Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.02.1995 - 4 N 94.306, 4 N 94.512, 4 N 94.2853 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 02.02.2005 - 4 N 01.2495
Abfallentsorgungsgebühr; Müllgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; …
Gerichtlicher Kontrolle unterliegt die Ausrichtung des gewählten Grundgebührenmaßstabs an dem von Art. 8 Abs. 4 KAG vorgegebenen Maß der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung, auch wenn das Äquivalenzprinzip als Kontrollmaßstab bei der Grundgebühr, dem Entgelt für die Leistungsbereitschaft, im Vergleich zu der Leistungsgebühr nur geringere Differenzierungsanforderungen stellt, weil die Vorhaltung der Entsorgungseinrichtung den Verursachern von viel und von wenig Abfall in gleichem Maße nutzt (BayVGH, U.v. 20.10.1997 - 4 N 95.3631, BayVBl. 1998, 148/151; vgl. aber auch U.v. 1.2.1995 - 4 N 94.306 u.a., BayVBl. 1995, 432/433).Der Gebührenschuldner kann nicht verlangen, dass der vernünftigste, gerechteste oder zweckmäßigste Maßstab Verwendung findet (BayVGH, U.v. 6.6.1984 - 4 B 81 A.2310, BayVBl. 1984, 17 f.; U.v. 9.11.1994 - 4 B 93.1541, BayVBl. 1995, 278; U.v. 1.2.1995 - 4 N 94.306 u.a., BayVBl. 1995, 432; U.v. 29.3.1995 - 4 N 93.3641, BayVBl. 1996, 532/533, ständ. Rspr.; vgl. auch BVerwG, U.v. 20.12.2000 - 11 C 7.00, BayVBl. 2001, 407/408 f. zum grundstücksbezogenen Grundgebührenmaßstab sowie der mangelnden Ableitbarkeit eines Gebots strikter Leistungsproportionalität aus Art. 3 Abs. 1 GG).
Die von Seiten der Landwirtschaft im Normsetzungsverfahren favorisierte Regelung, für jeden landwirtschaftlichen Betrieb (neben der Grundgebühreneinheit für die Wohneinheit) ohne Berücksichtigung der Betriebsgröße einheitlich nur eine halbe GE vorzusehen, wäre mit den Differenzierungsanforderungen des Art. 8 Abs. 4 KAG kaum zu vereinbaren (vgl. BayVGH, U.v. 1.2.1995 - 4 N 94.306 u.a., BayVBl. 1995, 432/433).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".