Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 4 N 18.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
BBesG § 46; ; BBesG § 46 Abs. 1 Satz 1; ; HaushaltsstrukturG 1996 § 1 Satz 1; ; VwGO § 92 Abs. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 155 Abs. 2; ; VwGO § 161 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Zahlung einer Zulage nach § 46 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG); Wirksamkeit der Übertragung der höherwertigen Aufgaben; Notwendigkeit einer beamtenrechtlichen Entscheidung des Dienstvorgesetzten; Annahme einer "Verhinderungsvertretung" bzw. einer ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.10.2003 - 26 A 272.02
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 4 N 18.04
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04
Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 4 N 18.04
Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2005 - 2 C 8.04 - (ZBR 2005, 304) u.a. zur Auslegung der genannten haushaltsrechtlichen Vorschrift hat der Beklagte für die Monate Mai und Juni 2002 der Klägerin die streitige Zulage gewährt; die Beteiligten haben insoweit übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.Billigem Ermessen entspricht es, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen, weil die Klage hinsichtlich einer Zulage für die Monate Mai und Juni 2002 auf der Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2005 (a.a.O.) Erfolg gehabt hätte.
Soweit die Auslegung von Artikel III § 1 Satz 1 des Haushaltsstrukturgesetzes 1996 durch das Verwaltungsgericht mit der (späteren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. April 2005, a.a.O.) im Widerspruch steht und insoweit Richtigkeitszweifel begründet werden, ist das Urteil - hinsichtlich der noch streitigen Zeit vom 18. März bis 30. April 2002 - im Ergebnis gleichwohl richtig, weil sich für diesen Zeitraum auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Anspruch ergibt.
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht, wie die Klägerin einwendet, keinen dahingehenden Rechtssatz aufgestellt hat, hat es in der Revisionsentscheidung zu dem o.g. Urteil des OVG Berlin insoweit bestätigend ausgeführt, dass die Beamtin "aufgrund einer Entscheidung ihres Dienstvorgesetzten" wirksam mit den höherwertigen Aufgaben betraut worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2005, a.a.O., S. 305).
Das Urteil weicht zwar vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2005 (a.a.O.) ab, beruht aber - wie zu a) dargelegt - nicht hierauf.
- BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04
Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 4 N 18.04
Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, ob es sich bei dem hier noch streitigen Zeitraum um eine bloße "Verhinderungsvertretung" oder eine von § 46 BBesG allein erfasste "Vakanzvertretung" gehandelt hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 - ZBR 2005, 306, 307). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 4 N 18.04
Solche liegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen, auf der Hand liegenden Gründen offensichtlich richtig ist; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verlangt nicht, die Berufung wegen eines Fehlers zuzulassen, der für den Ausgang des Berufungsverfahrens und damit für das Ergebnis des Prozesses mit Sicherheit bedeutungslos bleiben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - Juris Rn. 7 ff.).
- OVG Thüringen, 18.08.2015 - 2 KO 191/15
Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens
Rn. 48 Zu fordern ist allerdings, dass die Organisationsmaßnahme von der zuständigen Stelle des Dienstherrn getroffen wurde und wirksam ist (vgl. OVG Berlin…, Urteil vom 11. September 2001 - 4 B 10.00 - Juris, Rn. 22; OVG BB, Beschluss vom 4. Mai 2007 - OVG 4 N 18.04 - Juris, Rn. 8; VG Göttingen…, Urteil vom 13. August 2002 - 3 A 3280/00 - Juris, Rn. 24, 27;… Buchwald in Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand 2/2015, § 46 BBesG, Rn. 7;… Kugele, BBesG, § 46, Rn. 4).Dies ist deshalb geboten, weil nur der zuständigen personalverantwortlichen Stelle eine höherwertige Verwendung des Beamten dienst- und besoldungsrechtlich zugerechnet werden kann, während sonstige Vorgesetzte grundsätzlich nur Anordnungen für das bereits zugewiesene Amt erteilen können ( § 4 Abs. 2 Satz 2 ThürBG ; vgl. OVG BB, Beschluss vom 4. Mai 2007 - OVG 4 N 18.04 - Juris, Rn. 8).
- VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 1 K 962/07
Zulage, höherwertige Tätigkeit, höherwertiges Amt, haushaltsrechliche …
Rn. 34 Vgl. zum Erfordernis einer Entscheidung über die Übertragung durch den Dienstvorgesetzten OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Mai 2007 - 4 N 18.04 -, juris (…Rdnr. 8). - OVG Saarland, 24.08.2026 - 1 A 8/25
Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amts (Verwendungszulage)
Zu fordern ist zudem, dass die Organisationsmaßnahme von der zuständigen Stelle des Dienstherrn getroffen wurde und wirksam ist.[vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.5.2007 - 4 N 18.04 - Rn. 8, juris; Thüringer OVG, Urt. v. 18.8.2015 - 2 KO 191/15 - Rn. 48, juris unter Verweis auf Buchwald in Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand 2/2015, § 46 BBesG, Rn. 7][vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.5.2007 - 4 N 18.04 - Rn. 8, juris; Thüringer OVG, Urt. v. 18.8.2015 - 2 KO 191/15 - Rn. 48, juris unter Verweis auf Buchwald in Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand 2/2015, § 46 BBesG, Rn. 7] Denn nur der zuständigen personalverantwortlichen Stelle kann eine höherwertige Verwendung des Beamten dienst- und besoldungsrechtlich zugerechnet werden, während sonstige Vorgesetzte grundsätzlich nur Anordnungen für das bereits zugewiesene Amt erteilen können (§ 3 Abs. 3 SBG).
- VG Arnsberg, 16.01.2013 - 2 K 2477/11
Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Rechtliche Ausgestaltung des Merkmals der …
Rn. 97 Vgl. OVG Berlin, Urteil vom 4. Mai 2007 - 4 N 18.04 -, juris Rn. 8; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 1 K 962/07 -, juris Rn. 31. - VG Berlin, 21.04.2016 - 5 K 257.13
Bemessung des Ruhegehalts eines als kommissarischer Studienrat eingesetzten …
Diese förmliche Aufgabenübertragung kann nur durch die dafür zuständige Stelle erfolgen; insoweit gilt nichts anderes als bei der Übertragung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2007 - OVG 4 N 18.04 -, juris Rn. 8 f.). - VG Kassel, 25.01.2021 - 1 K 435/20
Voraussetzungen für eine Zulage nach § 48 Abs. 1 HBesG
Damit ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass von der zuständigen Stelle des Dienstherrn eine Organisationsmaßnahme getroffen wurde und diese überdies wirksam ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Mai 2007 - OVG 4 N 18.04 - VG Arnsberg, Urteil vom 16. Januar 2013 - 2 K 2477/11 -, beide m.w.N., zit. nach juris).
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