Rechtsprechung
| LG Frankenthal, 12.05.2025 - 4 O 114/24 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Eine Widerrufsbelehrung ist auch dann ordnungsgemäß wenn Angaben zu den Kosten der Rücksendung und die Telefonnummer fehlen - Tesla-Kauf
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Autobesitzer scheitert mit Widerruf von Tesla-Online-Kauf
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung: Auch ohne Telefonnummer wirksam
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Autobesitzer scheitert mit Widerruf von Tesla-Online-Kauf
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Autobesitzer scheitert mit Widerruf von Tesla-Online-Kauf
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.02.2025 - VIII ZR 143/24
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.05.2025 - 4 O 114/24
Zur Definition des Inhalts einer Widerrufsbelehrung, die sich der Musterwiderrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig bedient, ergibt sich aus dieser nichts (zur hier in Rede stehenden Widerrufsbelehrung der Beklagten - bezogen auf die gleichgelagerte Frage des Unionsrechts - ebenso BGH, B. v. 25.02.2025, VIII ZR 143/24 Rdnr. 8;… zum Ganzen wiederum Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, a.a.O.;… OLG Oldenburg, a.a.O., juris-Rdnr. 34; OLG Schleswig, a.a.O., jurisRdnr.Auch das den nationalen Umsetzungsvorschriften zu Grunde liegende Unionsrecht - Art. 6 Abs. 1 Buchstabe h, Abs. 4 RiLi 2011/83/EU - erfordert, wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat (B. v. 25.02.2025, VIII ZR 143/24), die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung neben der Angabe der Postanschrift und Mailadresse nicht; die Wirksamkeit der in Rede stehenden Widerrufsbelehrung in diesem Punkt ist auch.
untergeordneter, marginaler und für ihn letztlich bedeutungsloser Belehrungs- oder Informationsfehler nicht über die vorgesehene Frist von 14 Tagen hinaus zum Widerruf berechtigt sein soll, ist ersichtlich nicht darlehensvertragsspezifischer Art, sondern betrifft alle Verbraucherwiderrufsrechte in identischer Weise (ausdrücklich für die hier in Rede stehende Konstellation: BGH, B. v. 25.02.2025, VIII ZR 143/24 Rdnr. 16 ff.).
Die Kammer teilt insofern ausdrücklich die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.02.2025, VIII ZR 143/24 Rn. 29), der diese Formulierung und die Verwendung der betreffenden Rechtsbegriffe nicht beanstandet, insbesondere nicht als irreführend qualifiziert hat.
Hinsichtlich der weiteren Ausführungen des Klägers, die Widerrufsbelehrung sei deswegen fehlerhaft, weil zwar über die Verpflichtung der Kosten der Rücksendung, nicht aber über eventuelle Höchstkosten einer Rücksendung erteilt worden seien, schließt sich die Kammer ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.02.2025, VIII ZR 143/24 Rn. 28) an, dass hieraus keine Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung folgt, sondern dies allenfalls zum Wegfall der Verpflichtung des Verbrauchers zur Tragung der Versendungskosten führen kann.
- EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.05.2025 - 4 O 114/24
Nach der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urt. v. 21.12.2023, C-38/21, C-47/21, C-232/21) sowie daran anschließend des Bundesgerichtshofes (…Urt. v. 24.02.2024, XI ZR 258/22, juris-Rdnr. 35; BGH WM 2024, 1207, 1210 u.ö.) hindert eine fehlerhafte oder unvollständige Erfüllung der Widerrufsinformationen den Anlauf der Widerrufsfrist dann nicht, wenn diese Fehlangabe nicht geeignet ist, den Verbraucher in der Erfassung und Ausübung seiner Rechte im Vergleich zur vollständigen Angabe einzuschränken. - BGH, 27.02.2024 - XI ZR 258/22
Widerrufsinformationen in mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenem …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.05.2025 - 4 O 114/24
Nach der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…Urt. v. 21.12.2023, C-38/21, C-47/21, C-232/21) sowie daran anschließend des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 24.02.2024, XI ZR 258/22, juris-Rdnr. 35; BGH WM 2024, 1207, 1210 u.ö.) hindert eine fehlerhafte oder unvollständige Erfüllung der Widerrufsinformationen den Anlauf der Widerrufsfrist dann nicht, wenn diese Fehlangabe nicht geeignet ist, den Verbraucher in der Erfassung und Ausübung seiner Rechte im Vergleich zur vollständigen Angabe einzuschränken.
- BGH, 04.06.2024 - XI ZR 113/21
Pflichtangaben zum Verbraucherdarlehensvertrag: Umfang der Informationen über die …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.05.2025 - 4 O 114/24
Nach der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…Urt. v. 21.12.2023, C-38/21, C-47/21, C-232/21) sowie daran anschließend des Bundesgerichtshofes (…Urt. v. 24.02.2024, XI ZR 258/22, juris-Rdnr. 35; BGH WM 2024, 1207, 1210 u.ö.) hindert eine fehlerhafte oder unvollständige Erfüllung der Widerrufsinformationen den Anlauf der Widerrufsfrist dann nicht, wenn diese Fehlangabe nicht geeignet ist, den Verbraucher in der Erfassung und Ausübung seiner Rechte im Vergleich zur vollständigen Angabe einzuschränken. - BGH, 01.12.2022 - I ZR 28/22
Keine Verpflichtung zur Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung; …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.05.2025 - 4 O 114/24
(sog. Gesetzlichkeitsfiktion, vgl. nur BGH WM 2023, 709, 711). - OLG Oldenburg, 07.11.2024 - 14 U 95/24
Fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung begründet beim Kauf eines …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.05.2025 - 4 O 114/24
7/24. Hinweisbeschluss vom 06.03.2025, 7 U 68/24; OLG Schleswig, Urt. v. 18.11.2024, 10 U 48/24, juris-Rdnr. 23-25; OLG Oldenburg, Urt. v. 28.11.2024, 14 U 95/24, juris-Rdnr. 21). - OLG Brandenburg, 29.12.2025 - 7 U 68/24
Beweisaufnahme zur Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht; …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.05.2025 - 4 O 114/24
7/24. Hinweisbeschluss vom 06.03.2025, 7 U 68/24; OLG Schleswig, Urt. v. 18.11.2024, 10 U 48/24, juris-Rdnr. 23-25; OLG Oldenburg, Urt. v. 28.11.2024, 14 U 95/24, juris-Rdnr. 21).
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