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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4264
LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95 (https://dejure.org/1995,4264)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.07.1995 - 4 O 211/95 (https://dejure.org/1995,4264)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - 4 O 211/95 (https://dejure.org/1995,4264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lehre von der internationalen Erschöpfung ist seit Inkrafttreten des MarkenG nicht mehr anwendbar; Mangelnde Anwendbarkeit der Lehre von der internationalen Erschöpfung seit Inkrafttreten des MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1511
  • GRUR 1996, 66
  • GRUR Int. 1996, 732
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88

    Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95
    Sofern an der betreffenden Ware keine unautorisierten Veränderungen vorgenommen worden waren (vgl. RGZ 100, 22 - Meißner Porzellan; 103, 359 - Singer; BGH GRUR 1990, 678 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen), waren die Rechte aus einem Warenzeichen erschöpft, wenn der Zeicheninhaber oder ein mit seiner Zustimmung handelnder Dritter die mit dem schutzbeanspruchten Zeichen versehene Ware im Inland oder im Ausland in den Verkehr gebracht hatte (BGH GRUR 1964, 372 - Maja; 1973, 468 - Cinzano; 1984, 545 - Schamotte-Einsätze), weil - so der BGH - die Herkunftsfunktion des Warenzeichens seinem Inhaber mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs nicht die Befugnis verleihe, nach dem ersten Inverkehrbringen auch den weiteren Vertrieb solcher Waren für sich zu monopolisieren.
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95
    Sofern an der betreffenden Ware keine unautorisierten Veränderungen vorgenommen worden waren (vgl. RGZ 100, 22 - Meißner Porzellan; 103, 359 - Singer; BGH GRUR 1990, 678 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen), waren die Rechte aus einem Warenzeichen erschöpft, wenn der Zeicheninhaber oder ein mit seiner Zustimmung handelnder Dritter die mit dem schutzbeanspruchten Zeichen versehene Ware im Inland oder im Ausland in den Verkehr gebracht hatte (BGH GRUR 1964, 372 - Maja; 1973, 468 - Cinzano; 1984, 545 - Schamotte-Einsätze), weil - so der BGH - die Herkunftsfunktion des Warenzeichens seinem Inhaber mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs nicht die Befugnis verleihe, nach dem ersten Inverkehrbringen auch den weiteren Vertrieb solcher Waren für sich zu monopolisieren.
  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71

    Cinzano

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95
    Sofern an der betreffenden Ware keine unautorisierten Veränderungen vorgenommen worden waren (vgl. RGZ 100, 22 - Meißner Porzellan; 103, 359 - Singer; BGH GRUR 1990, 678 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen), waren die Rechte aus einem Warenzeichen erschöpft, wenn der Zeicheninhaber oder ein mit seiner Zustimmung handelnder Dritter die mit dem schutzbeanspruchten Zeichen versehene Ware im Inland oder im Ausland in den Verkehr gebracht hatte (BGH GRUR 1964, 372 - Maja; 1973, 468 - Cinzano; 1984, 545 - Schamotte-Einsätze), weil - so der BGH - die Herkunftsfunktion des Warenzeichens seinem Inhaber mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs nicht die Befugnis verleihe, nach dem ersten Inverkehrbringen auch den weiteren Vertrieb solcher Waren für sich zu monopolisieren.
  • BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81

    Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes im Firmenrecht bei Vertrieb von mit einer …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95
    Sofern an der betreffenden Ware keine unautorisierten Veränderungen vorgenommen worden waren (vgl. RGZ 100, 22 - Meißner Porzellan; 103, 359 - Singer; BGH GRUR 1990, 678 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen), waren die Rechte aus einem Warenzeichen erschöpft, wenn der Zeicheninhaber oder ein mit seiner Zustimmung handelnder Dritter die mit dem schutzbeanspruchten Zeichen versehene Ware im Inland oder im Ausland in den Verkehr gebracht hatte (BGH GRUR 1964, 372 - Maja; 1973, 468 - Cinzano; 1984, 545 - Schamotte-Einsätze), weil - so der BGH - die Herkunftsfunktion des Warenzeichens seinem Inhaber mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs nicht die Befugnis verleihe, nach dem ersten Inverkehrbringen auch den weiteren Vertrieb solcher Waren für sich zu monopolisieren.
  • RG, 23.12.1921 - II 224/21

