Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.03.2005 - 4 N 03.3086 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; KAG Art. 6
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Satzungsneubekanntmachung: Keine Fristerneuerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Keine neue Frist nach § 47 Abs. 2 VwGO durch Neubekanntmachung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Frist zur Geltendmachung eines Normenkontrollantrages; Wiederbeginn der Antragsfrist durch neue Bekanntmachung einer Neufassung einer Satzung; Fristbeginn für unveränderte Teile der neu bekannt gemachten Satzung; Rechtscharakter der Neubekanntmachung einer Satzung; ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 286
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02
Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2005 - 4 N 03.3086
Die Satzungsänderungen selbst konnten die Frist nicht etwa hinsichtlich der gesamten Satzung einschließlich der unverändert gebliebenen Vorschriften neu in Gang setzen, sondern nur hinsichtlich der durch die Änderung eingefügten neuen Rechtsvorschriften (BVerwG, U.v. 21.1.2004 - 8 CN 1.02 - NVwZ 2004, 620; vgl. auch BayVGH, U.v. 2.10.2001 - 23 N 01.723 - BayVBl. 2002, 531 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG für Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz).Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Neubekanntmachung sich als ein Akt darstellt, welcher der angegriffenen Vorschrift Geltung verschafft hat; dann ist es eine Frage der Begründetheit des Normenkontrollantrags und nicht seiner Zulässigkeit, ob die Bekanntmachung wirksam ist (BVerwG, U.v. 21.1.2004 a.a.O.).
- VGH Bayern, 02.10.2001 - 23 N 01.723
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2005 - 4 N 03.3086
Die Satzungsänderungen selbst konnten die Frist nicht etwa hinsichtlich der gesamten Satzung einschließlich der unverändert gebliebenen Vorschriften neu in Gang setzen, sondern nur hinsichtlich der durch die Änderung eingefügten neuen Rechtsvorschriften (BVerwG, U.v. 21.1.2004 - 8 CN 1.02 - NVwZ 2004, 620; vgl. auch BayVGH, U.v. 2.10.2001 - 23 N 01.723 - BayVBl. 2002, 531 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG für Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz).
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - 5 S 1493/17
Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Einbeziehung der Betriebserweiterung in …
Zwar hat auch diese Bekanntmachung die Frist des § 47 Abs. 2 VwGO ausgelöst (…vgl. Urteil vom 18.8.2015, a.a.O., auch BayVGH…, Urteil vom 16.6.2017 - 15 N 15.2769 - juris Rn. 19; Beschluss vom 31.3.2005 - 4 N 03.3086 - juris Rn. 24;… Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage § 47 Rn. 289), weil sie der Behebung eines - tatsächlich vorliegenden oder vermeintlichen - Ausfertigungsfehlers diente und der inhaltlich unverändert gebliebene Bebauungsplan nach der Vorstellung des Plangebers damit in seiner Gesamtheit überhaupt erstmals wirksam in Kraft gesetzt wurde. - OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 KN 644/19
Antragsfrist; Beschwer, neue; Fachhochschulprofessor; Lehrdeputat; …
So ist ein kompletter Neuerlass regelungstechnisch häufig einfacher umzusetzen (so auch BayVGH, Beschl. v. 31.3.2005 - 4 N 03.3086 -, NVwZ-RR 2006, 286, juris Rn. 23;… SächsOVG, Urt. v. 20.8.2008 - 5 D 24/06 -, juris Rn. 19 ff.).Dieser besondere Bestandsschutz für Rechtsvorschriften vor einer zeitlich unbeschränkten gerichtlichen Verwerfung mit allgemeiner Verbindlichkeit gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO) wäre ausgehöhlt, wenn die Antragsfrist bereits durch einen die (Fort-)Geltung einer Vorschrift der Sache nach nicht berührenden Neuerlass erneut in Gang gesetzt würde (vgl. BayVGH, Beschl. v. 31.3.2005 - 4 N 03.3086 -, NVwZ-RR 2006, 286, juris Rn. 23).
