Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.01.2008 - 4 N 05.1854 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Normenkontrolle; Straßenreinigungsanstalt; Einstufung in Reinigungsgruppen (Reinigungsklassen); Reinigungshäufigkeit; Leistungsumfang; Gehwegsicherung; Sicherungspflicht bei Schnee und Glatteis; Straßenreinigungsgebühr; Gebührenstruktur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87
Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren - Berücksichtigung des …
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2008 - 4 N 05.1854
Bei der Bemessung der Gebühren hat die Antragsgegnerin auch, wie in der mündlichen Verhandlung eingehend erörtert wurde, den auf das Allgemeininteresse an sauberen Straßen dienenden Kostenanteil in ausreichendem Umfang vorweg abgezogen und nicht auf die Anlieger umgelegt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 7.4.1989 - 8 C 90.87 - BVerwGE 81, 371 ff.; BayVGH, U.v. 27.11.1996 - 4 B 95.3257 - GK 1997 RdNr. 178; U.v. 4.8.2005 - 4 BV 03.1932 ). - VGH Hessen, 13.05.1996 - 5 N 1664/92
Normenkontrollverfahren: Höhe der Reinigungsgebühr in einer …
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2008 - 4 N 05.1854
Ein solches Vorgehen erleichtert sowohl die Einstufung als auch die tatsächliche Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung, bei der dann zusammenhängende Gebiete nach einem einheitlichen Rhythmus gereinigt werden können (vgl. HessVGH, B.v. 13.5.1996 - 5 N 1664/92, NVwZ-RR 1998, 131). - VGH Bayern, 04.08.2005 - 4 BV 03.1932
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2008 - 4 N 05.1854
Bei der Bemessung der Gebühren hat die Antragsgegnerin auch, wie in der mündlichen Verhandlung eingehend erörtert wurde, den auf das Allgemeininteresse an sauberen Straßen dienenden Kostenanteil in ausreichendem Umfang vorweg abgezogen und nicht auf die Anlieger umgelegt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 7.4.1989 - 8 C 90.87 - BVerwGE 81, 371 ff.; BayVGH, U.v. 27.11.1996 - 4 B 95.3257 - GK 1997 RdNr. 178; U.v. 4.8.2005 - 4 BV 03.1932 ).
- VG Bayreuth, 15.01.2026 - B 4 K 24.553
Ermittlung des Klagebegehrens, Straßenreinigungsgebühr, Gebührenmaßstab, …
Der Beklagte hat bei der Schaffung und Ausgestaltung der kommunalen Einrichtung einen weiten und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Gestaltungsspielraum (vgl. BayVGH, U.v. 31.1.2008 - 4 N 05.1854 - juris Rn. 18).Ein solches Vorgehen erleichtert die tatsächliche Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung, bei der dann zusammenhängende Gebiete nach einem einheitlichen Rhythmus gereinigt werden können (vgl. zur satzungsmäßigen Festlegung von Reinigungsgruppen/-klassen: BayVGH, U.v. 31.1.2008 - 4 N 05.1854 - juris Rn. 18).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09
Zur Einstufung einer Straße in eine Reinigungsklasse im Rahmen des …
Der Satzungsgeber hat im Rahmen des Straßenreinigungsgebührenrechts bei der Festlegung von Reinigungsklassen mit unterschiedlicher Reinigungshäufigkeit und der Einstufung der Straßen in eine dieser Reinigungsklassen einen weiten Ermessens- und Einschätzungsspielraum (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 - VGH Bayern, Urt. v. 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, jeweils zit. nach [...]). - VG Cottbus, 21.08.2013 - 6 K 552/12
Straßenreinigungsgebühren
Dies bedeutet, dass er die Reinigungshäufigkeit nicht notwendig nach dem Maß der konkreten Verschmutzungsverursachung einzelner Straßen im Einzelfall festzulegen braucht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 4 L 102/09 -, zit. nach juris und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 9 B 31/10 -, zit. nach juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, zit. nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, zit. nach juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, NVwZ-RR 1998, 131; VG Cottbus…, Beschluss vom 18. Januar 2012, a.a.O.; VG Halle, Urteil vom 7. Februar 2002 - 5 A 34/02 -, zit. nach juris).Art. 3 Abs. 1 GG verbietet insbesondere unter dem Gesichtspunkt der sich ergebenden Abgabenbelastung nicht jede Ungleichbehandlung und fordert keine absolute Gerechtigkeit, sondern gestattet angesichts des weiten normgeberischen Ermessens bei der Entscheidung, welche Fälle gleich und welche ungleich behandelt werden sollen, aus Gründen der Vereinfachung und der Verwaltungspraktikabilität gerade bei relativ geringfügigen Gebühren (wie der Straßenreinigungsgebühr) eine pauschalierende Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 8 NB 5.93 -, KStZ 1994, 152).
