Rechtsprechung
| BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes (europäisches Patent)" - zur Antragsbindung - Lehre des Streitpatents erweist sich als nicht patentfähig - ausschließlich beschränkte Verteidigung - Frage der Unzulässigkeit der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes
§ 308 ZPO, Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 Abs 1 EuPatÜbk, Art 52 Abs 2 Buchst a EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes (europäisches Patent)" - zur Antragsbindung - Lehre des Streitpatents erweist sich als nicht patentfähig - ausschließlich beschränkte Verteidigung - Frage der Unzulässigkeit der ...
- Bundespatentgericht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes (europäisches Patent)" - zur Antragsbindung - Lehre des Streitpatents erweist sich als nicht patentfähig - ausschließlich beschränkte Verteidigung - Frage der Unzulässigkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12 (EP)
- BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 1/13
- BGH, 29.11.2016 - X ZR 90/14
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (21)
- BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
Auszug aus BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12
Erweist sich die Lehre des Streitpatents bei einer ausschließlich beschränkten Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren als nicht patentfähig, kann die Frage der Unzulässigkeit der Selbstbeschränkung auch unter dem weitergehenden Aspekt einer Prüfung des Streitpatents in der erteilten Fassung dahinstehen, da es einer solchen Prüfung nicht bedarf (im Anschluss an BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster).Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des 3. Senats, wonach die erteilte Fassung auch in diesem Fall keiner Prüfung bedarf (BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster;… offen gelassen in BGH Urt. v. 18.11.2010, Xa ZR 149/07 = GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS).
Rn. 46 1.2.2. Wie bereits in der Entscheidung des BPatG "Fentanylpflaster" (GRUR 2009, 145) ausführlich dargelegt worden ist, gilt dies auch für den Willen des Patentinhabers, das Streitpatent im Rahmen des Angriffs ausschließlich beschränkt zu verteidigen, wenn sich diese Verteidigung bereits wegen der Unzulässigkeit der geänderten Anspruchsfassungen als nicht zielführend erweist.
Die Nichtigerklärung des Streitpatents bleibt deshalb auch im Rahmen des durch den vollumfänglichen Angriff des Streitpatents bestimmten Streitgegenstandes (siehe bereits BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster unter Hinweis auf BGH GRUR 1956, 409 - Spritzgussmaschine).
- BGH, 18.12.2012 - X ZR 3/12
Routenplanung
Auszug aus BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12
Rn. 110 2.1. Nach Art. 52 Abs. 2 lit. c, d, Abs. 3 EPÜ kann die bestimmungsgemäße Verwendung eines Computers zum Betreiben eines Datenverarbeitungsprogramms als solches keine Erfindung begründen, nämlich wenn der technische Aspekt sich lediglich auf die Anweisung beschränkt, zur Auswahl der Daten Mittel der elektronischen Datenverarbeitung einzusetzen (zur erfinderischen Tätigkeit: BGH, Urt. v. 18.12.2012, X ZR 3/12 = GRUR 2013, 275 - Routenplanung).Nach st. Rspr. des BGH wird deshalb zur Überwindung des Ausschlusstatbestands nach Art. 52 Abs. 2 lit. c, Abs. 3 EPÜ (§ 1 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG) bzw. zur Stützung der Patentfähigkeit der Lehre gefordert, dass die Anweisungen die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH GRUR 2013, 275 - Routenplanung, unter Hinweis auf die gleichlautende Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des EPA (dazu EPA, ABlEPA 2011, 10 Rdnrn. 10.33 ff. = GRUR Int. 2010, 608 - Programs for computers).
Insoweit können auch bei der Prüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit nur diejenigen Anweisungen die beanspruchte Lehre stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest auf die Lösung des konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (st. Rspr., BGH, Urt. v. 18.12.2012, X ZR 3/12 = GRUR 2013, 275 - Routenplanung; zur erfinderischen Tätigkeit: BGH GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem).
- BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der …
Auszug aus BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12
Ferner gehörte es auch zu diesem Fachwissen und zum Standard-Repertoire (…BGH, Urt. v. 25.2.2014, X ZB 5/13 = GRUR 2014, 461 - Kollagenase I; Urt. v. 11.3.2014, X ZR 139/10 = GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem) des hier angesprochenen CAD-Informatikers, dass im Rahmen der Bildverarbeitung die Manipulation eines bildlich dargestellten und segmentierten Objekts auf der Grundlage eines digitalen Datensatzes erfolgen kann, der z. B. durch Drag & Drop mittels direkter bildlicher Umpositionierung des segmentierten Objekts erzeugt wird und dessen visuelle Endposition einem finalen Datensatz entspricht.Der Fachmann hatte daher Anlass, auf dieses "Standardrepertoire" zurückzugreifen, um mit möglichst einfachen und bekannten Mitteln Schnittwege im virtuellen Zahnmodell zu zeigen (vgl. auch BGH, Urt. v. 11.3.2014, X ZR 139/10 = GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).
- BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
Tretkurbeleinheit
Auszug aus BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12
Rn. 52 Ausgehend von dem bereits in der Patentschrift angegebenen Stand der Technik, insbesondere dem Verfahren nach Kesling (Streitpatent Abs. [0009]) und der digitalen Darstellung von Zahnmodellen und Computermanipulation von Zähnen (Streitpatent Abs. [0013]) und aufgrund der Fokussierung des Anspruchs auf ein Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes besteht - wie im Einzelnen noch aufgezeigt wird - die aus dem Leistungsergebnis des tatsächlich gelösten technischen Problems abzuleitende und objektiv zu bestimmend Aufgabe (BGH Urt. v. 27.8.2013, X ZR 19/12 = GRUR 2013, 1272, Tz. 22 - Tretkurbeleinheit) darin, die Planung der Zahnkorrektur zu erleichtern oder zu verbessern.Insoweit geht der Senat von der bisherigen nationalen Rechtsprechung aus, dass es sich bei den in Art. 54 - Art. 57 EPÜ enthaltenen Patentierungsvoraussetzungen nur um unterschiedliche rechtliche Aspekte eines einheitlichen Nichtigkeitsgrundes i. S. v. Art. 11 § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG; § 138 Abs. 1 lit. a EPÜ; §§ 22 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG und nicht um eigenständige Streitgegenstände handelt (…siehe bereits Senat, Urt. v. 12.11.2013, Az. 4 Ni 53/11 (EP) - Abdeckung;… Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 5. Aufl., Rdn. 63; BGH Urt. v. 27.8.2013, X ZR 19/12 = GRUR 2013, 1272, Tz. 36 - Tretkurbeleinheit;… Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl., § 21 Rdn. 28 und 30).
- BGH, 23.04.2013 - X ZR 27/12
Fahrzeugnavigationssystem
Auszug aus BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12
Anweisungen, die die Informationen betreffen, die nach der Lehre eines Patents wiedergegeben werden sollen, können daher sowohl unter dem Gesichtspunkt einer Erfindung als auch der Patentfähigkeit die beanspruchte Lehre nur dann und nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (zur erfinderischen Tätigkeit: BGH, Urt. v. 23.4. 2013, X ZR 27/12 = GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem).Insoweit können auch bei der Prüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit nur diejenigen Anweisungen die beanspruchte Lehre stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest auf die Lösung des konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (…st. Rspr., BGH, Urt. v. 18.12.2012, X ZR 3/12 = GRUR 2013, 275 - Routenplanung; zur erfinderischen Tätigkeit: BGH GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem).
- BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
Fentanyl-TTS
Auszug aus BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12
Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des 3. Senats, wonach die erteilte Fassung auch in diesem Fall keiner Prüfung bedarf (BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; offen gelassen in BGH Urt. v. 18.11.2010, Xa ZR 149/07 = GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS).Rn. 100 Nach dem maßgeblichen Verständnis des Fachmanns und einer am Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung (st. Rspr., vgl. BGH Urt. v. 18.11.2010, Xa ZR 149/07 = GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS;… Urt. v. 3.6.2004, X ZR 82/03 = GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.) ist zu beurteilen, welche technische Lehre Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist und welcher technische Sinngehalt den Merkmalen des jeweiligen Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zukommt.
- BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55
Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren
Auszug aus BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12
Rn. 45 1.2.1. Es ist unbestritten und entspricht st. Rspr., dass es dem Patentinhaber auch ohne ausdrückliche Regelung im PatG (anders Art. 101 III EPÜ für das Einspruchsverfahren) aus Gründen der Prozessökonomie in Bestandsverfahren erlaubt ist (BGH GRUR 1956, 409 - Spritzgussmaschine; BPatG GRUR 2010, 137 - Oxaliplatin), sein Patent im Rahmen des Angriffs beschränkt zu verteidigen, wobei diesem Gedanken folgend konsequenterweise der Umfang einer möglicher Beschränkung auch eine Nichtverteidigung des umfänglich angegriffenen Patents umfasst, eine "Selbstbeschränkung auf Null"; denn eine solche ist auch im isolierten Beschränkungsverfahren nach Art. 105 a-c EPÜ, § 64 PatG eröffnet (hierzu BPatG GRUR 2010, 137 - Oxaliplatin;… BPatG Urt. v 19.10.2001, 4 Ni 73/09; BPatG Urt. 18.7.2012, 4 Ni 3/12).Die Nichtigerklärung des Streitpatents bleibt deshalb auch im Rahmen des durch den vollumfänglichen Angriff des Streitpatents bestimmten Streitgegenstandes (siehe bereits BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster unter Hinweis auf BGH GRUR 1956, 409 - Spritzgussmaschine).
- BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
Dynamische Dokumentengenerierung
Auszug aus BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12
Rn. 111 Von einem zur Lösung eines technischen Problems eingesetzten technischen Mittel kann dann gesprochen werden, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt (…BGH, Urt. v. 24.2. 2011, X ZR 121/09 = GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige; Beschl. v. 22.4. 2010, Xa ZB 20/08 = GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung). - BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07
Wiedergabe topografischer Informationen
Auszug aus BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12
Sie liegt nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzten Kriterien bereits deshalb auf technischem Gebiet, weil der Gegenstand des Patentanspruchs 1 eine bestimmte Nutzung der Komponenten einer Datenverarbeitungsanlage lehrt und damit zumindest mit einem Teilaspekt eine Anweisung zum technischen Handeln darstellt (st. Rspr. BGH, Urt. v. 26.10.2010, X ZR 47/07 = GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen). - BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09
Webseitenanzeige
Auszug aus BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12
Rn. 111 Von einem zur Lösung eines technischen Problems eingesetzten technischen Mittel kann dann gesprochen werden, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt (BGH, Urt. v. 24.2. 2011, X ZR 121/09 = GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige; Beschl. v. 22.4. 2010, Xa ZB 20/08 = GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung). - BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
- BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: …
- BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
Drehzahlermittlung
- BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02
Schussfädentransport
- BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99
"Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination …
- BGH, 13.11.2013 - X ZR 79/12
Patentrecht: Aufgabe einer Erfindung
- BPatG, 12.11.2013 - 4 Ni 53/11
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- BPatG, 01.12.2010 - 4 Ni 60/09
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "elektrische Verbindungsvorrichtung …
- BPatG, 05.03.2009 - 3 Ni 27/08
- BPatG, 18.07.2012 - 4 Ni 3/12
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen lokal verstärkter …
- BPatG, 19.10.2011 - 4 Ni 73/09
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Beschränkung des angegriffenen Streitpatents …
- BPatG, 27.06.2017 - 4 Ni 31/15
Interdentalreiniger - (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Interdentalreiniger
Sie zielt damit auf die in Art. 52 Abs. 2 lit. d, Abs. 3 EPÜ bestimmten Nichterfindung, einer bei der Prüfung von Neuheit (hierzu BPatG Urt. v. 6.5.2014, 4 Ni 22/12 - Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes) und erfinderischen Tätigkeit unbeachtlichen Lehre, die sich in der bloßen Wiedergabe einer Information als solche erschöpft und nach st. Rspr. von einer Lehre abzugrenzen ist, bei welcher das betroffene Merkmal erfindungsgemäß als konkretes technisches Mittel zur konkreten technischen Problemlösung eingesetzt wird und deshalb nicht vom Patentierungsausschluss erfasst wird (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; GRUR 2015, 660 - Bildstrom; GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild). - BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells" - …
Hinsichtlich des gewünschten automatisierten, computerunterstützten Verfahrens arbeitet in dem Team ein Spezialist (Maschinenbauer, Informatiker) auf dem Gebiet des CAD/CAM (computer-aided design/computer-aided manufacturing) [siehe auch Urteil des Senats vom 6. Mai 2014, 4 Ni 22/12 (EP) - Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes = GRURPrax 2015, 59 (red. Leitsatz, Kurzwiedergabe), nachgehend BGH, Urteil vom 29. November 2016, X ZR 90/14]. - BPatG, 13.01.2015 - 4 Ni 30/13
Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zur …
Soweit die Klägerin die unzulässige Änderung der geltenden Patentansprüche geltend macht, bedarf es bei der vorliegenden Verfahrenssituation einer ausschließlich mit Haupt- und Hilfsanträgen beschränkten Verteidigung des Streitpatents bereits dann keiner abschließenden Klärung der Frage der Zulässigkeit der verteidigten Anspruchsfassungen, wenn sich in der Sache ergibt, dass der nach sämtlichen Anträgen jeweils verteidigte Patentgegenstand nicht patentfähig ist; eine weitergehende Prüfung des Streitpatents in der erteilten Fassung ist demnach in keinem Fall veranlasst (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2014 - 4 Ni 22/12 - Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes (BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster;… offen gelassen in BGH Urt. v. 18.11.2010, Xa ZR 149/07 = GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS).
