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Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 20.03.2019

Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18   

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https://dejure.org/2020,45624
LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18 (https://dejure.org/2020,45624)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06.02.2020 - 4 O 363/18 (https://dejure.org/2020,45624)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 4 O 363/18 (https://dejure.org/2020,45624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18

    Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18
    Rn. 115 Um eine solche überraschende Regelung handelt es sich bei der Regelung über die "Hassrede" nicht, da in sozialen Netzwerken Verhaltensregeln für die Nutzungen ihrer Plattform üblich sind (OLG Dresden, MMR 2018, 756 (758)).

    Es ist zu beachten, dass sich der Kläger zur Kundgabe seiner Meinung der unternehmerischen Leistung eines Netzwerkbetreibers bedient, dessen Grundrechte ebenfalls zu berücksichtigen sind (OLG Dresden MMR 2018, 756 (759), Wiedemann, grundrechtliche Vorgaben für die Löschung von Beiträgen in sozialen Netzwerken, MMR 2019, 279 (279)).

  • OLG München, 17.09.2018 - 18 W 1383/18

    Konkretisierung von Verhaltensregeln eines Nutzeraccounts eines sozialen …

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18
    Rn. 119 Dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks grundsätzlich die von den Nutzern geschuldeten Pflichten durch das Aufstellen von Verhaltensregeln konkretisieren und deren Verletzung auch durch Sperrung eines Nutzeraccounts durchsetzen kann, ist weitgehend anerkannt (OLG München, NJW 2018, 3119, beck-online mit Verweis auf LG Frankfurt a. M., MMR 2018, 545 mwN).

    Rn. 120 Für den Inhalt und die Reichweite der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist von Bedeutung, dass die von der Beklagten bereitgestellte Social-Media-Plattform dem Zweck dient, den Nutzern einen "öffentlichen Marktplatz" für Informationen und Meinungsaustausch zu verschaffen (vgl. OLG München, NJW 2018, 3119, beck-online;… OLG Frankfurt a. M., MMR 2018, 474 Rn. 28).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18
    In dieser Funktion zielen die Grundrechte nicht auf eine möglichst konsequente Minimierung von freiheitsbeschränkenden Eingriffen, sondern sind im Ausgleich gleichberechtigter Freiheit zu entfalten (vgl. BVerfG, NJW 2018, 1667 Rn. 32 mwN - Stadionverbot und BVerfG, NJW 2019, 1935).
  • BVerfG, 22.05.2019 - 1 BvQ 42/19

    Verpflichtung zur Entsperrung eines Facebook-Accounts im einstweiligen …

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18
    In dieser Funktion zielen die Grundrechte nicht auf eine möglichst konsequente Minimierung von freiheitsbeschränkenden Eingriffen, sondern sind im Ausgleich gleichberechtigter Freiheit zu entfalten (vgl. BVerfG, NJW 2018, 1667 Rn. 32 mwN - Stadionverbot und BVerfG, NJW 2019, 1935).
  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18

    Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18
    Rn. 119 Dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks grundsätzlich die von den Nutzern geschuldeten Pflichten durch das Aufstellen von Verhaltensregeln konkretisieren und deren Verletzung auch durch Sperrung eines Nutzeraccounts durchsetzen kann, ist weitgehend anerkannt (OLG München, NJW 2018, 3119, beck-online mit Verweis auf LG Frankfurt a. M., MMR 2018, 545 mwN).
  • LG Bremen, 20.06.2019 - 7 O 1618/18
    Auszug aus LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18
    Rn. 106 Offen bleiben kann hier, ob bereits die Bezeichnung von Flüchtlingen als "Merkel-Goldstücke" den Tatbestand der Hassrede erfüllt, da insoweit zu berücksichtigen ist, dass diese Bezeichnung auf eine Äußerung des SPD-Politikers Schulz im Rahmen der Flüchtlingskrise zurückgeht, aber sich inzwischen in der rechten Szene etabliert hat, so dass diese teilwiese als Hassrede angesehen wird (so LG Bremen, LG Bremen, Urteil vom 20.6.2019 - 7 O 1618/18, BeckRS 2019).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - 6 W 81/18

