhilfe, der aufgrund seiner Planungs- und Finanzierungsverantwortung Einwirkungsmöglichkeiten auf die Träger der Einrichtungen besitzt (vgl. zu diesem Gewährungsleistungs- und Verschaffungsanspruch Nds OVG, Beschluss vom 24. Januar 2003, 4 ME 596/02 - juris - OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 1999, 16 B 1677/99 - juris -). - VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 24 K 11721/17 Rn. 45 Vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 4 ME 596/02 -, juris.
- VG Mainz, 23.11.2017 - 1 L 1234/17
Vorläufige Zulassung zum Kindergarten
Dazu gehört auch die Einholung der Zustimmung des zuständigen Landesamtes im Hinblick auf eine - zumindest vorübergehende - Kapazitätserweiterung (vgl. zu § 24 SGB VIII: NdsOVG, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 4 ME 596/02 -, NJW 2003, 1826 [1827];… Kaiser, in: Kunkel/Kepert/Pattar, Sozialgesetzbuch VIII, 6. Auflage 2016, § 24, Rn. 21). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2023 - 12 B 458/23
Zustehen eines Anspruchs eines Kindes auf Förderung in einer zumutbaren …
Rn. 12 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 4 ME 596/02 -, juris Rn. 15. - VG Hannover, 26.02.2003 - 7 D 554/03
Fördermittel; Kindergarten; Kindergartenplatz; Vollstreckung
Durch Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 24.01.2003 - 4 ME 596/02 - wurde der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,.
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