- BPatG, 27.06.2017 - 7 Ni 77/77 Sie zielt damit auf die in Art. 52 Abs. 2 lit. d, Abs. 3 EPÜ bestimmten Nichterfindung, einer bei der Prüfung von Neuheit (hierzu BPatG Urt. v. 6.5.2014, 4 Ni 22/12 - Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes) und erfinderischen Tätigkeit unbeachtlichen Lehre, die sich in der bloßen Wiedergabe einer Information als solche erschöpft und nach st. Rspr. von einer Lehre abzugrenzen ist, bei welcher das betroffene Merkmal erfindungsgemäß als konkretes technisches Mittel zur konkreten technischen Problemlösung eingesetzt wird und deshalb nicht vom Patentierungsausschluss erfasst wird (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; GRUR 2015, 660 - Bildstrom; GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild).
- BPatG, 06.05.2015 - 4 Ni 30/13
Fürnichtigerklärung eines auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der …
Soweit die Klägerin die unzulässige Änderung der geltenden Patentansprüche geltend macht, bedarf es bei der vorliegenden Verfahrenssituation einer ausschließlich mit Haupt- und Hilfsanträgen beschränkten Verteidigung des Streitpatents bereits dann keiner abschließenden Klärung der Frage der Zulässigkeit der verteidigten Anspruchsfassungen, wenn sich in der Sache ergibt, dass der nach sämtlichen Anträgen jeweils verteidigte Patentgegenstand nicht patentfähig ist; eine weitergehende Prüfung des Streitpatents in der erteilten Fassung ist demnach in keinem Fall veranlasst (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2014 - 4 Ni 22/12 - Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes (BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster;… offen gelassen in BGH Urt. v. 18.11.2010, Xa ZR 149/07 = GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS). - BPatG, 08.08.2019 - 2 Ni 41/17 Die Nichtigerklärung des Streitpatents aufgrund der "Selbstbeschränkung auf Null" mit der Folge, dass gemäß § 22 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 1 PatG die Wirkungen des Streitpatents und der Anmeldung mit Wirkung für und jedermann als von Anfang an nicht eingetreten gelten, sorgt für mehr Rechtssicherheit und trägt damit dem Interesse der Allgemeinheit effektiver Rechnung als der gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt zu erklärende Verzicht auf das Patent nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG, mit dem das Streitpatent nur zu einem Erlöschen mit Wirkung ex nunc gebracht wird (vgl. BPatG Urt. 18.7.2012 - 4 Ni 3/12; BPatG Urt. 29.7.2013 - 4 Ni 25/10; BPatG Urt. 6.5.2014 - 4 Ni 22/12).
- BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13 Da der Senat auch im Fall einer ausschließlich auf unzulässige Änderungen beruhenden beschränkten Verteidigung des Streitpatents keine Veranlassung sieht, die von der Patentinhaberin nicht verteidigte erteilte Fassung auf ihren Bestand zu prüfen, erübrigt sich auch eine insoweit weitergehende Prüfung des Streitpatents in der erteilten Fassung, mithin auch unter diesem weitergehenden Aspekt die Frage der Unzulässigkeit der Selbstbeschränkung (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2014 - 4 Ni 22/12 - Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes; Urt. des.
- BPatG, 30.03.2016 - 4 Ni 17/14
Anforderungen an eine Nichtigerklärung des europäischen Patents "Vorrichtung zur …
des Senats (Urt. v. 6. Mai 2014 - 4 Ni 22/12 (EP) - Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes, im Anschluss an BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster) bedarf es auch insoweit keiner Klärung der Zulässigkeit der Selbstbeschränkung als das Streitpatent nach sämtlichen Anträgen nur beschränkt verteidigt wird und sich danach als nicht patentfähig erweist, da eine Unterscheidung zwischen zulässiger und unzulässiger Selbstbeschränkung hinsichtlich daraus abzuleitender Dispositionsrechte durch den Patentinhaber für den Bestand des Streitpatents nicht gerechtfertigt ist und es deshalb die erteilte Fassung ausschließlich nur dann der prüfung bedarf, wenn der Patentinhaber diese jedenfalls hilfsweise verteidigt.
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