Rn. 28 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine konstitutiv wirkende Neuregelung nur dann vor, wenn mit dieser ein der Normgeltung entgegenstehendes Hindernis beseitigt und somit der angegriffenen Vorschrift (erstmals) Geltung verschafft werden soll (…BVerwG, Urt. v. 26.9.2012 - 6 CN 1.11 -, NVwZ-RR 2013, 413, juris Rn. 11, Urt. v. 21.1.2004 - 8 CN 1.02 -, NVwZ 2004, 620, juris Rn. 28; vgl. BayVGH, Urt. v. 17.11.2009 - 1 N 08.2796 -, BayVBl. 2010, 439, juris Rn. 31, 37 ff., Beschl. v. 31.3.2005 - 4 N 03.3086 -, NVwZ-RR 2006, 286, juris Rn. 24).
Denn es wird von den Antragstellern weder vorgetragen noch ist sonst ersichtlich, dass es dem Verordnungsgeber bei der Regelung der LVVO 2018 darum gegangen wäre, Wirksamkeitsmängel zu beheben oder den materiell bereits bestehenden Regelungen nunmehr (erstmals auch formell) zur Geltung zu verhelfen (vgl. zu diesem Kriterium BayVGH, Beschl. v. 31.3.2005 - 4 N 03.3086 -, NVwZ-RR 2006, 286, juris Rn. 24).
- VGH Bayern, 29.07.2011 - 15 N 08.2086
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Zulassung weiterer Bebauung; Nachbargrundstück; …
Diese erneute Bekanntmachung des inhaltsgleichen Bebauungsplans hat anders als bei anderen Rechtsnormen (vgl. BVerwG vom 21.1.2004 NVwZ 2004, 620; BayVGH vom 31.3.2005 NVwZ-RR 2006, 286; vom 15.6.2005 BayVBl 2006, 16) nicht rein redaktionelle oder deklaratorische Wirkung.
- VGH Bayern, 15.06.2005 - 4 N 03.1045
Frist für die Normenkontrolle bei Änderungen; Leichenhauszwang
Die den § 4 Abs. 1 BestV 2000 nicht berührende Änderungsverordnung hat die Antragsfrist nicht etwa hinsichtlich der gesamten Verordnung einschließlich der unverändert gebliebenen Vorschriften neu in Gang gesetzt, sondern nur hinsichtlich der modifizierten und neu eingefügten Regelungen (BVerwG, U.v. 21.1.2004 - 8 CN 1.02, NVwZ 2004, 620; BayVGH, B.v. 31.3.2005 - 4 N 03.3086 ).Allein diese Sichtweise entspricht dem mit der Einführung der Antragsfrist verfolgten gesetzgeberischen Zweck, Beeinträchtigungen der Rechtssicherheit jedenfalls mit Blick auf die prinzipale Normenkontrolle entgegenzuwirken, die sich durch Angriffe gegen Rechtsvorschriften ergeben, die bereits seit langem praktiziert worden sind und auf deren Rechtsgültigkeit sowohl die zuständigen Behörden als auch die berührten Bürger vertraut haben (BayVGH, B.v. 31.3.2005 - 4 N 03.3086 mit Hinweis auf BT-Drs 13/3993 S. 10).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10767/07
Änderung einer Rechtsanwaltsversorgungssatzung; Versorgungsehe
Denn die Frist für einen Normenkontrollantrag beginnt in allen Fällen einer Änderung der Norm nur für den geänderten Teil neu, während sie für die unveränderten Teile der Norm bereits durch deren ursprüngliches Inkrafttreten ausgelöst worden ist (so BayVGH, Urteil vom 31. März 2005 - 4 N 03.3086 - NVwZ-RR 2006, 286 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 1 S 2114/99 - DVBl. 2003, 416). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 7 D 53/06
Antragsfrist nach 2. Bekanntmachung des Bebauungsplans
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze, BT-Drs 13/3993, S. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 31.3.2005 - 4 N 03.3086 -, NVwZ-RR 2006, 286. - VGH Bayern, 19.06.2008 - 4 N 07.555
Normenkontrollverfahren - Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages - …
