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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2021 - 4 N 60.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,33300
OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2021 - 4 N 60.18 (https://dejure.org/2021,33300)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2021 - 4 N 60.18 (https://dejure.org/2021,33300)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2021 - 4 N 60.18 (https://dejure.org/2021,33300)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.07.2009 - 2 B 13.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Frage der Rechtmäßigkeit einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2021 - 4 N 60.18
    Scheidet der Beamte vor Ablauf der festgelegten Mindestdienstzeit von bis zu fünf Jahren auf eigenen Antrag aus, so können die Anwärterbezüge als "zuviel gezahlt" nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG / BBesG BE, § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB durch Leistungsbescheid zurückgefordert werden (so BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Rn. 9 Es ist vom Bundesverwaltungsgericht weiter entschieden worden, dass der Dienstherr bei der Rückforderung von Anwärterbezügen wegen Verstoßes gegen "Auflagen" nach § 59 Abs. 5 BBesG / LBesG nach Ermessen Verzicht üben darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 7;… ebenso Buchwald in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Mai 2021, § 59 BBesG Rn. 41 f.).

    Dagegen ist gerichtlich nichts zu erinnern, wie wiederum das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (Beschluss vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2021 - 4 N 60.18
    Das ist höchstrichterlich in ständiger Rechtsprechung gesichert (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1995 - 2 C 19.94 - juris Leitsatz 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19

    Ende der Hemmung der Verjährung während des Widerspruchsverfahrens gegen einen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2021 - 4 N 60.18
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - 4 B 14.07

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2021 - 4 N 60.18
    Die Auslegung und Anwendung der in der Verpflichtungserklärung formulierten Zweckbestimmungen ist maßgeblich dafür, ob eine Zweckverfehlung eingetreten ist oder nicht (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 4. Oktober 2007 - OVG 4 B 14.07 - juris Rn. 25 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2012 - 2 N 16.11

    Zulassung der Berufung wegen Beweis des Geburtsdatums

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2021 - 4 N 60.18
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Sachlage rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2012 - OVG 2 N 16.11 - juris Rn. 3; ebenso Beschluss vom 7. August 2015 - OVG 7 N 161.14 - BA S. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2021 - 1 A 922/19

    Rückforderung; Anwärterbezüge; Anwärtergrundbetrag; Anwärtersonderzuschlag; …

    Rn. 52 Zu dem Charakter der Regelung als ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 -, juris, Rn. 7 ("entsprechend seiner Ermessenspraxis"), OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2021- OVG 4 N 60.18 -, juris, Rn. 9 ("nach Ermessen Verzicht üben darf"), und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11594/99 -, juris, Rn. 26 ("findet sich eine dieses Ermessen lenkende Richtlinie in Nr. 59.5.5 Bst. d) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz- BBesGVwV - vom 11. Juli 1997"); ebenso Buchwald, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Juni 2021, BBesG § 59 Rn. 41 f.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 4 N 17.19

    Familienzuschlag der Stufe 1; geschiedener und wiederverheirateter Richter; …

    Derartige Zweifel bestehen, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32; Beschluss des Senats vom 26. Juli 2021 - OVG 4 N 60.18 - juris Rn. 2, jeweils m.w.N.).
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