Rechtsprechung
| LG Mannheim, 24.07.2024 - 4 O 23/24 |
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 24.07.2024 - 4 O 23/24
- OLG Karlsruhe, 07.10.2025 - 19 U 167/24
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Rechtsprechung
| LG Heilbronn, 21.08.2024 - 4 O 23/24 |
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 21.08.2024 - 4 O 23/24
- OLG Koblenz, 29.01.2025 - 12 U 152/24
- OLG Stuttgart, 04.03.2025 - 12 U 152/24
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 04.03.2025 - 12 U 152/24 Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 21.08.2024, Aktenzeichen 4 O 23/24, wird zurückgewiesen.
Rn. 1 Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 21.08.2024, Aktenzeichen 4 O 23/24, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Koblenz, 29.01.2025 - 12 U 152/24 Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 21.08.2024, Az. 4 O 23/24, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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