Rechtsprechung
| LG Bonn, 18.07.2014 - 4 O 102/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 823, 831, 253 BGB
Verkehrssicherungspflicht, Forstarbeiten, Holzpolter, Holzstapel - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Haftung des Baumfällers bei Verletzung eines Spaziergängers nach Besteigen eines im Wald gelagerten Holzstapels; §§ 823, 831, 253 BGB
- rabüro.de
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Auslegung eines sog. Holzpolters
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit Forstarbeiten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Instabiler Holzstapel - Spaziergänger verunglückt im Wald durch rollende Baumstämme: Forstbetriebe haften
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit Forstarbeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 29.08.2022 - 1 U 258/21
Holzpolter
Rn. 9 Eine besondere Absicherung muss indes - entgegen der Auffassung des LG Bonn (Urteil vom 18.07.2014, Az. 4 O 102/13, Juris) - regelmäßig nur gegen "selbstständiges" Abrollen oder Abrutschen von Stämmen erfolgen, wenngleich unter Berücksichtigung aller möglichen natürlichen Einwirkungen auf das gelagerte Holz (namentlich Windlasten und Regen) und aller Eigenschaften des Holzes selbst (entrindet oder mit Rinde, völlig entastet oder nicht usw.) Denn es ist allgemein bekannt, dass von aufgestapelten Holzstämmen beim Besteigen besondere Gefahren ausgehen: Das Holz kann verrutschen oder abrollen, so dass Personen (durchaus auch erheblich) verletzt werden.
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 10.06.2014 - 4 O 102/13 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 10.06.2014 - 4 O 102/13
- OLG Saarbrücken, 02.07.2015 - 4 U 89/14
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 02.07.2015 - 4 U 89/14
Amtshaftung einer Krankenkasse: Unvollständige Unterlagenüberlassung an den MDK …
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10.06.2014 (Aktenzeichen 4 O 102/13) wird zurückgewiesen.
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