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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.11.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1993 - 4 NB 35.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9621
BVerwG, 27.09.1993 - 4 NB 35.93 (https://dejure.org/1993,9621)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1993 - 4 NB 35.93 (https://dejure.org/1993,9621)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1993 - 4 NB 35.93 (https://dejure.org/1993,9621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache im Normenkontollverfahren - Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an eine krankheitsbedingte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist - Sinn und …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1993 - 4 NB 35.93
    Denn zu den der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienenden Tatsachen, die innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorgetragen werden müssen, gehören notwendigerweise auch die Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des für die Fristversäumung ursächlichen Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10609.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142).
  • BVerwG, 19.07.1962 - VIII B 186.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1993 - 4 NB 35.93
    Eine Krankheit greift als Entschuldigungsgrund für die Versäumung einer Rechtsmittelfrist nur dann durch, wenn sie so schwer war, daß der von ihr betroffene Verfahrensbeteiligte nicht bloß unfähig war, selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfange zu informieren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Juli 1962 - BVerwG 8 B 186.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; …

    Rn. 34 a) Eine Krankheit kann nur dann als Grund für eine "nicht verschuldete" Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist durchgreifen, wenn sie so schwer war, dass der von ihr Betroffene nicht bloß unfähig war, selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfang zu informieren (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 1962 - 8 B 186.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 20 und vom 27. September 1993 - 4 NB 35.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 185 S. 57).
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 13a B 17.31116

    Zum Zusatz "Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein."

    Dies könnte nur der Fall sein, wenn sie so schwer war, dass der von ihr betroffene Verfahrensbeteiligte nicht bloß unfähig war, selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfange zu informieren (BVerwG, B.v. 27.9.1993 - 4 NB 35.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 185).
  • BVerwG, 22.07.2008 - 5 B 50.08

    Beschwerdefrist und Vertretungszwang für die Einlegung der …

    Dabei ist zu beachten, dass eine Krankheit nur dann als Grund für eine "nicht verschuldete" Versäumung einer Rechtsmittelfrist durchgreift, wenn sie so schwer war, dass der von ihr betroffene Verfahrensbeteiligte nicht bloß unfähig war selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfange zu informieren (Beschluss vom 27. September 1993 - BVerwG 4 NB 35.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 185).
  • BGH, 08.01.2014 - AnwZ (Brfg) 60/13

    Entschuldigung einer Fristversäumnis wegen Krankheit bei Vorliegen einer …

    Eine Erkrankung greift als Entschuldigungsgrund für eine Fristversäumung nur dann durch, wenn sie so schwer war, dass der von ihr Betroffene zu eigenem Handeln unfähig und auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfang zu informieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 1993 - 4 NB 35.93, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 185;… vom 22. Juli 2008 - 5 B 50.08, juris Rn. 7).
  • BFH, 26.07.2001 - VII B 349/00

    Steuerberaterprüfung - Prüfungsbescheid - Ablauf der Klagefrist - Psychische …

    Eine Krankheit greift als Entschuldigungsgrund für die Versäumung einer Rechtsmittelfrist nur dann durch, wenn sie so schwer war, dass der von ihr betroffene Verfahrensbeteiligte nicht bloß unfähig war, sich selbst mit dem Streitgegenstand auseinander zu setzen, sondern wenn er auch außerstande war, einen Bevollmächtigten zu informieren und mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1993 4 NB 35.93, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 60 VwGO Nr. 185).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 8 B 5.12

    Anforderungen an die Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Dabei ist zu beachten, dass eine Krankheit nur dann als Grund für eine nicht verschuldete Versäumung einer Rechtsmittelfrist durchgreift, wenn sie so schwer war, dass der von ihr betroffene Verfahrensbeteiligte nicht bloß unfähig war selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfange zu informieren (Beschlüsse vom 27. September 1993 - BVerwG 4 NB 35.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 185 …und vom 22. Juli 2008 - BVerwG 5 B 50.08 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171

    Beurteilungskompetenz des Gerichts über Prozess- bzw. Geschäftsfähigkeit eines …

    Eine Krankheit greift als Entschuldigungsgrund für die Versäumung einer Rechtsmittelfrist nur dann durch, wenn sie so schwer war, dass der von ihr betroffene Verfahrensbeteiligte nicht bloß unfähig war, selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfange zu informieren (BVerwG, B.v. 27.9.1993 - 4 NB 35/93 - juris).
  • BGH, 18.11.2013 - AnwZ (Brfg) 64/13

    Zurückweisung eines auf eine Erkrankung gestützten Wiedereinsetzungsantrags wegen …

    Eine Erkrankung greift als Entschuldigungsgrund für eine Fristversäumung nur dann durch, wenn sie so schwer war, dass der von ihr Betroffene nicht bloß zu eigenem Handeln unfähig, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfang zu informieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 1993 - 4 NB 35.93, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 20; vom 22. Juli 2008 - 5 B 50.08, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 185).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19

    Übernahme eines Verfahrens als Hauptpartei; ortsübliche Bekanntmachung an …

    Rn. 66 Dies ist dann der Fall, wenn sie so schwer wog, dass der von ihr betroffene Verfahrensbeteiligte nicht bloß unfähig war, selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfange zu informieren (so BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993 - 4 NB 35.93 -, juris Rn. 3; OVG NRW…, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 1 A 3230/20 -, juris Rn. 14).
  • VG Osnabrück, 29.09.2017 - 3 A 19/16

    Ausschlussfrist; Beihilfe: Antragsfrist; Jahresfrist; Ausschlussfrist Beihilfe

    Die Frage, ob ein Verschulden aufgrund einer Erkrankung verneint werden kann, ist bereits dahingehend entschieden worden, dass dafür Voraussetzung ist, dass der Betroffene ernsthaft erkrankt war und infolge der Erkrankung nicht in der Lage war, die Frist zu wahren oder einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. September 1993 - 4 NB 35.93 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 07.03.2017 - L 2 R 2/17

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Bayern, 18.01.2005 - L 15 V 16/02

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Folgen der Versäumung …

  • BPatG, 03.11.2022 - 1 W (pat) 36/22
  • BVerwG, 10.11.2021 - 8 B 34.21

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines …

  • VGH Bayern, 21.02.2022 - 24 ZB 21.1917

    Versäumung der Ausschlussfrist für beihilferechtliche Ansprüche

  • VG Saarlouis, 05.10.2020 - 6 L 643/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung einer Wohnsitzverpflichtung

  • VG Regensburg, 18.05.2021 - RO 12 K 20.3217

    Beihilfe für diverse ärztliche Behandlungen

  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 3 A 715/12

    Wiedereinsetzung in die Widerspruchsfrist

  • VG München, 16.01.2013 - M 18 K 12.2561

    Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung in der vorigen Stand (hier: …

  • VG Bayreuth, 03.09.2025 - B 7 S 25.31885

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die, …

  • VG Cottbus, 26.08.2022 - 7 K 126/17
  • VG Minden, 30.01.2011 - 6 K 362/00

    Anspruch auf sozialhilferechtliche Leistung in Form von Krankenhilfe bei …

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   BVerwG, 16.11.1993 - 4 NB 35.93   

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BVerwG, 16.11.1993 - 4 NB 35.93 (https://dejure.org/1993,16615)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1993 - 4 NB 35.93 (https://dejure.org/1993,16615)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1993 - 4 NB 35.93 (https://dejure.org/1993,16615)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache im Normenkontollverfahren - Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an eine krankheitsbedingte Handlungsunfähigkeit ...

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