- VG Cottbus, 18.01.2012 - 6 L 79/11
Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel der Grundstücksfläche als Maßstab, …
Er darf dabei im Interesse der Praktikabilität pauschalieren und muss insbesondere die Reinigungshäufigkeit nicht nach dem Maß der konkreten Verschmutzung einzelner Straßen festlegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 -, zit. nach juris; OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 4 L 102/09 -, zit. nach juris und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 9 B 31/10 -, zit. nach juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, zit. nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, zit. nach juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, NVwZ-RR 1998, 131; VG Halle, Urteil vom 7. Februar 2002 - 5 A 34/02 -, zit. nach juris). - VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 643/15
Anspruch auf Übertragung der Straßenreinigung auf Anlieger
Auch hinsichtlich des Reinigungsturnus ist die Gemeinde nicht gehalten, jede einzelne Straße gesondert in den Blick zu nehmen; vielmehr darf sie aus Gründen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit zusammenhängende Gebiete nach einem einheitlichen Turnus reinigen (vgl. BayVGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, BayVBl. 2008, 563 = juris Rn. 18; Hess.VGH…, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, NVwZ-RR 1998, 131 = juris Rn. 27). - VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 561/16
Straßenreinigungsgebühren
Er hat sich bei dieser Entscheidung an dem typischerweise zu erwartenden Verschmutzungsgrad und an dem hieraus folgenden Reinigungsbedürfnis zu orientieren (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, juris Rn. 27 ; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 -, juris Rn. 61; Bay. VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, juris Rn. 18 m.w.N.). - VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16
Straßenreinigungsgebühren der Landeshauptstadt Wiesbaden (2015 + 2016)
Er hat sich bei dieser Entscheidung an dem typischerweise zu erwartenden Verschmutzungsgrad und an dem hieraus folgenden Reinigungsbedürfnis zu orientieren (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, juris Rn. 27 ; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 -, juris Rn. 61; Bay. VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, juris Rn. 18 m.w.N.). - VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 4 K 19.118
Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr
Rn. 50 Nach Art. 8 Abs. 4 KAG sind Gebühren nach dem Äquivalenzprinzip zu bemessen; sonstige Merkmale neben dem Ausmaß der Benutzung können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange das rechtfertigen (BayVGH, U.v. 31.01.2008 - 4 N 05.1854, BayVBl 2008, 563). - VG Augsburg, 15.12.2010 - Au 6 K 10.631
Winterdienstpflicht; kein Anspruch auf Befreiung von der Winterdienstpflicht oder …
Nach Art. 51 Abs. 5 BayStrWG können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz die genannten Personen durch Rechtsverordnung weiter verpflichten, die Gehwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück erschließenden öffentlichen Straßen oder, wenn kein solcher Gehweg besteht, diese öffentlichen Straßen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite bei Schnee oder Glatteis auf eigene Kosten während der üblichen Verkehrszeiten in sicherem Zustand zu erhalten (vgl. BayVGH vom 31.1.2008, Az. 4 N 05.1854, RdNr. 16). - VG Bayreuth, 24.03.2021 - B 4 K 19.436
Straßenreinigungsgebühr, Äquivalenzprinzip, Nichterbringung der …
1 KAG enthaltenen Äquivalenzprinzip muss wesentlichen Leistungsunterschienden der öffentlichen Einrichtung durch eine differenzierte Gebührenstruktur Rechnung getragen werden (BayVGH, U.v. 31.1.2008 - 4 N 05.1854 - juris Rn. 24). - VG Augsburg, 11.11.2009 - Au 6 K 09.945
Anspruch auf Befreiung von der Winterdienstpflicht oder auf Übernahme durch die …
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