Denn anders als die lediglich deklaratorische Neubekanntmachung einer Satzung nach Änderung einzelner Bestimmungen (vgl. BayVGH, U.v. 31.3.2005 - 4 N 03.3086, VGH n.F. 58, 80/81 = NVwZ-RR 2006, 286) setzt der - hier erfolgte - erneute Satzungserlass als konstitutiver Rechtssetzungsakt die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erneut in Lauf, auch wenn eine zuvor geltende Norm lediglich inhaltlich wiederholt wird. - VGH Bayern, 17.11.2009 - 1 N 08.2796
Frist für Normenkontrollantrag; Bekanntmachung; Wiedereinsetzung
Eine derartige Neubekanntmachung ist in dieser Hinsicht nicht anders zu beurteilen, als die Neubekanntmachung einer Satzung nach Änderungen (zu Letzterem: BayVGH vom 31.3.2005 VGH n. F. 58, 80 = NVwZ-RR 2006, 286). - VG München, 26.04.2018 - M 10 K 17.1638
Veräußerung einer Ferienwohnungsanlage
Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Beklagten vom 28. November 2007 war bereits wiederholt Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Überprüfungen und wurde für rechtlich unbedenklich gehalten (vgl. VG München, U.v. 8.10.2015 - M 10 K 15.156, U.v. 8.12.2016 - M 10 K 15.5363 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 5.2.2013 - 4 CS 12.258 - KStZ 2013, 1944); zudem entsprechen insbesondere ihre Regelungen zur Beitragsbemessung und -ermittlung der Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Juni 1978 (MABl. S. 464) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 1979 (MABl. S. 770), welche auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für gültig befunden hat (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 25.2.1998 - 4 B 95.546 - BayVBl 1999, 21; B.v. 31.3.2005 - 4 N 03.3086 - juris Rn. 26). - VG München, 08.12.2016 - M 10 K 15.5363
Fremdenverkehrsbeitrag für Verkauf einer Immobilie im Gemeindegebiet
Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Beklagten vom 28. November 2007 war bereits wiederholt Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Überprüfungen und wurde für rechtlich unbedenklich gehalten (vgl. zuletzt VG München, U.v. 8.10.2015 - M 10 K 15.156; vgl. auch BayVGH, B.v. 5.2.2013 - 4 CS 12.258 - KStZ 2013, 1944); zudem entsprechen insbesondere ihre Regelungen zur Beitragsbemessung und -ermittlung der Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Juni 1978 (MABl. S. 464) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 1979 (MABl. S. 770), welche auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für gültig befunden hat (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 25.2.1998 - 4 B 95.546 - BayVBl 1999, 21; B.v. 31.3.2005 - 4 N 03.3086 - juris Rn. 26). - VG Regensburg, 12.02.2025 - RN 11 K 21.46
Fremdenverkehrsbeitrag, Vermietung, Veräußerung eines Grundstücks, mittelbarer …
- VG München, 29.10.2015 - M 10 K 15.2764
Veräußerung eines Hotels - Fremdenverkehrsbeitrag 2012
- OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 KN 7/05
- VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1570
Antragsbefugnis für neuerlichen Normenkontrollantrag nach Erligterklärung des …
- VG München, 24.10.2013 - M 10 K 13.2049
Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil durch den Fremdenverkehr
- VGH Bayern, 13.07.2010 - 15 N 08.3170
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Seeufergrundstück; Festsetzung einer öffentlichen …
- VG Bayreuth, 23.07.2014 - B 4 K 13.373
Fremdenverkehrsbeitrag; Heilpraktiker; Schweigepflicht
- VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 6 K 09.1486
1. Personen, welche Patienten zu einer Therapie begleiten, halten sich als nicht …
- VG München, 11.07.2019 - M 10 K 18.990
Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für die Aufstellung von Verkaufsautomaten …
- VG München, 15.06.2005 - M 4 N 03.1045
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