Rechtsprechung
| VGH Hessen, 18.12.2006 - 4 N 1571/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Unterschutzstellung von Grünbeständen im gesamten Innenbereich einer Gemeinde
- Judicialis
HeNatG (2002) § 26
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HeNatG (2002) § 26
Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht: Schutz von Grünbeständen im gesamten baurechtlichen Innenbereich einer Gemeinde - baurechtlicher Innenbereich, flächendeckender Gebietsschutz, Gebietsschutz, Grünbestände, Schutz bestimmter Bestände, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Gebiets- und Bestandsschutz in hessischen Baumschutzsatzungen
- VGH Hessen (Pressemitteilung)
Frankfurter Baumschutzsatzung ist wirksam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Frankfurter Baumschutzsatzung ist wirksam - Bestimmte und näher beschriebene Bäume dürfen unter Schutz gestellt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer gemeindlichen Satzung zum Schutz von Grünbeständen im baurechtlichen Innenbereich; Bürgerbeteiligung als Rechtmäßigkeitskriterium für eine Unterschutzstellung bestimmter Baumbestände; Zulässigkeit einer flächendeckenden Unterschutzstellung von ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VG Frankfurt/Main, 14.09.2004 - 8 E 2137/01
Flächendeckende Unterschutzstellung von Bäumen
Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2006 - 4 N 1571/06
Die Satzung sei aus den Gründen des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14.09.2004 - 8 E 2137/01 (3) - unwirksam.
- VG Frankfurt/Main, 09.06.2009 - 8 K 920/09
Ersatzpflanzungsgebot nach Baumschutzsatzung
Rn. 25 Der Feststellung der Nichtigkeit des § 4 Abs. 1 Satz 1 BSchS steht das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.12.2006 - 4 N 1571/06 - (LKRZ 2007, 237 = NuR 2007, 563) nicht entgegen.Rn. 27 Auch wenn die die Einwirkungsmöglichkeiten auf den X Baumbestand grundsätzlich beschränkenden Vorschriften der Baumschutzsatzung eine verfassungsrechtlich zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz - GG - enthalten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18.12.2006 - 4 N 1571/06 -, LKRZ 2007, 237 = NuR 2007, 563; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2006 - 11 B 12.05 -, Grundeigentum 2006, 515; BVerwG, Urteil vom 01.021996 - 4 B 303/95 -, NVwZ 1996, 1487; Urteil vom 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, NVwZ-RR 1999, 239 = NuR 1999, 526), unterliegen sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Bestimmtheit und Normenklarheit.
- VG Frankfurt/Main, 09.06.2009 - 8 K 919/09
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erklärt Ersatzpflanzungsgebot in der …
Der Feststellung der Nichtigkeit des § 4 Abs. 1 Satz 1 BSchS steht das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.12.2006 - 4 N 1571/06 - (LKRZ 2007, 237 = NuR 2007, 563) nicht entgegen.Auch wenn die die Einwirkungsmöglichkeiten auf den Frankfurter Baumbestand grundsätzlich beschränkenden Vorschriften der Baumschutzsatzung eine verfassungsrechtlich zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz - GG - enthalten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18.12.2006 - 4 N 1571/06 -, LKRZ 2007, 237 = NuR 2007, 563; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 26.01.2006 - 11 B 12.05 -, Grundeigentum 2006, 515; BVerwG , Urteil vom 01.021996 - 4 B 303/95 -, NVwZ 1996, 1487; Urteil vom 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, NVwZ-RR 1999, 239 = NuR 1999, 526), unterliegen sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Bestimmtheit und Normenklarheit.
- VG Hamburg, 10.10.2025 - 7 K 172/24 Bedenklich erscheint die Ungleichbehandlung immerhin deshalb, weil diese Differenzierung - entgegen dem Vorbringen der Beklagten - gerade nicht darin ihre Rechtfertigung finden könnte, dass im Verantwortungsbereich der angesprochenen Behörden die zur Verkehrssicherung gefällten Bäume in einem dem Ausgleichskonzept gemäß der Anlage zu Hamburgischen Baumschutzverordnung ähnlichen Maß ersetzt würden (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 19.12.2006, 4 N 1571/06, juris Rn. 38).
- VG Wiesbaden, 14.01.2009 - 4 K 1180/08
Entfernung des Überhangs von Bäumen, wenn die Baumschutzsatzung die entgegen des …
(vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 18.12.2006, 4 N 1571/06, NuR 2007, 563 ff. zur Vorgängerregelung des § 26 HENatG a.F.). - VG Frankfurt/Main, 14.01.2009 - 8 K 3648/08
Nachpflanzungsgebot; BAUMSCHUTZSATZUNG
Rn. 16 Einwendungen gegen die Wirksamkeit der als Eingriffsgrundlage herangezogenen Satzung der Beklagten sind nicht vorgebracht worden, sie wären auch nicht durchgreifend gewesen (HessVGH, 18.12.2006 - 4 N 1571/06 - ; Landesrechtsprechungsdatenbank, Juris, ESVGH 57, 190 = LKRZ 2007, 237 = NUR 2007, 563).
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