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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 04.07.2003 - 4 O 160/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29628
LG Lüneburg, 04.07.2003 - 4 O 160/02 (https://dejure.org/2003,29628)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 04.07.2003 - 4 O 160/02 (https://dejure.org/2003,29628)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - 4 O 160/02 (https://dejure.org/2003,29628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen der Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung; Zurechenbarkeit einer Handlung im Rahmen einer Insolvenzanfechtung; Umstände zur Bestimmung des formellen Kontoinhabers; Nachweis der Veranlassung von Zahlungen auf ein Konto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung; Zurechenbarkeit einer Handlung im Rahmen einer Insolvenzanfechtung; Umstände zur Bestimmung des formellen Kontoinhabers; Nachweis der Veranlassung von Zahlungen auf ein Konto

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95

    Ermittlung des Inhabers eines Girokontos

    Auszug aus LG Lüneburg, 04.07.2003 - 4 O 160/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist allerdings für die Frage, wer Kontoinhaber ist, nicht allein entscheidend, wer bei der Kontoeröffnung als Forderungsberechtigter auftritt oder bezeichnet wird, vielmehr ist unter Berücksichtigung des Einzelfalles zu prüfen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Einzahlung Bewirkenden Gläubiger der Bank werden sollte (Vgl. BGH, NJW 1996, 840, [BGH 12.12.1995 - XI ZR 15/95] BGH, WM 1990, 537, [BGH 10.10.1989 - XI ZR 117/88] BGHZ 127, (229)).
  • BGH, 10.10.1989 - XI ZR 117/88

    Gläubiger - Kontoerrichtung - Forderungsberechtigung - Grundstückskaufvertrag - …

    Auszug aus LG Lüneburg, 04.07.2003 - 4 O 160/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist allerdings für die Frage, wer Kontoinhaber ist, nicht allein entscheidend, wer bei der Kontoeröffnung als Forderungsberechtigter auftritt oder bezeichnet wird, vielmehr ist unter Berücksichtigung des Einzelfalles zu prüfen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Einzahlung Bewirkenden Gläubiger der Bank werden sollte (Vgl. BGH, NJW 1996, 840, [BGH 12.12.1995 - XI ZR 15/95] BGH, WM 1990, 537, [BGH 10.10.1989 - XI ZR 117/88] BGHZ 127, (229)).
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Rechtsprechung
   LG Rostock, 24.10.2002 - 4 O 160/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,67268
LG Rostock, 24.10.2002 - 4 O 160/02 (https://dejure.org/2002,67268)
LG Rostock, Entscheidung vom 24.10.2002 - 4 O 160/02 (https://dejure.org/2002,67268)
LG Rostock, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 4 O 160/02 (https://dejure.org/2002,67268)
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