Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gehweg - Anlieger - Winterdienst - Streupflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BayStrWG Art. 51; GG Art. 3 Abs. 1
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.04.1989 - 8 N 87.01583
- BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 265
- MDR 1990, 502
- NVwZ 1990, 171 (Ls.)
- NZV 1990, 125 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 06.12.1985 - 2 N 2676/84
Auszug aus BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89
Bei der Beantwortung dieser Frage sei das Normenkontrollgericht nämlich von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 1985 - 2 N 2676/84 - abgewichen.
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13
Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg
Denn für diese, bereits in der gesetzlichen Regelung angelegte sachbezogene - weil an die räumliche Nähe zum zu reinigenden bzw. zu räumenden Gehweg anknüpfende - Ungleichbehandlung gibt es sachlich einleuchtende Gründe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989 - 4 NB 21.89 -, Buchholz 407.0 Allgemeines Straßenrecht Nr. 21;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985 - 1 S 2122/83 - BayVGH, Urt. v. 25.04.1989 - 8 N 87.01583 -, BayVBl 1989, 435;… anders HessVGH, Urt. v. 17.06.2008 - 2 UE 203/07 -, ESVGH 59, 18), die auch von solcher Art und solchem Gewicht sind, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00 -, BVerfGE 107, 27; Beschl. v. 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 -, BVerfGE 110, 412); von einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot führenden evidenten Unsachlichkeit der vorgenommenen Differenzierung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.1993 - BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 -,BVerfGE 88, 87), kann ersichtlich nicht die Rede sein.Nur ihm, nicht dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des gegenüberliegenden Grundstücks, bietet der Gehweg einen unmittelbaren Zugang zum Grundstück (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.;… VGH.-Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985 - 1 S 2122/83 -).
Denn schon das Erschlossensein durch die Straße stellt einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die Begründung von Straßenreinigungspflichten dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.;… HessVGH, Urt. v. 17.06.2008, a.a.O.;… Urt. v. 10.11.1987 - 2 UE 329/85 -, RdL 1989, 19).
Rn. 43 In welcher Weise sie vorgehen wollte, lag indes - im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse, …
In welcher Weise die Gemeinde vorgehen will, liegt - im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).Die Antragsgegnerin hat weitreichendes Ermessen hinsichtlich der Ausgestaltung der Reinigungs- und Schneeräumpflicht bei Straßen mit einseitigem Gehweg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).
Es wäre auch zulässig, diesen allein die Pflicht zur Reinigung des Gehwegs aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).ii) Die Straßenreinigungssatzung vom 19. September 2011 ist auch nicht insoweit rechtswidrig, als in § 1 Abs. 1 StrRS die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke übertragen wird, ohne dass hiervon landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ausgenommen werden.
- OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit …
In welcher Weise die Gemeinde vorgehen will, liegt - im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).Die Antragsgegnerin hat weitreichendes Ermessen hinsichtlich der Ausgestaltung der Reinigungs- und Schneeräumpflicht bei Straßen mit einseitigem Gehweg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).
Es wäre auch zulässig, diesen allein die Pflicht zur Reinigung des Gehwegs aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - 9 A 3057/05
Unbestimmtheit einer Straßenreinigungssatzung bezüglich Sackgassen
Rn. 32 vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 1989 - 4 NB 21.89 -, NJW 1990, 265; Schl.-H. OVG, Urteil vom 28. Februar 2000 - 4 K 6/99 - juris,. - VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 366.11
Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück
Für den Fall eines einseitigen Gehwegs mit einhergehender Räumungspflicht hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu folgendes ausgeführt (vgl. Beschluss vom 25. Juli 1989 - 4 NB 21.89 -, NJW 1990, 265 (266), juris Rn. 6):. - OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2000 - 2 L 68/99
Auf Anlieger beschränkte Straßenreinigungspflicht rechtens
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25.07.1989 - 4 NB 21.89 - NJW 1990, 265), die mit der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang steht, ist geklärt, daß es weder gegen Art. 3 GG verstößt, nur den Eigentümern der anliegenden Grundstücke die Reinigungspflicht "ihres" Straßenteilstücks aufzuerlegen, noch daß der Gleichheitssatz verletzt ist, wenn auch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke zur Reinigungspflicht herangezogen werden.
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