Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2024 - 4 N 61.24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 12 Abs 2 BesG BE 1977, § 818 Abs 3 BGB, § 820 Abs 1 BGB, § 63 Abs 3 S 1 BesG BE 1977
Abschließende Aufzählung divergenzfähiger Entscheidungen - Rückforderung von Bezügen - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, 12 Abs. 2; 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 BesG BE, 818 Abs. 3; 820 abs. 1 BGB
Divergenz, divergenzfähige Entscheidungen, Rückforderung von Bezügen, Berliner Feuerwehr, Entreicherung, Zweckbestimmung der Anwärtersonderzuschläge, verschärfte Haftung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.09.2024 - 36 K 142.21
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2024 - 4 N 61.24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15
Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2024 - 4 N 61.24
Überdies steht die vom Verwaltungsgericht angenommene Anwendung der Regelung über die verschärfte Haftung des § 820 Abs. 1 BGB bei der Rückforderung von Bezügen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - BVerwG 2 C 9.15 - juris Rn. 22).Der Kläger kann sich vorliegend jedoch nicht auf Entreicherung berufen, weil er gemäß § 820 Abs. 1 BGB verschärft haftet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - BVerwG 2 C 9.15 - juris Rn. 22).
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96
Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2024 - 4 N 61.24
Rn. 5 Der Kläger meint, die Ausführung des Verwaltungsgerichts, wonach er sich nicht auf Entreicherung (vgl. § 818 Abs. 3 BGB) berufen könne, weil er nach § 63 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG BE , § 820 Abs. 1 BGB verschärft hafte, weiche von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. April 1998 - XII ZR 221/96 - juris = NJW 1998, 2433) ab.§ 820 BGB sei auf Unterhaltsvereinbarungen, die den gesetzlichen Unterhaltsanspruch lediglich modifizierten, weder direkt noch entsprechend anwendbar (BGH, Urteil vom 22. April 1998 - XII ZR 221/96 - Ls. und Rn. 17 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 4 N 68.18
Zeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Lehrer
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2024 - 4 N 61.24
Rn. 4 Eine Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil einen inhaltlich bestimmten, das Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, mit dem es einem ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat, der in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt worden ist, und diesen nicht anwendet, weil es ihn für unrichtig hält und das Urteil auf dieser Abweichung beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2021 - OVG 4 N 68.18 - juris Rn. 23, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11. März 2021 - 2 B 76.20 - juris Rn. 5).Rn. 7 Die Berufung ist wegen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zuzulassen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2021 - OVG 4 N 68.18 - juris Rn. 23).
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2024 - 4 N 61.24
Rn. 7 Die Berufung ist wegen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zuzulassen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. Mai 2021 - OVG 4 N 68.18 - juris Rn. 23). - BVerwG, 11.03.2021 - 2 B 76.20
Dienstherr als Kläger im Disziplinarklageverfahren
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2024 - 4 N 61.24
Rn. 4 Eine Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil einen inhaltlich bestimmten, das Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, mit dem es einem ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat, der in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt worden ist, und diesen nicht anwendet, weil es ihn für unrichtig hält und das Urteil auf dieser Abweichung beruht (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. Mai 2021 - OVG 4 N 68.18 - juris Rn. 23, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 2 B 76.20 - juris Rn. 5). - VGH Hessen, 22.03.1995 - 1 UE 1955/93
Zur Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2024 - 4 N 61.24
Demgegenüber kann sich der Kläger nicht auf einen Wegfall der Bereicherung im Sinne von § 818 Abs. 3 BGB berufen, weil die zulässigerweise bezweckte, als ungewiss angesehene Mindestdienstzeit nicht erreicht worden ist (§ 820 Abs. 1 BGB i.V.m. § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG BE; vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 22. März 1995 - 1 UE 1955/93 - juris Rn. 32;… siehe ähnlich Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 820 Rn. 15).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - 4 N 48.21
Dienstunfall; psychische Erkrankung; Merkmal "einen Körperschaden verursachendes …
Rn. 3 Die Berufung ist wegen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zuzulassen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2024 - 4 N 61/24 - juris Rn. 7 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2025 - 4 N 1.22
Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; kommunaler Wahlbeamter; …
Rn. 5 Die Berufung ist wegen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zuzulassen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2024 - 4 N 61/24 - juris Rn. 7 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2026 - 80 N 2.25
Reichweite des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Anspruch eines Zeugen …
Rn. 19 Die Berufung ist wegen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zuzulassen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2024 - 4 N 61/24 - juris Rn. 7 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2025 - 4 N 61.21
Brandenburgische Polizei; Führungspersonen von verdeckten Ermittlern; Anspruch …
Rn. 4 Die Berufung ist wegen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zuzulassen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2024 - OVG 4 N 61/24 - juris Rn. 7 ).
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