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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.06.1994 - 4 N 93.832   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5012
VGH Bayern, 29.06.1994 - 4 N 93.832 (https://dejure.org/1994,5012)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.06.1994 - 4 N 93.832 (https://dejure.org/1994,5012)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 4 N 93.832 (https://dejure.org/1994,5012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 415
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78

    Parkuhr - §§ 5b, 6a StVG, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.1994 - 4 N 93.832
    Mit der Parkuhr sollen nicht mehr - wie früher - (nur) Entgelte für die Benutzung der Parkuhren erhoben werden (vgl. dazu BVerwG vom 28.9.1979 BayVBl 1980, 53/55), sondern Entgelte für die Benutzung des Parkraums, d.h. die Inanspruchnahme besonderer Leistungen in den Kernbereichen der Städte, erhoben werden (vgl. amtliche Begründung zu § 6a Abs. 6 StVG i.d.F. des Gesetzes vom 6. April 1980, abgedruckt in Verkehrsblatt 1980, 241/249).
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für …

    Dies kann sowohl zu einer Erhöhung des möglichen Gebührenrahmens (vgl. BayVGH, Urteil v. 29.6.1994 - 4 N 93.832 -, NVwZ-RR 1995, 415 [416];… siehe auch Stengel, in: Birkner/Rott/Stengel, Verwaltungskostenrecht in Bayern, Stand: 1. Juni 2017, Erl. 3c) zu Art. 21 KG) führen, weil es einen allgemeinen bundes- oder landesrechtlichen Grundsatz, dass die öffentliche Hand bei der Erhebung von Gebühren keine Gewinne erzielen darf, nicht gibt (vgl. BVerwGE 12, 162 [167]; BVerwG, KStZ 1975, 191), als auch dessen deutliche Begrenzung zur Folge haben.
  • VG Aachen, 19.01.2007 - 2 L 432/06

    Die Einführung des gebührenpflichtigen Parkens in Einruhr ist zulässig

    Parkgebühren stellen Benutzungegebühren für die Inanspruchnahme von Parkraum dar und werden nicht mehr nur als eine Verwaltungsgebühr für die Bereitstellung von Parkuhren angesehen, vgl. bereits Gesetzesbegründung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 6. April 1980 (BGBl. I S. 413) in Vkbl 1980 S. 243 (249) in Abkehr zur bis dahin geltenden rechtlichen Einordnung der Parkgebühren; Bay.VGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - 4 N 93.832 -, NVwZ-RR 1995 S. 415 noch zu § 6 a Abs. 6 StVG i.d. Fassung von 1980.
  • VGH Bayern, 29.12.2017 - 4 N 17.532

    Kein Kostenüberdeckungsverbot bei nur individuell auferlegter Benutzungspflicht; …

    Dieses sog. Kostendeckungsprinzip bzw. Kostenüberdeckungsverbot, dem kein verfassungs- oder bundesrechtlicher Rang zukommt (BVerfG, B.v. 6.7.2004 - 2 BvR 206/04 - NJW 2004, 3321 m.w.N.; BayVGH, U.v. 29.6.1994 - 4 N 93.832 - NVwZ-RR 1995, 415/416), gilt nach der vom bayerischen Landesgesetzgeber getroffenen Entscheidung allerdings nur dann, wenn "die Schuldner zur Benutzung verpflichtet" sind.
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