Rechtsprechung
| BVerwG, 01.06.1994 - 4 NB 21.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 10 A 15.12
Klage der Stadt Eberswalde gegen einen Bebauungsplan der Nachbargemeinde …
Das "Anpassen" im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB bedeutet, dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung je nach dem Grad ihrer Aussageschärfe konkretisierungsfähig sind, nicht aber im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB überwunden werden können (BVerwG…, Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 1. Juni 1994 - BVerwG 4 NB 21.94 -, juris Rn. 3;… Schlichter/Stich/Driehaus/Paetow, Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., Stand Mai 2016, § 2 Rn. 71). - VGH Hessen, 31.05.2001 - 3 N 4010/97
Normenkontrolle - raumbedeutsames Vorhaben
Anpassen im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB bedeutet, dass die Gemeinde die in einem Ziel der Raumordnung und Landesplanung enthaltenen Vorgaben zielkonform ausgestalten, sie aber nicht im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB überwinden kann (BVerwG, B. v. 01.06.1994 - 4 NB 21/94 - Buchholz, 406.11 § 1 BauGB Nr. 74). - VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01
Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele
Die Ziele enthalten Festlegungen, die in der Bauleitplanung als verbindliche Vorgaben hinzunehmen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329 = NVwZ 1993, 167 = PBauE § 1 Abs. 4 BauGB Nr. 1 und vom 1.6.1994 - 4 NB 21.94 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 47; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 -, VBlBW 2001, 266 und vom 18.5.1999 - 10 S 1443/97 -, ZfBR 2000, 63 = PBauE § 35 Abs. 2 + 3 BauGB Nr. 41). - VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
Natureingriffe durch Straßenplanung; Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Anpassen im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB bedeutet dabei, dass die Gemeinde, die in einem Ziel der Raumordnung und Landesplanung enthaltenen Vorgaben zielkonform ausgestalten, sie aber nicht im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB überwinden kann (BVerwG, Beschluss vom 01.06.1994 - 4 NB 21/94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 74).
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