    Ausschließliches Recht zum Versehen mit Warenzeichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95
    Sofern an der betreffenden Ware keine unautorisierten Veränderungen vorgenommen worden waren (vgl. RGZ 100, 22 - Meißner Porzellan; 103, 359 - Singer; BGH GRUR 1990, 678 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen), waren die Rechte aus einem Warenzeichen erschöpft, wenn der Zeicheninhaber oder ein mit seiner Zustimmung handelnder Dritter die mit dem schutzbeanspruchten Zeichen versehene Ware im Inland oder im Ausland in den Verkehr gebracht hatte (BGH GRUR 1964, 372 - Maja; 1973, 468 - Cinzano; 1984, 545 - Schamotte-Einsätze), weil - so der BGH - die Herkunftsfunktion des Warenzeichens seinem Inhaber mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs nicht die Befugnis verleihe, nach dem ersten Inverkehrbringen auch den weiteren Vertrieb solcher Waren für sich zu monopolisieren.
  • RG, 06.07.1920 - II 30/20

    Grenzen der Zulässigkeit der Erteilung einer Lizenz am Warenzeichen.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95
    Sofern an der betreffenden Ware keine unautorisierten Veränderungen vorgenommen worden waren (vgl. RGZ 100, 22 - Meißner Porzellan; 103, 359 - Singer; BGH GRUR 1990, 678 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen), waren die Rechte aus einem Warenzeichen erschöpft, wenn der Zeicheninhaber oder ein mit seiner Zustimmung handelnder Dritter die mit dem schutzbeanspruchten Zeichen versehene Ware im Inland oder im Ausland in den Verkehr gebracht hatte (BGH GRUR 1964, 372 - Maja; 1973, 468 - Cinzano; 1984, 545 - Schamotte-Einsätze), weil - so der BGH - die Herkunftsfunktion des Warenzeichens seinem Inhaber mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs nicht die Befugnis verleihe, nach dem ersten Inverkehrbringen auch den weiteren Vertrieb solcher Waren für sich zu monopolisieren.
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans; …

    Dies hindert indessen nicht, Unterlassungsansprüche, welche bisher an einer internationalen Erschöpfung scheitern konnten, gemäß § 14 Abs. 5 i.V. mit § 24 Abs. 1 MarkenG zu gewähren (LG Düsseldorf WRP 1995, 979, 981).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im …

    Rn. 159 Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob es sich um Fälschungen oder um nicht erschöpfte Originalware handelt (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 18. November 1999 - 6 U 93/99, bei juris Rz. 27; s. auch LG Düsseldorf, GRUR 1996, 66).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 88/98

    Finanzrechtsweg - Bundesfinanzbehörden - Warenverkehr - Verbote und …

    Statt dessen beschränkt sich der Erschöpfungstatbestand nunmehr auf den europäischen Raum, wie er in § 24 MarkenG näher bezeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 I ZR 210/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 994; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 4. Juli 1995 4 O 211/95, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1995, 1511; Oberlandesgericht München, Urteil vom 12. Oktober 1995 29 U 4086/95, NJW-RR 1996, 425;… Fezer, a.a.O., § 24 Rdnr. 15; Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 16. Juli 1998 C-355/96, EuGHE 1998, I-4799 zu Art. 7 der Ersten Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, 89/104/EWG, ABlEG 1989 Nr. L 40/1, der inhaltlich mit § 24 MarkenG übereinstimmt).
  • BFH, 07.10.1999 - VII R 89/98

    Markenrechtsverletzende Parallelimporte, Rechtsweg

    Statt dessen beschränkt sich der Erschöpfungstatbestand nunmehr auf den europäischen Raum, wie er in § 24 MarkenG näher bezeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 I ZR 210/93, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 994; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 4. Juli 1995 4 O 211/95, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1995, 1511; Oberlandesgericht München, Urteil vom 12. Oktober 1995 29 U 4086/95, NJW-RR 1996, 425;… BTDrucks 12/6581, S. 81;… Fezer, a.a.O., § 24 Rdnr. 15; Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 16. Juli 1998 Rs. C-355/96, EuGHE 1998, I-4799 zu Art. 7 der Ersten Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, 89/104/EWG, ABlEG 1989 Nr. L 40/1, der inhaltlich mit § 24 MarkenG übereinstimmt).
  • LG Düsseldorf, 15.02.1996 - 4 O 237/95

    Bezug vom Vertragshändler

    Dies hat die Kammer in ihrem Urteil vom 4. Juli 1995 - 4 0 211/95, WRP 1995, 979, 981 f. - im einzelnen ausgeführt; hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
  • LG Düsseldorf, 02.12.1999 - 4 O 137/99

    Rußlandexport

    § 24 MarkenG stellt unter Aufgabe der internationalen Erschöpfung (vgl. BGH, GRUR 1996, 271 - gefärbte Jeans; OLG München, GRUR 1996, 137 - GP ALL TERRA; Kammer, GRUR 1996, 66, 67 f - adidas-Import;… Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 24 Rdnr. 7 a, 15;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 24 Rdnr. 8) den Grundsatz der EU-weiten und EWR-weiten europarechtlichen Erschöpfung der Kennzeichenrechte auf.
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