Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 27.08.1996 - 4 O 329/95 |
Volltextveröffentlichung
- archive.org
, S. 69
Alarmglasscheiben
§ 242 BGB
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 27.08.1996 - 4 O 329/95
- OLG Düsseldorf, 19.06.1997 - 2 U 122/96
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- LG Düsseldorf, 28.08.1997 - 4 O 6/92
Craft-Spulkopf
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.1996 - 4 O 329/95
Dem Arbeitnehmererfinder kann auch dann, wenn sein Vergütungsanspruch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu ermitteln ist, ein Anspruch auf Rechnungslegung über den durch die Verwertung der Erfindung erzielten Gewinn zustehen (im Anschluß an OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 1995, 2 U 118/94 - 4 O 6/92 LG Düsseldorf).Um dem Erfordernis der Angemessenheit der Vergütung im Einzelfall auch bei der Berechnung nach der Lizenzanalogie gerecht zu werden, ist dem Arbeitnehmererfinder jedenfalls in einem solchen Fall der auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem vom Kläger vorgelegten Urteil vom 30. November 1995 (2 U 118/94 - 4 O 6/92 LG Düsseldorf) bejahte Anspruch darauf zuzubilligen, auch die Gestehungskosten unter Angabe der einzelnen Kostenfaktoren sowie des erzielten Gewinns zu erfahren.
- BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92
Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.1996 - 4 O 329/95
Damit der Arbeitnehmer im Falle der unbeschränkten Inanspruchnahme und der tatsächlichen Verwertung den ihm gemäß § 9 ArbEG zustehenden Vergütungsanspruch der Höhe nach überhaupt erkennen kann, bedarf er der erforderlichen Aufklärung über die tatsächlich erfolgte Verwertung, die zu geben der Arbeitgebeer entsprechend dem Grundsatz von Treu und glauben, § 242 BGB, verpflichtet ist (vgl. BGH GRUR 1963, 315, 316 - Pauschalabfindung; BGH GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester). - BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.1996 - 4 O 329/95
Mangels einer speziellen gesetzlichen Regelung sind die für das Patentrecht und insbesondere das Lizenzvertragsrecht entwickelten Grundsätze nach der Rechtsprechung entsprechend auch im Rahmen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes auf einen Anspruch des Arbeitnehmererfinders auf Rechnungslegung gegen den Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch gemacht hat, anzuwenden (vgl. BGH, GRUR 1990, 515, 516 - Marder - m.w.N.). - BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83
"Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.1996 - 4 O 329/95
Dabei ist anerkannt, daß die Rechnungslegung ihrem Zweck entsprechend alle Angaben enthalten muß, die der Verletzte braucht, um sich für eine der ihm offenstehenden Schadensberechnungen zu entscheiden, die Schadenshöhe oder den Umfang der Bereicherung konkret zu berechnen und darüberhinaus die Richtigkeit der Rechnungslegung nachzuprüfen (vgl. BGHZ 92, 62 - Dampffrisierstab II). - BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61
Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach dem Arbeitgebererfindungsgesetz …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.1996 - 4 O 329/95
Damit der Arbeitnehmer im Falle der unbeschränkten Inanspruchnahme und der tatsächlichen Verwertung den ihm gemäß § 9 ArbEG zustehenden Vergütungsanspruch der Höhe nach überhaupt erkennen kann, bedarf er der erforderlichen Aufklärung über die tatsächlich erfolgte Verwertung, die zu geben der Arbeitgebeer entsprechend dem Grundsatz von Treu und glauben, § 242 BGB, verpflichtet ist (vgl. BGH GRUR 1963, 315, 316 - Pauschalabfindung; BGH GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester).
- LG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4b O 295/10
Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)
Zutreffend erscheint es indes, bei besonders hohen Umsätzen generell einen linearen Abschlag von dem marktüblichen Lizenzsatz vorzunehmen, da dies den Aspekt der Verhaltensweise vernünftiger Lizenzvertragsparteien berücksichtigt (z.B. 1/3 Abschlag bei einem Umsatz ab 300 Mio. EUR: OLG Düsseldorf, InstGE 4, 165, 181 f. - Spulkopf II; 20 % bei einem Gesamtumsatz von rund 100. Mio.EUR: LG Düsseldorf 4 O 329/95, Urteil vom 10.3.1998 - nicht veröffentlicht). - LG Düsseldorf, 23.11.2010 - 4b O 20/10
Stahlbetontunnel (Arbeitnehmererf.)
Zutreffend erscheint es indes, bei besonders hohen Umsätzen generell einen linearen Abschlag von dem marktüblichen Lizenzsatz vorzunehmen, da dies den Aspekt der Verhaltensweise vernünftiger Lizenzvertragsparteien berücksichtigt (z.B. 1/3 Abschlag bei einem Umsatz ab 300 Mio. EUR: OLG Düsseldorf, InstGE 4, 165, 181 f. - Spulkopf II; 20 % bei einem Gesamtumsatz von rund 100. Mio EUR: LG Düsseldorf 4 O 329/95, Urteil vom 10.3.1998 - nicht veröffentlicht).
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