    Nutzerkontosperrung - Meinungsäußerungsfreiheit in Sozialen Netzwerken: …

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18
    Eine Sanktionierung einer Meinungsäußerung ist nach Auffassung der Kammer im Sinne der Gemeinschaftsstandards und des virtuellen Hausrechts der Beklagten auch dann möglich, wenn dieser die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung nicht in dem Maße überschreitet, dass diese gegen eine Norm des Strafrechts verstieße (vgl. auch OLG Karlsruhe, MMR 2020, 52 ff. Rz. 28; Lüdemann, Grundrechtliche Vorgaben für die Löschung von Beiträgen in sozialen Netzwerken, MMR 2019, 279).
  • OLG München, 22.08.2019 - 18 U 1310/19

    Sperrung eines Facebook-Accounts

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18
    Ein Feststellungsinteresse für diesen Antrag ist nicht gegeben (vgl. OLG München, Hinweisbeschluss vom 22.08.2019, 18 U 1310/19 Pre - BeckRS 2019, 26477).
  • LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18

    Zulässige Sperrung eines Nutzerkontos auf sozialem Netzwerk wegen Hassrede

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18
    Es ist für die erhobenen Ansprüche völlig unerheblich, ob die Sperre durch die Beklagte selbst oder in ihrem Auftrag durch einen Dienstleister vorgenommen wurde und ob die Bundesregierung irgendwelche Erklärungen gegenüber der Beklagten hinsichtlich der Löschung von Beiträgen oder der Sperrung von Nutzern abgegeben hat (vgl. Urteil des Landgerichts Coburg vom 26. Juni 2019, 15 O 601/18 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.09.2020 - 29 U 6/20

    Die Facebook-Regeln zur Sperre bei Hassrede-Postings sind rechtmäßig

    Rn. 94 1. Das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 06.02.2020, Az. I-4 O 363/18, abzuändern,.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 2-04 O 363/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52322
LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 2-04 O 363/18 (https://dejure.org/2019,52322)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.03.2019 - 2-04 O 363/18 (https://dejure.org/2019,52322)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. März 2019 - 2-04 O 363/18 (https://dejure.org/2019,52322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
    Über dies handelt der wegen Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommene Geschäftsführer mit bedingtem Vorsatz, wenn er eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGH, NJW 2017, Seite 886 (887)).

    Er muss dann durch geeignete Maßnahmen die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen (BGH NJW 2017, Seite 886, (887)).

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft: …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
    Der Vorsatz bei § 266a StGB muss sich auf die Eigenschaft Arbeitnehmer - dabei allerdings nur auf die statusbegründenden tatsächlichen Voraussetzungen, nicht auf die rechtliche Einordnung als solche und die Verpflichtung zur Beitragsabführung - und alle darüber hinausreichenden, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten begründenden tatsächlichen Umstände erstrecken (BGH, Urteil vom 24. Januar 2018 - 1 StR 331/17 -, Rn. 13, juris).

    Liegt die Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterliegt der Geschäftsführer, wenn er glaubt, für die Abführung der Beiträge Sorge tragen zu müssen, keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern allenfalls einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Urteil vom 24. Januar 2018 - 1 StR 331/17 -, Rn. 13, juris).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
    Auch nach Aufgabe der "Kopf- und Seelen-Rechtsprechung" scheidet eine selbstständige Tätigkeit eines Fremdgeschäftsführers generell aus (BSG vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R).
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 343/13

    Deliktische Schadensersatzklage wegen Untreue: Voraussetzungen einer sekundären …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
    Dem Beklagten oblag es aber nicht nur einfach zu bestreiten, sondern sich nach § 138 Abs. 2 ZPO zu den Behauptungen der beweispflichtigen Partei substanziiert zu äußern, da er alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGH, NJW-RR 2015, Seite 1279).
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
    Vorsätzliches Handeln eines Geschäftsführers liegt nahe, wenn er die für das Bestehen inländischer Beschäftigungsverhältnisse und der daraus resultierenden Abführungspflicht maßgeblichen Tatsachen kennt (BGH, NStZ 2014, 321).
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