Rechtsprechung
| LG Heidelberg, 22.04.2015 - 4 O 221/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes
- Justiz Baden-Württemberg
§ 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch bei mangelhafter Risikoaufklärung vor der operativen Entfernung von Titanschrauben aus einem Handgelenk - IWW
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schraube im Knochen - und die Aufklärung vor ihrer Entfernung
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
5000 Schmerzensgeld bei fehlender Aufklärung über ein Misserfolgsrisiko / Arzthaftung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aufklärung über Misserfolgsrisiko vor Operation
- anwalt.de (Kurzinformation)
Qualifizierte Vertretung im Medizin- und Arzthaftungsrecht
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 81 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Risikoaufklärung vor Operation zur Entfernung des Osteosynthesematerials
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufklärungspflicht des Arztes vor der Durchführung einer Operation zur Entfernung von Osteosynthesematerial im Hinblick auf mögliche Schwierigkeiten bei der Entfernung von Schrauben
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Aufklärungsfehler bei OP zur Entfernung von Titanschrauben
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 22.04.2015 - 4 O 221/13
- OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83
Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …
Auszug aus LG Heidelberg, 22.04.2015 - 4 O 221/13
Sofern einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht ist, sollte daher dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; OLG Köln VersR 1995, 967, 968).Es ist eine verständnisvolle und sorgfältige Abwägung der tatsächlichen Umstände erforderlich, für die der Tatrichter einen erheblichen Freiraum hat (BGH NJW 1985, 1399).
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus LG Heidelberg, 22.04.2015 - 4 O 221/13
Solange nicht bei gleicher Vorgehensweise stets dasselbe Ergebnis zu erwarten ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Eingriff, den der Beklagte zu 2 bei der Klägerin durchgeführt hat, auch einem anderen Arzt in gleicher Weise misslungen wäre (vgl. BGH NJW 1996, 3074). - BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98
Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes
Auszug aus LG Heidelberg, 22.04.2015 - 4 O 221/13
Rn. 30 Im Arzthaftungsprozess trägt der Patient die Beweislast für den behaupteten Behandlungsfehler, also eine Abweichung der ärztlichen Behandlung vom medizinischen Standard (…vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. B 200 m.w.N.; BGH VersR 1999, 716). - BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79
Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der …
Auszug aus LG Heidelberg, 22.04.2015 - 4 O 221/13
Dies setzt eine diagnostisch abgesicherte Aufklärung durch den Arzt voraus, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen muss (st. Rspr. BGH NJW 1981, 633; OLG Naumburg GesR 2011, 560). - OLG Köln, 23.06.1994 - 5 U 22/94
Beweis ausreichender therapeutischer Aufklärung - Arzthaftung, Aufklärung, Beweis
Auszug aus LG Heidelberg, 22.04.2015 - 4 O 221/13
Sofern einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht ist, sollte daher dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; OLG Köln VersR 1995, 967, 968).
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Rechtsprechung
| LG Paderborn, 25.08.2014 - 4 O 221/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der angemeldeten Kosten der Beklagten-Seite i.R.d. Kostenfestsetzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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